springt nicht sofort an

  • Hi, meiner hat definitiv keine 5 Jahre. Jetzt bleibt nur noch die Ffrage, wie ich den gestartet bekomme, um ihn in die Werkstatt zu bekommen, und ob ich ihn da hinbringen muss, wo ich ihn gekauft habe, oder da wo ich meine ganzen Inspektionen seither machen lasse?

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    gruß Moose


    :teach:Für alle die NOCH keine i 30/cw Deutsche Betriebsanleitung ( wg. EU-Import, etc...) haben, HIER als PDF Datei!! :evil:

  • Versuch mal immer wieder. Irgendwann startet er bestimmt. Wenn du ein Serviceheft hast, welche immer abgestempelt worden ist, kannst du zu jeder x-beliebigen Werkstatt von Hyundai gehen.

  • Wenn du deine Inspektionen bei einen HH gemacht hast, würde ich da hingehen. Hast du nicht 3 Jahre Garantie? Steht in deinem Seviceheft.

  • hallo,


    habe eben mal im Serviceheft geschaut,


    ich habe 3 Jahre Fahrzeuggarantie, und 2 Jahre Originalteile Garantie.


    Dann bringt mir das doch net wirklich was wenn da ein Teil ausgetauscht werden muß, löhne ich das doch dann und es läuft nicht mehr über Garantie,oder?


    Dann kann ich doch auch bei uns im Dorf zur offenen Werkstatt gehen, oder?

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    gruß Moose


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  • hallo,
    soo war in der Werkstatt, zuerst wurde Batterie vermutet und gemessen, aber die ist OK! Mechaniker meinte, dass vom Radio ein Kabel Strom zieht und ausgetauscht wird (war wohl schoin öfters beim i30). Dann habe ich geschildert, dass er ja zuckelt etc...


    Jetzt wird Antennenspule + Radiokabel gewechselt.


    Wegen Garantie: Ab wann gilt die Garantie, ab (Erst)Zulassung, oder ab BJ Fahrzeug? In meinem Fall 08/2009 dann wohl keine Garantie mehr..?! :rolleyes:

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    gruß Moose


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  • Die Garantielaufzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Händler das Fahrzeug bei Hyundai zur Garantie anmeldet.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • hi, danke.


    Steht das irgendwo im Serviceheft bzw. was ist üblich?

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    gruß Moose


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    Einmal editiert, zuletzt von Moose ()

  • Moin, ich fahre einen 2008er i30 1,4 Benziner......60.000km
    In der letzten Zeit hab ich 2x das Problem gehabt, dass nach relativ kurzer Fahrt , ca. 50km,kurzer Halt an der Raststätte, die Zündung versagt hat..... Wagen sprang nicht an... nur Zugmagnet vom Anlasser war zu hören....
    Nach ca. 15 min und reichlich Schweißausbrüchen nochmals versucht.... und... er lief..... aber ESP Lampe brannte dauerhaft......danach 100km gefahren, Wagen abgestellt, wieder gestrartet.. und alles ok..... Lampe auch aus..... 2 Wochen später das gleiche Spiel....
    Werkstatt hat Fehlerspeicher ausgelesen..... Lenkradsensor...????? oder doch eventuell Zündschloss????


    Batterie ok, kabel optisch auch......
    Kennt jemand von euch vielleicht das Problem?????
    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe... :cheesy:

  • Ne, da gab es doch eine Serviceaktion wegen dem Türwarnschalter.
    (Service Aktion Nr. 00CC09)


    Schreibe mal HMD wegen Serviceaktionen für deinen I30 an.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Gab bei diesen Modellen auch Ärger mit dem Microschalter im Zündschloss.
    Einige hatten wegen diesem kleinen Mistding auch Stress mit der Wegfahrsperre.
    Da hat auch die ZV über FFB manchmal nicht funktioniert.


    Frag mal beim Freundlichen nach, war auch ne Service-Aktion (aber frag nicht nach der Nummer).

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    Einmal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Ist das nicht die von mir angegebene?
    Wollte die bei mir durchführen lassen, wurde aber abgelehnt, da noch kein Fehler aufgetreten war.
    Tja, wenn der Fehler dann nach Ablauf der Garantie auftritt, kann man dann nämlich selber dafür zahlen.
    Hyundaiservice eben.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • bei einer service leistung ist der witz .das der fehler nicht auftreten muß.
    sondern vorsorglich instandgesetzt wird!
    der microschalter ist soein teil,welches auf jeden fall gratis getauscht wird gegen eine verbesserte version .



    matze

  • Wird es definitiv nicht.
    Wurde bei mir abgelehnt:
    "Gleiches gilt für Ihre Reklamation bei den Warnschaltern der Türen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Reparaturen im Rahmen der Garantie nur dann erfolgen, wenn der Mangel bei Hyundai Partner reproduzierbar ist oder vom Kunden vorgeführt werden kann (Garantiebestimmungen Punkt 1 bis 4 im Original-Garantie- und Serviceheft).


    Obwohl die Serviceaktion für meine Baureihe vorgesehen ist:
    "Für Ihren Hyundai i30 sind bei unserem Hersteller zwei Serviceaktionen hinterlegt. Der Türwarnschalter muss erneuert werden (Service Aktion Nr. 00CC09) und die Staubschutzkappen der Stoßdämpfer vorne und hinten müssen befestigt werden (Service Aktion Nr. 00CC03). Weitere technische Maßnahmen sind bei Ihrem Fahrzeug nicht angedacht."

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ist doof, ist aber so..... nur wenns ein Rückruf ist, der offiziell oder inoffilziell ist, werden Sachen gemacht, die noch nicht aufgetreten sind....

    Einmal editiert, zuletzt von sin-4711 ()

  • Wo bekommt man denn auf legalem Weg diese Informationen her?


    /flügelmann

    "Essen wir Großmutter"
    "Essen wir, Großmutter!"
    Der Vergleich zeigt, Satzzeichen können Leben retten!
    :teach:
    *** Eine Initiative des virtuellen Vereins "Satzzeichen auch im Internet". ***

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