Herstellergarantie: Unterlagen?

  • Hallo zusammen!


    Habe am 21.1.10 einen EU-Wagen gekauft und für das 4. und 5. Jahr eine Anschlussgarantie beim Händler für 348,- der Rekoga-Versicherung abgeschlossen.


    Der Händler hat mir heute den Versicherungsantrag als Kopie geschickt. Aber was ist mit der Herstellergarantie 1.-3- Jahr.? Gibt es dafür keine Unterlagen? Sieht die Werkstatt im Schadenfall anhand des Fahrzeugscheins, ab wann die Garantie beginnt (Zulassungsdatum)? Oder hat der Händler Dokumente vergessen? Hab sonst nix bekommen :denk:


    Die Anschlussgarantie läuft ab 11.12.12; d.h. 3 Jahre zurück > der Händler hat das Auto schon am 11.12.09 übernommen und ab dann läuft wohl die Hersteller-Garantie, obwohl ich erst am 21.01.10 gekauft habe. Naja, damit kann man ja noch leben.


    Habt Ihr einen Tipp? Ansonsten fahre ich einfach mal stumpf zum Freundlichen und erkundige mich dort, wie das läuft. Wegen der polternden Achsen (seit dem 1. Km !) muss ich schleunigst eine Werkstatt aufsuchen.


    Gruß

  • Hallo Mattes,


    hab meinen am 05.01.10 als Neuwagen bekommen - bei mir ist es so dass ich 2 kleine Hefte von Hyundai habe. Einmal das "Garantie- und Serviceheft Euro-Service" wo auch sämtliche Inspektionen eingetragen werden und dann deine abgeschlossene Anschlussgarantie ( war bei mir im kaufpreis mit drin - nennt sich bei mir Power-Train-Garantieheft) - falls du sonst kein scheckheft hast würde ich nochmal zu deinem Verkäufer fahren und da nachhaken. Wenn der nichts weiß vielleicht mal direkt bei Hyundai nachfragen.

  • Ich habe zu dem Thema heute eine Mail von Hyundai erhalten.


    Hier ist sie:
    Sehr geehrter Herr XXX,

    besten Dank für Ihre e-mail vom 01.02.2010.

    Für EU-Fahrzeuge übernehmen wir die Fahrzeuggarantie laut Garantie- und Serviceheft. Voraus-
    setzung für einen Garantieanspruch ist das Vorliegen des zum Fahrzeug gehörenden
    Original-Garantie- und Servicehefts. Dieses muss vom ausliefernden Händler (bei Parallelimport-
    Fahrzeugen befindet sich dieser im Ausland) ordnungsgemäß ausgefüllt und abgestempelt sein.
    In der Garantieurkunde ist das Garantiestartdatum angegeben. Ihr Fahrzeug hat somit einen
    Garantieanspruch.Für das Fahrzeug besteht laut Garantiegeber eine Fahrzeuggarantie
    von 3 Jahren ohne Kilometerbegrenzung.


    Unter der Voraussetzung, dass die Wartungen fristgerecht und entsprechend der Herstellervorgaben
    von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden, die dies per Händlerstempel in den dafür vorge-
    sehenen Feldern des Garantie-und Serviceheftes bestätigt, kann ein eventueller Fehler in Material
    oder Verarbeitung von einem autorisierten Hyundai-Vertragspartner kostenfrei behoben werden.


    Ein Datenabgleich bzw. die Bestätigung eines Garantieanspruchs kann ausschließlich durch unsere
    autorisierten Hyundai-Vertragshändler/-Servicepartner anhand des von Ihnen vorzulegenden
    Original-Garantie- und Servicehefts erfolgen.


    Wir möchten Sie deshalb bitten, sich an einen unserer autorisierten Hyundai-Vertragspartner/-
    Servicepartner zu wenden. Ein Händlerverzeichnis erhalten Sie anbei.


    Gerne haben wir Ihnen geantwortet und wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.
    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Dirk Bartkowiak i.A. Nicole Brokelmann
    Koordinator Aftersales Kundendienstförderung

    Einmal editiert, zuletzt von diabolo ()

  • Da kann ich von mitreden. Serviceheft unvollständig, Garantieurkunde fehlt und nichts geht in D mit Garantie. Reklamiert bei Händler dauert es Monate, bis die Sachen vollständig aus dem Ausland zurück sind.
    Geschichte ist noch nicht zu Ende... :dudu:

  • realmaster:
    was fehlte denn in einem Servieheft?


    Mattes:
    Für die Werksgarantie müsstest du ein Garantie- und Serviceheft bekommen haben. Das sind quasi deine Garnatieunterlagen.


    Ich hab in meinem Serviceheft Daten über mein Fahrzeug und weiter hinten Stempel und Datum drin. Ich hoffe das ist vollständig. Ich kann meins ja nicht lesen, Finnisch kann ich nicht so gut :D

  • Wow, danke erstmal für die Infos.


    Hab mal alle Unterlagen gecheckt. Also, ich hab ein Serviceheft mit Original-Händlerstempel vom ausländischen Händler (nicht vom deutschen Händler) und laut der Info die diabolo von Hyundai bekommen hat ist das ja auch richtig so.


    Mein Serviceheft ist auf englisch und bulgarisch. Ich hätte ja auch so schlau sein können und die Überschriften gleich übersetzen können. Also Warrenty Information & Maintenance Record heißt dann ja soviel wie Garantie Information und Wartungsnachweis. Ich denke, das reicht. Spätestens nächste Woche werde ich ja sehen: Hab vor wegen der polternden Achsen den Freudlichen aufzusuchen. Den werd ich mal fragen.


    Also mein Service- und Garantieheft hat auf Seite 2 einen Händlerstempel aus Bulgarien und einen Aufkleber mit Fahrzeug.Id.Nr. und einem Datum (logisch, das wird das Beginndatum der Garantie sein).
    Sonst ist nix ausgefüllt > wird schon reichen


    Danke für Eure gnadenlose Unterstützung! :super:

  • Gerne, wir helfen wo wir können. ;)


    Wenn Du zum freundlichen kommst denke daran, dass die Garantie von Hyundai bestätigt werden muß.

  • Hallo Mattes,
    habe wohl das gleiche Proble !.
    Habe mir vor etwa 10 Monaten einen i30 cw als Re Import gekauft.
    Garantie Heft ist unvollständig und meine Garantie ist gesperrt.
    Das poltern hab ich auch, das liegt an den Staubschutz von den Stoßdämpfern.
    Die haben sich gelöst.Muste in den saueren Apfel beißen und sellbst bezahlen,weil meine Garantie immer noch gesperrt ist!
    Dein Verkäufer muß bei dem Händler im Ausland ein komplett neues und
    vollständiges Garantieheft anfordern!
    Die erste Seite des Garantiehefts geht nach Hyundai im den Land wo der Wagen her kommt, die zweite Seite bekommst Du.
    Damit gehst Du zu einen Hyundaihändler hier in Deutschland und läst Ihn registrieren!
    Habe meinen Händler eine Frist gesetzt,sollte er nicht reagieren werde ich einen Anwalt einschalten.
    fakt ist, immer bei einen Vertragshändler kaufen,ersparrt Dir viel Ärger!!!!



    Gruß Mike

  • Zitat

    Original von mike1967
    ...Dein Verkäufer muß bei dem Händler im Ausland ein komplett neues und
    vollständiges Garantieheft anfordern!
    ...


    Warum sollte er das, sein Garantieheft scheint doch vollständig zu sein?
    Zum anderen, meins ging auch nochmal nach Frankreich zurück, weil das Datum fehlte, da wurde aber nur eine Seite eingefügt, abgestempelt und die Garantie ging hier problemlos durch. Das das Ganze sich monatelang hinzog, ist eine andere Sache... X(

  • meins war auch unvollständig! Ich habe die wichtigen Seite kopiert und per Fax zum ausländischen Händler geschickt. Eine Woche später hatte ich ein Fax mit den vollstäntig ausgefüllten Seite welches mein Händler an Hyundai weitergeleitet hat. Die hatten sogar die erste Seite übersetzt :)

  • Soweit es den Anschein hat, werde ich wohl auch Probleme bei Gewährleistungsansprüchen - von Garantie-Zusagen ganz zu schweigen - bekommen.


    Einen Hyundai i30 im April 2010 in Lübeck bei einem Hyundai-Händler unbedachterweise als Reimport gekauft. Bis auf die Kaufrechnung, Kfz.-Brief sowie kaum lesbare COC-Bescheinigung liegt mir nur noch das Service-Heft in kyrillischer Schrift vor. Der Händler gibt mir keine weiteren Nachweis-Dokumente.


    Was muss ich nun unternehmen, um auch beispielsweise bei Urlaubsreisen Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können?

  • paulross88 schrieb:

    Zitat

    Bis auf die Kaufrechnung, Kfz.-Brief sowie kaum lesbare COC-Bescheinigung liegt mir nur noch das Service-Heft in kyrillischer Schrift vor.


    Nichts, als dich zu vergewissern, dass das Serviceheft den Stempel des ausliefernden ausländischen Händlers hat und dass der deutsche Händler dein Auto bei HMD angemeldet hat.


    Zur eigenen Sicherheit würde ich mir über den Händler eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache besorgen sowie ggf. das Serviceheft - bzw. die wichtigsten Passagen daraus - auf eigene Kosten übersetzen lassen.


    DKSF


  • Sorry, aber warum hast du nicht einfach von deinem Händler Nachbesserung verlangt anstatt das mit den Staubkappen selbst zu bezahlen.
    Dein Händler hat dir gegenüber 2 Jahre Gewährleistungspflicht auf Grund des Kaufvertrages.
    Dies hat nichts mit der Herstellergarantie von Hyundai zu tun.
    Wie wäre es, wenn du dich wirklich mal von einem Rechtsanwalt über deine Rechte beraten lassen würdest.

  • Zitat

    Original von DKSF
    Und wie wäre es, wenn du endlich!!!!!! einmal mit deinen Lügen und Halbwahrheiten hier verschwindest, paule?


    Bei einem EU-Fahrzeug tritt der deutsche Händler als Vermittler auf. Die Sachmängelhaftung muss also gegenüber dem ausländischen Ersthändler gemäß ausländischen Recht durchgesetzt werden.
    (http://www.ruv.de/de/r_v_ratge…rie_autokauf_neuwagen.jsp)


    DKSF


    Jetzt reicht es aber echt mit der Scheiße die Du hier schreibst.
    Lies doch mal bei deinem eigenen Link:
    "Schwierig kann die Haftungsfrage bei EU (Europäische Union)-Importen werden. In dem Fall tritt der Verkäufer ggf. nur als Vermittler für ein ausländisches Autohaus auf. Ansprüche müssen dann im Ausland nach ausländischem Recht geltend gemacht werden. Zwar bleibt die Herstellergarantie bestehen, mit Nachbesserungen aus der Sachmängelhaftung im Ausland kann es allerdings schwierig werden."


    Das heißt, wenn der Verkäufer nicht als Verkäufer sondern nur als EU Vermittler auftritt, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Von so einem Eu Vermittler würde ich nie kaufen.
    Wenn Du von einem normalen Eu Händler kaufst, gilt das ganz normale deutsche recht, egal wo der Wagen herkommt. Denn Du hast einen Kaufvertrag mit dem Eu Händler hier in Deutschland. Dem gegenüber hast Du 2 Jahre lang ein Gewährleistungsrecht.


    Also hör du gefälligst mit deinen Lügen auf und verunsichere hier nicht die leute, die von einem Eu Händler ein Fahrzeug gekauft haben.

  • Der Wagen wurde im 01.2010 zugelassen, somit liegt die Beweislast nach 1/2 Jahr beim Fahrzeugbesitzer, das der Schaden bereits bei Übergabe bestand.
    Dürfte schwer werden.
    @ Mattes
    der Händler muss den Wagen nur bei Hyundai Deutschland zur Garantie beantragen. War bei mir auch so und habe nach 15 Monaten einen Lackfehler auf Garantie bekommen, der normalerweise sofort und unverzüglich vom Auslieferden Händler im Ausland hätte gemeldet werden müssen, also doch Kulant Hyunda.

  • Zitat

    Original von Rapunzel
    Der Wagen wurde im 01.2010 zugelassen, somit liegt die Beweislast nach 1/2 Jahr beim Fahrzeugbesitzer, das der Schaden bereits bei Übergabe bestand.
    Dürfte schwer werden.


    Als Kläger liegt die Beweislast grundsätzlich bei dir als Kläger. Somit ist die 6 Monatsfrist ziemlich egal, weil eh ein Gutachter ins Spiel kommt. Innerhalb der ersten 6 Monaten ist so etwas nur viel einfacher durchzusetzen.


    Aber warum redest Du schon von einer Klage?
    Er hätte sich nur an seinen Verkäufer wenden müssen und ihn bitten den Mangel zu beheben.
    Wenn dieser nicht ganz bescheuert ist und eine Klage riskieren möchte, die er auf jeden Fall verliert, hätte er den Mangel mit den Staubkappen einfach nur beheben lassen. Natürlich ohne Kosten für mike1967.
    Dafür gibt es das Gewährleistungsrecht und als deutscher Händler kennt er sich damit aus.

  • Wenn hier einer von Klage oder Anwalt spricht dann Du.
    Ich frage mich ob ich nicht auch noch ein Studiunm als Anwalt mache, bei solchen Kunden wie Dich sehr lohneswert. Dem Anwalt ist es doch egal ob die Klage gut oder schlecht ausgeht er bekommt seine Kohle.
    Also braucht die Branche noch mehr Mandanten wie Dich, damit es den Advokraten noch besser geht und immer mehr prozesiert wird obwohl es nur einen Gewinner gibt.
    Richtig die Anwälte. :teach: :teach: :teach: :teach:


    Hier noch ein Thread der Deine Hilfe braucht, da weist Du doch sicher auch etwas drüber. :evil:
    Ummelden nicht rechtens?

  • Ja klar die bösen Rechtsanwälte.


    Halte als Verkäufer ganz einfach deine Pflichten ein, dann hast du keinen Ärger und nur zufriedene Kunden. Und zufriedene Kunden zu haben sollte das Ziel eines Verkäufers sein.
    Wenn jeder Kunde sich seiner Rechte bewußt wäre, würde es erst gar keine Händler mehr geben, die versuchen ihre Kunden zu betucken und ihnen ihre Rechte vorzuenthalten.


    Wenn ich den vollen Kaufpreis bezahle erwarte ich auch ein völlig mangelfreies Auto. Ganz einfach. Da hat keine Staubkappe zu klappern und keine Heckklappe zu rosten. Deswegen kaufe ich ja einen Neuwagen und nicht irgend ne alte Möhre hier vom Autokino in Essen.

  • DKSF


    Vielen Dank für Deine Tipps.


    Ich habe zwar ein Service-Heft in kyrillischer Schrift mit einem kaum lesbaren Stempelabdruck darin. Wer allerdings der ausländische Händler ist, lässt sich daraus nicht herleiten. Glücklicherweise liegt mir aber das Handbuch in deutscher Sprache vor.


    Ob das Auto bei Hyundai Deutschland gemeldet ließ sich nicht feststellen.


    Das Auto ist von Hyundai Motor (CZ). Der Fahrzeugbrief wurde in Mainz gefertigt. Gekauft habe ich es in Lübeck.


    Gruss Paul

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