Frontschaden, bitte um Hilfe

  • Na der Fasan fand das damals sicher auch nicht lustig, gehe ich von aus.


    Dass das alles inzwischen so leicht entropisch zu zerlegen ist, wage ich mal drauf hinzuweisen, hat seine Ursache darin, die Insassen im Fall eines Aufpralls vor der hereinbrechenden kinetischen Energie zu schützen (Stichwort Knautschzone, die die Energie aufzunehmen und abzuleiten hat), und umgekehrt gibt es da draussen ausser den Mamapanzern, die uns unsere Reisschüsseln beim Aufprall zerlegen, halt auch noch "weiche Ziele" in Form von Fussgängern und Radfahrern, die im Fall eines Unfalls mit nem Auto auch tendenziell sehr dankbar dafür sind, wenn es eher das Auto zerlegt als ihre Knochen pulverisiert.


    Also mir geht es zumindest so, dass ich lieber ein zerlegtes Auto habe als für den Rest meines Lebens im Wissen leben muss, jemanden in den Rollstuhl oder gar die Urne befördert zu haben, nur weil mein Auto zu stabil gewesen ist.

    i30 new Wagon 1.5 T-GDI 48V DCT N-Line Exclusive (Schweiz) 1364850_5.png


    Navi: Gen5W PDeAS.S5BLC.AEU (Tempolimiterkennung via Kamera funktioniert)
    SW: PDe_PE.EUR.S5W_L.001.001.230601


    Disclaimer:
    Man muss die in meinen Beiträgen veröffentlichte und gelegentlich polarisierende Meinung nicht notwendigerweise teilen - im Sinne der freiheitlich demokratischen Grundordnung allerdings tolerieren.

  • Richter sind manchmal komisch. Vor einigen Jahren fuhr mir ein großer Mercedes S Klasse 500 PS in meinen kleinen Peugeot. War ein 206 mit 60 PS also wirklich ein Kleinwagen. Vor einer Unterführung bei der seine Spur endete zog der Mercedes einfach nach rechts ohne zu schauen. Trotz Vollbremsung hat er mich an der Seite erwischt und fast auf den Bürgersteig abgedrängt.

    Vor Gericht meinte er ich hätte beschleunigt um die Lücke zu schließen .... Auf die Frage des Richters ob er vorher den Kopf gedreht hätte um zu schauen ob jemand neben ihm ist verneinte er. Auf die Frage ob er denn geblinkt hätte antwortete er Wieso ? Da blinkt nie jemand.

    Urteil Schuld 50:50, das war das was die Versicherung auch schon ohne Gericht angeboten hat. Mein Anwalt meinte damals in der ersten Instanz machen die das fast immer so.

    In der zweiten Instanz ein Jahr später bekam er dann die volle Schuld und ich den gesamten Betrag. Da ging es auch nur um 2500€ gesamt, also dann noch 1250€ in der zweiten Instanz. Die gab es dann aber immerhin mit Zinsen :)

    Da waren die Anwalts und Gerichtskosten auch höher als die Schadenssumme. Aber ich denke mal wenn jemand keine rechtschutz hat überlegt er auch zweimal ob er in die nächste Instanz geht oder ob er ohne Gerichtsverfahren einfac die 50% akzeptiert.

  • Update: am 9. Februar wurde mein Auto auf dem Parkplatz angefahren (siehe Post weiter vorn). Der Schaden ist inzwischen repariert, und zwar so sauber, dass man den Schaden gar nicht mehr erkennt.


    Allerdings sind die Kosten noch nicht bezahlt. Bin so froh, dass ich die Abwicklung über einen Anwalt gemacht habe. Und zwar will die gegnerische Versicherung (HUK24) rund 300 Euro von der Rechnung nicht übernehmen. Angeblich wäre die Leistung für die Instandsetzung nicht notwendig gewesen. Komischerweise haben sie gegen den Bericht vom Sachverständigen keinen Widerspruch eingelegt. Und darin weichen die Kosten kaum von der tatsächlichen Summe ab.


    Anwalt hat dazu geraten, Klage gegen die Versicherung einzureichen. Es sei eine übliche Masche von Versicherungen, sich wegen dreistelliger Beträge quer zu stellen. Mal sehen, ob sie es auf einen Gerichtstermin ankommen lassen oder vorher doch noch überweisen.

  • Ja, dass die Versicherungen Kürzungen bei der Rechnung oder, wenn man sich das Geld auszahlen lässt, am Gutachten vornehmen, ist leider mittlerweile üblich. Die beschäftigten dafür extra geschulte Mitarbeiter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!