Frontschaden, bitte um Hilfe

  • Nabend zusammen, bin neu hier also erstmal ein Hallo an Alle :).
    Nun zum Thema: Bin heute nach der Abend zum Auto und sah einen ordentlich Frontschaden an meinem N der nichtmal 2000 km runter hat :/. Zum Glück war die Dame so nett und hat einen Zettel mit Nummer und etlichen Entschuldigungen hinterlassen. Dann der übliche Weg, Versicherung angerufen, beide Vollkasko, übermorgen kommt der Gutachter. Ich hänge mal Bilder an. Hatte überlegt den Schaden selbst zu beheben, bräuchte nach erster Einschätzung Stoßfänger mit div. Anbauteilen denke ich?! sowie Scheinwerfer. Die Dame von ihrer Versicherung sagte mir allerdings wenn sie mir das Geld gutschreiben, muss ich innerhalb von 3 Jahren einen Rechnungsnachweis über die Reparatur vorzeigen, stimmt Das so? Ich denke ihr wisst womit ich darauf hinauswill. :P
    Nächste Sache wäre das mit den Ersatzteilen? Hatte jemand vll. Einen ähnlichen Fall, oder kann mir sagen wo ich die genannten Teile herbekommen? Wurde im Netz nicht wirklich fündig.
    Danke im Voraus.

  • Wirst du wohl über Hyundai kaufen müssen. Bei meinem Heckschaden wurden alle Teile auch bei Hyundai gekauft. Gemacht hat es eine Karosserie Werkstatt, mit der arbeite ich seit Jahren zusammen.

    Das Leben ohne Guzzi ist möglich...aber sinnlos



    Software PD.EUR.SOP.016.3.230911

    Modell PDAS.S5ALN.EU

    Navi Compact Gen5

  • Moin!
    Oh ha, sehr ärgerlich einerseits für Dich...; andererseits sehr glücklich für Dich, dass die Frau nicht einfach ohne Zettel etc. abgedampft ist... :D


    1. Welcher Gutachter kommt denn, einer von der gegnerischen Vers.?
    2. Gehe bitte zu einem RA..., andernfalls bin ich mir mehr als sehr sicher, dass Du nicht zu all Deinen Rechten kommen wirst... (Natürlich zu einem, der im Idealfall auf Verkehrsrecht spezialisiert ist)

  • Nagelneues Auto mit nur 2000km, und dann selber reparieren? Würde ich jeder Privatperson davon abraten.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Darkydark
    Ja genau es kommt einer der gegnerischen Versicherung... wobei ich auch schon Bedenken habe. Ich müsste halt die ungefähren Teilekosten wissen, um zu wissen, wie sich das Ganze rentieren würde.


    J-2 Coupe
    Ich bin gelernter Kfz Mechatroniker, das ist nicht das Problem.

  • Oh man...; hatte ich mir schon gedacht...! Gehe morgen (früh) zu einem RA und hole Dir einen eigenen Gutachter (falls Du keinen kennst, der RA-Fachanwalt wird sicherlich einen an der Hand haben!)... Beides (RA+eigenen GA!) zahlt die gegnerische Versicherung...

  • DarkyDark hat es Dir auch schon genau so geraten: Nimm Dir einen Anwalt. Das ist der wichtigste Rat. Bei mir war sogar ein Schuldeingeständnis des Gegners vorhanden (polizeilich festgehalten). Das hat die Versicherung aber nicht bewogen, auch zu zahlen. Die gleiche Masche wie bei Dir - Falschaussagen, absichtliches Dummstellen.


    Anspruch hast Du auf DEINEN Gutachter und einen Anwalt. Fiktive Abrechnung geht immer - da brauchst Du keine Rechnung vorlegen, dass die Reparatur auch erfolgte. Nur einen Abzug musst Du hinnehmen, wenn du keine Rechnung einreichst. Ich habe auch fiktiv abgerechnet, den 1000er eingestrichen und mich gefreut, dass ich das Geld bekommen habe, wo der neue Hyundai doch schon unterwegs war.


    Gruß,
    asap2

    Me being paranoid does not mean they aren't after me.

  • Ich würde erstmal den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Danach kann man weitersehen.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist nun wirklich ein schlechter Tip. Sind erstmal Gutachterkosten angefallen (du hast den ja dann akzeptiert), dann wirst du, falls du mit dem Ergebnis unzufrieden bist, ein eventuelles Zweitgutachten selbst zahlen dürfen (wird sich kaum lohnen, weil die sich dann anschließend einigen).


    Lass einen selbstgewählten Gutacher kommen oder gib die Karre direkt in eine Werkstatt, die regeln das ggf alles (wobei du dann vermutlich eine Abtretung unterschreiben mußt und dann wirds nichts mit Eigenreparatur). Sollte die Versicherung mit dem Gutachten deines Gutachters nicht einverstanden sein, kann sie immer noch versuchen, einen 2. eigenen Gutachter an dein Auto zu lassen (sind dann abermals ihre Kosten und nicht deine). Wird aber kaum vorkommen, sofern dein Gutachter seinen Job anständig macht.


    Bzgl Eigenreparatur:
    Rechnest du fiktiv ab, gibt es keine Mehrwertsteuer. du siehst also ca 19% weniger Kohle. Kaufst du jedoch einzelne Teile (oder vergibst Dienstleistungen wie zB das Lackieren incl regulärer Rechnung), darfst du dafür natürlich die Mehrwertsteuer geltend machen (sofern sie anfällt... was bei Gebrauchtteilen je nach Quelle schwierig wird. Und wenn der Schwager ohne Rechnung lackiert, eben auch nicht). Wie lange du insgesamt Zeit hast, Rechnungen einzureichen, keine Ahnung (wenn das 3 Jahre sind, wäre das nett. Aber so lange wirst hoffentlich eh nicht brauchen. ist ja kein Oldi aus der Sammlung wo es nicht eilt). Dass du reparieren "mußt", glaube ich nicht. Das ist meines Wissens nur bei Schäden, die im Rahmen der 130% Regel beglichen werden der Fall (da gilt dann fachgerechte Reparatur, wird ggf auch überprüft und vermutlich auch 6 Monate Mindesthaltedauer danach).


    Was du halt bei Eigenreparatur sparst, dürfte eine Menge Stundenlohn sein. da muss man halt mal aufs Gutachten schauen, wieviel das so ist.


    Problem kann ggf schon die eigene Teilebeschaffung werden.
    -> gebraucht wird nicht viel am Markt sein von solch neuen Autos. Tut sich was auf, liegt es meist am anderem Ende der Republik und das kann je nach Größe des Teils dann schon mal schwierig werden.
    -> Neuteile bei Hyundai wird halt teuer (auch wenn es ja vom Gutachten gedeckt die Versicherung bezahlt). Hier aber ggf auch die Frage der Lieferzeiten (ist ja bei Koreanern leider durchaus ein Thema). Wenn es blöd läuft, wartest du als Privatmann ewig - eine Werkstatt hat da ggf andere Druckmittel bzw wird bevorzugt behandelt.


    Auch die Frage Mietwagen/Nutzungsausfall wird sich evtl stellen. Wie hoch und wie lange, das wird die der Anwalt schon passend helfen (und wenn das 14 Tage sind, weils eben dauert mit der Teilebeschaffung usw dann können das durchaus 500€ oder so sein). Vorteil für den, der sich dafür nichts mieten muss, sondern die Kohle einstreichen kann.
    -> Wie es bei fiktiver Abrechnung mit Nutzungsausfall aussieht, keine Ahnung. Wird dir auch der Anwalt erklären. vielleicht reicht der Nachweis von Lieferzeiten gewisser teile.


    Deinen Anwalt wirst ggf auch beim Thema merkantile Wertminderung (heißt das so?) brauchen. Wenn das Fahrzeug fast neu ist, ist das ja durchaus ein Thema. trotz Reparatur ist der ja durchaus im Wert gemindert (eben weil du beim späteren Verkauf Unfall ankreuzen mußt und wirst... Heb dir in jedem Fall sämtliche Schadensunterlagen und Bilder auf, damit sich später mal ein potentieller Käufer wenigstens ein Bild machen kann, was da mal war).


    Sollte die Karre geleast sein, dann sofort den Schaden melden; bei Finanzierung keine Ahnung (vermutlich auch da oder).

  • Ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen, nimm dir einen Anwalt der deine Interessen vertritt. Dieser kostet dich keinen Cent und wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Dann das Auto bzw. den Schaden in einer Fachwerkstatt von einem selbst gewählten ( auch gerne einen der Werkstatt ) begutachten lassen.


    Nur so wirst du einigermaßen sicherstellen können das alles bezahlt wird, was dir auch zusteht.
    Gruß Andy

  • bg1
    Bei Finanzierung muss man einen Schaden dann melden, sofern der Fahrzeugbrief noch bei der Bank liegt.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Woher habt ihr das alle mit dem Anwalt, den die gegnerische Versicherung bezahlt? :D Bitte Nachweis erbringen mit entsprechende Quelle, ich glaub das so noch nicht ganz.

    i30 Fastback - 1,4 T-GDI - 2XX PS - 3XX NM


    Mods:

    - VMAXX 4 Kolben Bremsanlage mit zweiteiliger geschlitzter Bremsscheibe mit Stahlflexleitung

    - Carbon Spiegelkappen

    - Fastback N Heckspoiler/Heckklappe / Spoiler in Carbon

    - I 30 N Powerflex Drehmomentstütze in Gelb

    - TOMASON TN 20 in 8 x 18 ET 45

    - H&R Federn 35 mm

    - KC Customparts AGA

    - Mazza Engineering Motortuning

    - Pipercross Luftfilter

    - Folierungen im Außenbereich

    - Getönte Scheiben

    - Alcantaraveredelung im Innenraum (Coreo Sattlerhandwerk)

  • kdm1993
    Keine Schuld = keine Kosten. Das Internet ist voll damit und ich kann selber aus Erfahrung sprechen, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten trägt, anders sieht es bei der Teilschuld aus.

  • Ich habe in meinem Leben mindestens 200 Gutachten machen lassen - oder machen lassen müssen. Ein Freund von mir ist seit Jahrzehnten vereidigter Gutachter, und mit dessen Insider-Wissen kann ich weiterhin empfehlen erstmal den Gutachter der Versicherung zu akzeptieren. Wer sich selbst einen Gutachter sucht, der weiß doch gar nicht ob dieser sonst auch genau für die Versicherung arbeitet, deren Gutachter man nicht akzeptieren wollte.

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  • Incorekz
    Bei 2.000 km würde ich nicht nach Gutachten abrechnen, dadurch wirst du keinen Mehrwert haben. Wie jeder hier, würde ich dir auch zu einem Anwalt raten, die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Des Weiteren auch selber schauen, dass eine Wertminderung auf dem Gutachten aufgelistet ist, dies wird durch den Sachverständigen berechnet. Solltest du doch fiktiv abrechnen, musst du selbstverständlich keine Rechnungen der gegnerischen Versicherung vorlegen, aber nach Gutachten abrechnen bedeutet auch, dass die Wertminderung weg fällt. Es sind nur Ratschläge, wie du handelst, ist dir selbst überlassen.

  • kdm1993
    Wow, hätte ich nicht erwartet, dass man solch eine "Lebensweisheit" nicht kennt...;-) Alles gut, schaue mal alleine auf eine offizielle Seite vom Bussgeldkatalog, Link.


    Einen Anwalt nicht einzuschalten bei einem unverschuldetem Unfall, ist sooo ziemlich das strunzendämlichste, was ich "empfehlen" würde. Hier im konkreten Fall sind wir mal ultra schnell im 4-stelligen Bereich, den das Unfallopfer einfach nur deswegen weniger bekommt (bei gleicher Leistung!), weil es (das Opfer) keinen eigenen RA und keinen eigenen Gutachter verwendet hat.


    Der GA (auch wenn alle "unabhängig" sind) von der gegn. Versicherung wird eben von dieser Versicherung bezahlt...; muss ich diesen Zusammenhang noch weiter ausführen und wozu dies führen kann/wird? (Stichwort Musikbestellung). Falls man selbst keinen RA kennt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, einfach googeln. Dieser Spezialist (sofern er einer ist!) kennt zu 99,99% einen "geeigneten" Gutachter (ist sein täglich Brot), der eben gerade nicht "versicherungsabhängig" arbeitet... Die Unfallgegnerin kann noch sooo nett sein...; Ihre Versicherung hingegen wird es aber def. nicht sein....(Sie wird versuchen, teilweise mit nicht legalen Mitteln!) den Betrag zu "drücken"...) Davor kann Dich nur ein RA schützen! Und diesen sofort einschalten!! Und nicht erst, nachdem "Probleme/Unstimmigkeiten" aufgetreten sind!

  • Es gab hier schon Fälle (erst 2019) da hat sich der Geschädigte mit aller Macht dagegen gewehrt einen Anwalt einzuschalten! Weiß der Geier warum... :denk:

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  • Naja RA hin oder her, ich würde mir schon echt gern ein eigenes Bild von den Kosten verschaffen. Kann mir denn keiner mal eine ungefähre Zahl nennen? Was Stoßfänger vorne inkl. Lackierung und 1 Scheinwerfer kostet? :D

  • "Solltest du doch fiktiv abrechnen, musst du selbstverständlich keine Rechnungen der gegnerischen Versicherung vorlegen, aber nach Gutachten abrechnen bedeutet auch, dass die Wertminderung weg fällt."
    -> Rechnungen mußt du natürlich nicht vorweisen aber solltest du was dran reparieren oder Teile für das Fahrzeug kaufen, ist es hilfreich, diese Rechnungen einzureichen, eben um wenigstens für diese Beträge deine MwSt erstattet zu bekommen
    -> soweit ich weiß kannst du auch bei fiktiver Abrechnungen einen merkantilen Minderwert geltend machen, ist auch hier so erwähnt Link.


    Ich weiß das ist nur ein Link, aber nach meinem Verständnis auch richtig, denn dieser Minderwert entsteht ja nicht durch die Reparatur des Schadens sondern schon aus dem Umstand heraus, dass das Fahrzeug überhaupt einen Schaden erlitten hat. Wie gesagt, nimm dir einen Anwalt, ohne weißt du doch gar nicht was du in welcher Höhe tatsächlich geltend machen kannst.
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    Idealfall wäre bei 2000km meines Erachtens:
    - Schadensumme aus dem Gutachten
    - merkantiler Minderwert
    - Nutzungsentschädigung/Ersatzfahrzeug (ich vermute maximal 14 Tage)


    und je nach gusto
    a) Reparatur des Fahrzeugs in einer Fachwerkstatt
    b) Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie, sofern du dazu in der Lage bist
    c) Verkauf des unreparierten Fahrzeugs an einen Aufkäufer, Beschaffung eines neuen Fahrzeuges. Bei wirtschaftlichen Totalschäden wird das sehr häufig gemacht, aber auch bei Schäden an einem recht jungem Fahrzeug kann man sich das überlegen (auch wenn man in Summe ggf halt ein paar € drauf legt). Kaufst du das neue Fahrzeug mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, kannst du meines Wissens dann trotz fiktiver Abrechnung nach Schadensgutachten die Mehrwertsteuer (in der Höhe wie sie das Gutachten ausweist) geltend machen.
    d) Kombination aus b und c, sprich selbst reparieren und anschließend dann verkaufen und eben eine neues kaufen. Auch da dürfte es sinnvoller sein, die MwSt für die Ersatzbeschaffung geltend zu machen (was dann eben heißt, dass du für die Reparaturteile keine MwSt siehst, denn doppelt geht es ja nun nicht).


    Vermutlich wird sich d nicht lohnen, da so ein junges Fahrzeug frisch repariert ohne Werkstattnachweise auch nicht besonders leicht verkäuflich sein wird. Mit b wirst ggf auch nur einen überschaubaren Betrag sparen. Gebrauchtteile gibt es für das Fahrzeug kaum und Stoßfänger in Wunschfarbe (was zB Lackierkosten spart) vermutlich auch utopisch sowas zeitnah zu beschaffen. von daher wirst bei fiktiver Abrechnung wohl auch teuer Neuteile kaufen müssen und Lackierkosten haben. Das bisschen was dann noch an Arbeitslohn übrig bleibt (vermutlich nur ein dreistelliger Betrag), da wird es sich kaum lohnen, dafür selbst zu reparieren (und die ganzen Rennereien zwecks Teilen usw selbst zu haben). C kann man probieren, aber derjenige, der das unreparierte Auto kauft, wird sich bei seiner Kalkulation ja auch irgendwo b im Blick haben (wobei das im Falle einer Werkstatt natürlich sein kann, dass sie Teile mit gewissen Rabatten beziehen kann).

  • "Kann mir denn keiner mal eine ungefähre Zahl nennen? Was Stoßfänger vorne inkl. Lackierung und 1 Scheinwerfer kostet?"


    Du sagst doch, du bist KFZ Mechatroniker. Da sollte es dir doch möglich sein, auch Teileprogramme (die man teilweise ja auch online als Webseiten findet) zu bedienen und die mit Hilfe der Teilenummern die entsprechenden Preise bei Hyundai zu erfragen (sofern sie nicht direkt im Programm hinterlegt sind)


    Da ein merkantiler Minderwert im Raum steht, dürfte es sich kaum lohnen, nach Kostenvoranschlag abzurechnen, selbst wenn die Versicherung bereit wäre, bis summe xy ohne Gutachten auszukommen. Der Minderwert wird nämlich nur im Gutachten beziffert (da gibt es Berechnungsmethoden für, Link, Link), den wirst du kaum auf Basis eines KVA geltend machen können (ein Anwalt vielleicht schon, aber auch der wird dir zu einem Gutachter raten, der neben dem Schadengutachten auch die entsprechende Berechnung des Minderwerts mit durchführt).


    Nimm dir Anwalt und Gutachter völlig unabhängig davon, ob du später fiktiv abrechnen wirst oder nicht, ansonsten wirds zwar für die Wersicherung schön billig, aber dir fehlen ggf Beträge, die du hättest einfordern können (und sollen. denn dein Schaden ist eben in der Gesamtheit betrachtet unter Umständen größer als nur die eigentliche Reparatur).

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