Anhängerkupplung bei Leasing möglich?

  • Hallo community,
    ich habe den i30 Kombi als Firmenauto. Nun geht es darum noch eine AHK zu verbauen. Nur bin ich verwirrt mit den Typen PD und CW.
    Dazu stellt sich noch die Frage ob man an der Karrosserie und der Stossstange was "bearbeitet" werden muss?
    Gibt es ein empfohlenes "Set"?
    Liebe Grüße

  • Moin!
    Als PD wird die aktuelle Baureihe des I30 (ab 2017) bezeichnet...
    CW zeigt dann noch mal ergänzend die Karosserieform an, Kombi hier konkret...(CW = Crossover Wagon)
    Heute sagt man aber (soweit ich weiß) eher PDE zum Kombi.
    Bzgl. AHK: Da wirst Du in erster Linie den Leasinggeber bzw. Deinen Arbeitgeber fragen müssen, ob sowas "erlaubt" ist!

  • Laut https://www.mvg-ahk.de/out/media/3140_A.pdf auf Seite 17 wird ein kleines Stück im nicht-sichtbaren Bereich entfernt. MVG ist der Hausausrüster bei Hyundai, wenn man die AHK direkt mitbestellt.


    Ob das als Bestandteil für Firmenleasing möglich ist, hängt von eurer Policy ab. Grundsätzlich sollte das aber in jedem Konfigurator verfügbar sein. Dadurch erhöht sich allerdings der Listenpreis und damit der geldwerte Vorteil nach 1%-Regelung.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Bei cosmo87 liest sich das eher wie eine Nachrüstung an. Schriftliche Anfrage beim Leasinggeber, damit du bei der Rückgabe die eventuelle Freigabe nachweisen kannst. Auf den Kosten wirst du, bzw. dein Arbeitgeber aber sicher sitzen bleiben, da dir die Leasinggesellschaft die wohl kaum erstatten wird. Fragen kostet aber nix...


    Eventuell kannst du ja sogar über die Leasinggesellschaft nachrüsten lassen und die Rate wird angepasst? Einfach mal anfragen.


    Ich habe die AHK gleich mitbestellt und dann ist es so, wie Airliner sagt. Allerdings war die AHK bei meiner Leasingfirma nicht über den Konfigurator verfügbar, ich habe sie dann vor Bestellung mit ins Angebot einarbeiten lassen, war problemlos.

  • Der geldwerte Vorteil nach 1% Regel kommt bei einer Nachrüstung, die nicht ab Werk verbaut ist, nicht zum tragen- genauso wie zusätzliche Winterreifen. Die 1% gelten nur für ab Werk verbaute Anbauteile....


    Fahre einen i30 Kombi (PDE) als Firmenfahrzeug - Anhängerkupplung und Winterreifen mitgeleased. Beide Dinge müssen nicht versteuert werden, da nachträglich angebracht und nicht ab Werk lieferbar.


    P.S. Arbeitgeber kann den Arbeitsweg pauschal versteuern - ist günstiger als die nachträgliche Abrechnung der Kilometer über den Lohnsteuerjahresausgleich.

  • Ja es wäre eine Nachrüstung. Es wurde schlicht beim Antrag vergessen. Ob es mein AG vergessen hat oder der Leasingpartner, weis ich noch nicht..


    Dass ich die Kosten dann selber tragen muss, ist mir klar und anscheinend muss ich die AHK von einer Fachwerkstatt einbauen lassen. Selber darf man da anscheinend nicht "rumbasteln" (ich bin gelernter Mechaniker X(). Das finanzielle und die 1% Regelung sind soweit auch klar :super:

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