• Hallo zusammen,


    ich habe da mal ne Frage. Und zwar ist mein i30 ein Däne und nicht von einem Hyundai Vertragshändler erworben worden. Um die Garantie in Anspruch zu nehmen muss man den i30 ja bei einem Vertragshändler "anmelden" oder? Muss das sofort nach Kauf passieren? Weil ich es noch nicht gemacht habe und bisher auch noch keinen Garantieanspruch hatte. Wollte das dann machen wenn ich die erste Insprektion (15.000 KM) machen lasse. Kann mir jemand dazu was sagen?
    Danke euch schonmal.


    Greetz


    Dichku

  • Der Dänische Händler muss den Wagen zur Garantie anmelden. Schau mal bitte ins Serviceheft, dort ist eine Seite " Garantieanmeldung " . Diese sollte abgestempelt sein. Zulassungstag und Garantieanmeldung muss nicht auf den selben Tag fallen. :evil:

  • Du kannst auch zu Deinem Hyundaihändler fahren und mit der Fahrgestellnummer nachfragen, ob der Wagen in Dts. registriert ist. Wenn ja ist gut, wenn nicht, dann macht der das für dich.

    HYUNDAI i30 1.6 Comfort



    Wer schon nicht überzeugen kann, sollte wenigstens für Verwirrung sorgen!

  • Ich hab auch einen aus DK, bitte aber darauf achten wann das Serviceheft abgestempelt wurde. Du must event. früher zur Inspektion. Entweder alle 15000km, oder mind 1 mal im Jahr. Wo hast Du den Wagen den gekauft ???? In der Nähe von Düren ????

  • kairallye


    ja ich werd meine inspektion machen wenn ich die 15000 erreicht habe. Hab meinen in Dortmund gekauft. Hast du deine Inspeltion schon hinter dir?

  • ...jojo,- die Garantie wurde schon vom Händler in Dänemark angemeldet und gleichzeitig müsste auch ( wenn Du den I30 nicht selber in Dänemark, sondern über einen EU Händler gekauft hast) die Übergabeinspektion stattgefunden haben.
    Wenn Du nun in den kommenden Wochen zu der Inspektion fährst, wird Dein Fahrzeug automatisch in das Deutsche Garantiesystem eingepflegt. :]

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