Zündschloß Problem & Navi/Radio Frage

  • Hallo Community,


    ich hätte da ein paar Fragen und Probleme :rolleyes: Haben uns gestern einen i30 CW 1.6 (126PS bei einem Gebrauchtwagen-Händler gekauft, und jetzt kommen die Fragen:
    -


    Ist das normal, dass mp3's vom USB-Stick immer wieder von vorn anfangen beim Einschalten der Zündung etc? Habe ein Foto der Software-Version gemacht.


    Andere Frage ist, was für ein Navigationsgerät ist das ?( in den Optionen finde ich nix, sollte eins sein, was von Hyundai ist.


    Aber das sind die kleinsten Probleme, wir haben Probleme mit der Zündung. In der Beschreibung steht, dass man den Schlüssel ein wenig reindrücken soll zum drehen, das klappt aber auch nur ab und zu. Hab ich den Schlüssel mit den Tasten oben, funktioniert es fast nie. Drehe ich den Schlüssel um, dass die Tasten unten sind kann ich den Schlüssel mit bisschen wackeln drehen :auweia:


    Da wir den Wagen zwei Tage haben, ist dafür der Händler zuständig? Weil normal ist das ja nicht 8o Und nebenbei rastet das Lenkradschloss nicht ein.


    Hoffe es kann einer helfen und/oder Tipps geben?


    PS: Was kostet so ein neues Zündschloß, und was passiert dann mit den Schlüsseln?


    Gruß Björn

  • Vom Händler gekauft bedeutet 1 Jahr Gewährleistung - sofern es kein Vermittlungsgeschäft war. Steht als Verkäufer NICHT der Händler im Kaufvertrag, wird es heikel. Im Garantiefall immer als erstes an den Händler wenden, wer selber rumbastelt oder ohne Wissen des Händlers andere herumbasteln lässt (auch Werkstätten) riskiert seine Garantie!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jepp, 1 Jahr Gewährleistung hast du, nicht zu verwechseln mit Garantie, das ist was anderes. Im ersten halben Jahr wird davon ausgegangen, dass der Fehler schon bei Übergabe vorhanden, respektive angelegt war. Denn nur auf den Übergabezeitpunkt zielt die Gewährleistung ab. Es ist keine Haltbarkeitsgarantie. Nach nem halben Jahr müsstest du beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war, sog. Beweislastumkehr.
    Also, ab zum Händler, Mangel rügen und reparieren lassen. Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die bei Übergabe schon offensichtlich waren (z.B. Kratzer im Lack...).

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Also ich habe ja dein Model, aber ich muss zum Starten des Motors den Schlüssel nicht rein drücken, auch nicht "ein bisschen".
    Das braucht man nur um den Schlüssel nach dem ausschalten des Motors wieder aus dem Zündschloss heraus zu bekommen.
    Funktioniert so... Schlüssel "zu dir" drehen bis Motor aus und wenn man nicht mehr drehen kann, dann den Schlüssel ins Schloss rein drücken und dann kann man den Schlüssel nochmal eine Stufe weiter drehen und dann auch aus dem Schloss raus ziehen.
    Aber beim starten muss man den Schlüssel definitv nicht rein drücken.

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