robbery47
Begründung war, dass man hier nicht von einem erheblichen Mangel ausgehen kann, da es nicht permanent auftritt und auch nicht provoziert werden kann. Somit wäre es nur eine "Unannehmlichkeit".
Das Fahrzeug ist ja zu jeder Zeit fahrbereit und wird von dieser "kleinigkeit" nicht in seiner Grundfunktionen beeinträchtigt.
Somit hätte eine Klage auf Rücknahme und Erstattung des Kaufpreis, abzüglich der angefallenen Nutzungskosten, keinen hinreichenden Aussichten auf Erfolg.
Zumal der Hersteller ja bemüht ist dieses zu beheben und man im Moment auch nicht klären könne, ob es nur von einem Bauteile verursacht wird. Daher wäre das nachweisen von mindesten drei erfolglosen reperaturen momentan nicht möglich, welches aber Gerichtsverfahrens technisch unabdingbar wäre.
Soweit die Begründung, auf mein sachliches dagegen halten, wurde mir dann nur noch mitgeteilt, dass ich es ja auch ohne Zusage, jederzeit vor Gericht bringen kann, dass Risiko und alle damit verbundenen Kosten aber selber tragen müsse.
Da war für mich der Ofen aus und ich habe die Rechtsschutz dort gekündigt.