Garantiefrage

  • Blöde Frage, muss ich den Ölwechsel bei Hyundai machen lassen zwecks der Garantie oder reicht auch "nach Herstellervorgaben". Konkret, kann ich so ein Angebot annehmen ohne das ich mir Garantietechnisch was verbaue?

  • JEDE meistergeführte Werkstatt darf Servicearbeiten durchführen, ohne daß die Garantie beeinträchtigt wird. Sicherheitshalber noch den Zusatz "nach Herstellervorgabe durchgeführt" mit auf die Rechnung, und alles ist OK!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Jap, das stimmt auch so. Ist die Frage was man da spart?!


    Mir wäre es im Zweifel die paar Euro nicht wert, dann im Schadenfall mit Hyundai diskutieren zu müssen. Aber bitte jetzt hier nicht wieder diskutieren. Grundsätzlich ist es erlaubt, es muss sich halt jeder fragen, ob er da für sich ein Risiko sieht.

  • Laut Gesetze DARF es kein Risiko geben... Du hast dich an alle Vorgaben gehalten... Das ist mir ein wichtiges Thema aber nicht weil ich unbedingt sparen will sondern weil ich in der Nähe schlicht keine Hyundaihändler habe.

  • Laut Gesetzt muss auch jeder Mindestlohn verdienen... und? Und ich schrieb ja, grundsätzlich darf jeder Meisterbetrieb alle Arbeiten durchführen, so lange auf der Rechnung steht: "Nach Herstellervorgaben durchgeführt".


    Meine ganz persönliche Meinung ist, dass der Hyundai Dealer bestimmt nicht glücklich ist, wenn er an den Servicen nix verdient, du aber dann von ihm Garantiearbeiten durchgeführt haben willst. Das wird bestimmt in den allermeisten Fällen gut gehen. Aber ich hätte kein gutes Gefühl dabei. Deswegen gilt für mich, während der Garantiezeit zum Händler, danach in die freie.


    Aber wie oben geschrieben, das wird wieder ne Grundsatzdiskussion ohne sinnvolles Ergebnis.

  • Was hat der Mindestlohn damit zu tun?


    Gibt es konkrete Beispiele hier wo das ganze "schief gelaufen" ist?


    Die Frage ist doch ob es so sicher ist dass sich Hyundai kulanter zeigt nur weil man immer bei Ihnen war....

  • :rolleyes: Du hast geschrieben, laut Gesetz. Der Mindestlohn ist auch gesetzlich geregelt und wird nicht immer eingehalten. Ergo wollte ich damit klar machen, dass Recht haben und Recht bekommen nicht immer das gleiche ist.


    Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Ich war mit meinem immer beim Hyundai Händler und hatte nie ein Problem mit Garantiereparaturen. Es wurden sogar Dinge übernommen, die nicht so üblich sind. Bei wir wurde z.B. nach 180.000 km und fast 5 Jahren Klimakondensator und -kompressor getauscht, auf Garantie. Aber wie gesagt, du darfst gern deine Inspektionen bei ATU machen lassen und uns dann informieren, wie es im Garantiefall gelaufen ist.

  • Das ist doch ein gutes Beispiel dass es sich gelohnt hat zu Hyundai zu gehen, das hilft mir weiter auch wenn ich weiß dass das keine Garantie ist das es immer so läuft.

  • Du kannst deinen Service machen wo Du willst , Vorrausetzung ist ein anerkannter Meisterbetrieb. Die Garantieleistung kann und darf nur ein Hyundai-Betrieb machen und der wird für die Garantieleistungen von Hyundai bezahlt. Nicht mehr und nicht weniger ! Es ist egal ob Du bisher bei deinen Hyundai-Händler warst oder zugezogen bist. Der Service ist der gleiche.... vielleicht nicht bei der Terminfindung :rolleyes: Okay, da biste dann sicher im Vorteil wenn man Dich kennt ( oder auch nicht :P ) aber sonst gibt es keinen Unterschied. Die Hyundai-Bude musste Du mir zeigen die dann einen " Fremden " schlecht behandelt ! :winke:

    Einmal editiert, zuletzt von N-Passion ()

  • Jetset Mehmet
    Mit dem Importeur hat das eigentlich nichts zu tun.


    Bei uns verlangen Vertragswerkstätten eine Art Inspektionspauschale zusätzlich zu Öl und Material und lassen sich aufgrund dessen, dass es eine offizielle Inspektion laut Serviceheft ist, das auch bezahlen. Ich kenne keine Vertragswerkstatt aus persönlicher Erfahrung, egal welcher Marke, die in Ballungszentren und Umgebung jemals unter 300€ für ein Service verlangt hat, wo außer Öl und Filter nichts getauscht wurde, egal ob bei einem reudigen Kia Ceed Benziner, einem i30 Diesel, einem Opel usw. Bei Volvo kannst du sowieso unter 400 knicken.

  • Hätte ich mal lieber nix geschrieben :unentschlossen:
    Du musst ja gar nicht schlechter behandelt werden, wenn der der immer kommt besser behandelt wird reicht das doch schon. Du bekommst dann halt die Standardbestimmungen und bei unklaren Fällen hängt sich der Meister bei mir richtig rein, bei dir eher nicht so :flöt:
    Muss nicht so sein, kann aber.
    Und auch ich habe doch ganz klar geschrieben, dass man seine Inspektionen überall machen lassen kann.

  • @ Holzwurm
    Warst nicht gemeint. Ein Beispiel, habe einen S-Max bei einem großen Fordhändler gekauft, nicht gleich gesehen, dass die Sportverkleidung auf einer Seite nicht richtig sitzt, Tür kratzte den Lack ab. Bisher wurde dort mit dem Vorgängerauto alles gemacht. Händleraussage war, das Auto wurde so abgenommen! Kann man nichts machen. Kostenvoranschlag runde 2000€! Zu einem anderen mir bekannten Fordhändler gefahren, der hat sofort die Garantieabwicklung eingeleitet und hat diese auch positive genehmigt bekommen. Mit der Info zurück zum Verkäufer und da war dann Polen offen... leider! Sie haben dann das Auto von zu Hause abgeholt, passendes Neufahrzeug zum ausprobieren da gelassen und den S-Max instandgesetzt und wieder gebracht. Manchmal brauchst einen Arsch in der Hose!


    So sieht es leider auch aus... nicht immer biste bei einem guten Partner. Das muss zu Schluß jeder für sich selbst entscheiden. ;)

  • Ihr könnt reden was ihr wollt bei Inspektionen nach Händlervorgaben, Realität und Wunsch dessen das es das Gleiche ist, ist nicht so.
    Das ist auch bei VW so. Eine einstige VW Vertragswerkstatt ist jetzt nicht mehr Vertragswerkstatt und VW kennt es nicht an, die Inspektionen nach Herstellerangaben.

    Gruß Axel


    E-Autos, die Prophezeiung für Umweltidioten
    Ich fürchte keine Kreatur ausser einer.......den Menschen, und zur Zeit die Grünen.=O

  • Dafür gibt es Rechtsanwälte und Gerichte. Wenn das Gesetz sagt, der Hersteller MUSS das anerkennen - dann bleibt keine Alternative!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Bei Neufahrzeugen verliert der Kunde auch seine Ansprüche aus der Herstellergarantie, da es sich bei einer Garantie um ein freiwilliges Leistungsversprechen des Herstellers oder Importeurs handelt.


    Game over freie Werkstatt.

  • :D Also bei mir sind die 5 Jahre Garantie im Kaufvertrag verankert. Das hast DU :mauer: wohl wiedermal was falsch gemacht ! :P :P :P

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!