beim ADAC steht dazu folgendes....
Für die Erstzulassung neuer Pkw gilt der neue WLTC/WLTP ab 1. September 2018. D.h. Pkw mit Abgasnorm Euro 6b (OBD-Norm 6-1), Euro 6c, Euro 6d-TEMP und Euro 6d mit Prüfung nach NEFZ können nur noch bis 31. August 2018 erstmalig zugelassen werden. Darunter fallen Pkw mit den Emissionsschlüssen-Nummern 36W0, 36ZA, 36ZD, 36ZG und 36ZJ.
Für Lagerfahrzeuge (End-of-Series) besteht für den Fahrzeughersteller die Möglichkeit bei der zuständigen Typgenehmigungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Mit dieser können die der Typgenehmigungsbehörde gemeldete Fahrzeuge noch bis 31. August 2019 erstmalig zugelassen werden.
weiter habe ich jetzt hier gefunden, das wir uns wohl schon mal auf höhere Steuern einstellen können
....kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag hinzu (2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer oberhalb eines steuerfreien Grenzwertes von 95 g/km....