bestellt / abgeholt - PD + N + N Performance

  • ...darum steht im Kaufvertrag immer ein unverbindlicher Liefertermin. Oder ein voraussichtlicher Liefertermin. Oder hat jemand einen Kaufvertrag in dem z.B. steht: Lieferung am Dienstag den 16.Oktober 2018 bis spätestens 17Uhr30...? :unsicher:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das ist wie der Satz: "Wir liefern jedes verfügbare Ersatzteil für ihren Hyundai innerhalb 24 Stunden". Preisfrage: Wo liegt da der Trick? (kleiner Tipp - das böse Wort ist unterstrichen). :D

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  • Im Grunde sind "wir" Kunden wie bei fast allem selbst schuld. Es müssten alle konsequent sagen: Nein, einen Kaufvertrag mit unverbindlichem Termin unterschreibe ich nicht. Wenn dann mal ein paar Tage/Wochen KEINE Bestellung mehr eingehen würde, wäre die Geschäftspolitik schnell geändert.

  • Genau das ist das Problem, die Konsumenten haben sich etwas in den Kopf gesetzt was sie gerne kaufen oder besitzen möchten. Ich könnte nicht mehr nein zum N sagen. Hab ihn heute schon in einen Tunnel gejagt und die ersten Pops and Bangs gehört und das nach sage und schreibe 300km auf der Uhr. Schade, dass man keine Audiodateien laden kann. Meine Frau hat es nämlich 'rein zufällig' aufgenommen, da sie den tiefen Tunnel schon gesehen hat und wusste was gleich passieren wird.


    Ich sage nur...... Leute, egal wie lange ihr warten müsst, freut euch, es lohnt sich. Jaaaaa, auch der, der mit dem OPF tanzt.

  • Wanderkroete
    Du kannst bestimmt einen Kaufvertrag mit verbindlichen Termin bekommen - nur wird der Termin dann wohl einige Monate weiter zurückliegen als der unverbindliche Termin. ?(

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  • Zwar nicht ganz vergleichbar, weil meiner ne Tageszulassung hatte, aber in meinem Kaufvertrag stand ein VERBINDLICHER Liefertermin drin. Das Fahrzeug war da noch nicht beim Händler aufm Hof. Alles eine Frage des Verhandlungsgeschickes. Natürlich wird dies bei Bestellung eines noch zu produzierenden Wagens etwas schwieriger.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Wanderkroete
    Genau das ist der Punkt, der Konsument sitzt eigentlich am längeren Hebel, ist in der Masse aber leider zu dumm oder einfach zu feige das konsequent einzufordern. Bei mir gibt es, falls meine Bestellung nicht innerhalb von 6 Monaten geliefert wird, eine knallharte Kaufrückabwicklung. Ich würde das dem Händler auch schon im Zuge der Bestellung klar machen. Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu den Schafen, die sich hier einfach in eine Endlosschleife drängen lassen! Mich ohne Kommunikation hinzuhalten endet hier nur für den Verkäufer tragisch (auch andere bauen tolle Autos).

    "Management ist nichts anderes als die Kunst, andere Menschen zu motivieren." (Lee Iacocca)

    Einmal editiert, zuletzt von Ceed ()

  • Tja, wenn das mal so einfach wird, wie du dir das gerade vorstellst. Viel Glück beim Rücktritt.

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  • Dazu braucht es kein Glück, der "Trick" hier ist die Klärung während der Auftragsverhandlung! :todlach:

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  • Es gibt keinen Trick. Nur das, was in deinem Kaufvertrag steht, ist rechtlich bindend. Wenn du da einen verbindlichen Liefertermin stehen hast, inkl. der gestzlichen Folgen bei Nichteinhaltung, dann ist doch alles super.
    Recht haben und recht zu bekommen sind nun mal 2 Paar Schuhe. Vor Gericht und auf hoher See, .....

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  • Apropos, das ganze Gebilde schimpft sich Werklieferungsvertrag, zu finden in §650 BGB. Wenn du dann nen unverbindlichen Liefertermin hast, wann befindet sich dann der Händler in Verzug??? Rischdisch, ertmal garnicht.

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  • Du hast es offensichtlich noch immer nicht verstanden, Kaufverträge sind durch entsprechende Zusätze änderbar, es ist daher Verhandlungssache und Recht hat dabei immer der, der am Ende bezahlt. Mich hat bei sowas noch nie jemand erfolgreich übervorteilt! ^^

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  • Ich habe lediglich die Rechtslage erläutert, das hat mit Verstehen oder nicht Verstehen rein gar nix zu tun. Solltest du einen verbindlichen Liefertermin aushandeln können (sofern sich der Händler darauf einlässt), dann ist doch alles gut. Du musst halt auch darauf achten, dass dann im Vertrag die Folgen bei Nichteinhaltung drinstehen, ansonsten ist es nämlich auch nur ein Stück geschwärztes Papier. So ist es nun mal, da helfen auch keine Aggressionen.

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  • Danke für die überflüssige Belehrung, aber ich weiß selbst worauf in den Verträgen zu achten ist, ich mach das nicht zum ersten Mal. Mit dem Händler wird von der ersten Minute an Klartext gesprochen, das funktioniert bei den meisten immer, alle anderen scheiden schon nach kurzer Zeit ohne Vertrag aus. Niemand verschwendet hier nutzlos meine Zeit! ^^

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  • Wenn du doch alles weißt, ist doch alles prima. Ich kann das von mir leider nicht behaupten. Es war auch nicht als Belehrung zu verstehen, sondern nur als Aufklärung.
    Leider haben mir deine posts deine umfangreiche Expertise nicht vermittelt, sorry.

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  • Ich frage mich, was ich denn gewonnen habe, wenn ich nach 6 Monaten warten dann vom Kauf zurücktrete. Im schlimmsten Fall verzichte ich dann auf ein Auto - das ich gerne hätte - um woanders ein Auto zu bestellen, welches Ursprünglich höchstens zweite Wahl war, und muss dann evtl. auch noch eine erneute Wartezeit in Kauf nehmen. Im Endeffekt hätte ich dann 6 Monate vollkommen umsonst gewartet.

  • Offenbar kapieren hier ein paar Leute noch immer nicht worum es geht, die Wartezeit ist hier völlig sekundär, es geht hier primär um rücksichtslose Handelspraktiken und die daraus resultierende Hinhaltetaktik, die man sich als Konsument nicht gefallen lassen muß. Außerdem kann man auch gleichzeitig bei zumindest zwei verschiedenen Marken bestellen und sich dann für jene entscheiden, die neben den vereinbarten Vertragsmodalitäten auch noch pünktlich (innerhalb des vereinbarten Zeitfensters) bereitsteht. Bei mir gibt es weder eine zweite noch eine dritte Wahl, sondern nur eine gleichwertige Alternative. Auch andere bauen tolle Autos! 8)

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  • So ist das eben in der freien Marktwirtschaft - der Kunde kann bestellen was und wo er will.....und Hyundai zwingt bisher auch niemanden, mit deren internen Produktionsabläufen und Lieferumständen einverstanden zu sein!

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  • Sorry, diese Korrektur muss sein: private Marktwirtschaft bitte, frei ist die schon lange nicht mehr :P Und ja, jeder kann da bestellen, wo er will oder da, wo man ihm am meisten entgegenkommt. Ob das immer dem eigenen Wunsch entspricht oder doch meistens nur ein Dahergesabber ist, kann jeder für sich selbst entscheiden.

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