Moin,
nicht nur das. Jeder Mangel an der Beleuchtungsanlage (dazu gehört auch ein gebrochener Reflektor!) ist mit einer einzigen Ausnahme (wenn nur eine Lampe der Kennzeichenbeleuchtung defekt ist) ein schwerwiegender Mangel, der zur Nichterteilung der Plakette und einer (selbstverständlich kostenpflichtigen) Nachprüfung führt!
Grüße
Torsten
PS: Es gibt noch andere "schwerwiegende" Mängel, wenn man das hört/liest, dann glaubt man an einen schlechten Scherz.....