"N" - andere Federn

  • kdm1993 ich kenne die Felge sehr sehr gut. Wenn die Felge aber diesen Maßen die ich jetzt rein kopiere zutreffen dann kann es klappen.


    Nach neuer EU-Norm von dieser "12 Uhr Stellung" zur Front des Fahrzeugs muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) einen Winkel von mind. 30 Grad abdecken, zum Heck des Fahrzeugs von der "12 Uhr Stellung" mind. 50 Grad abdecken.

  • der/ein Prüfer hat ein Ermessensspielraum, mehr nicht. Über geltendes Recht (hier EU Vorgaben) kann er sich natürlich nicht hinweg setzen.

    Es gab eine Übergangszeit von ca. 2 Jahren (Mitte der 2000er Jahre) wo die Prüforganisationen nach beiden Vorgaben prüfen konnten, Danach nicht mehr. Entscheidend war aber auch hier die FIN und EZ der Fzg. ! Grob kann man sagen; seit der Pflicht/Zeitraum die FIN in der Windschutzscheibe sicht/erkennbar zu machen, muß nach EU Vorgaben geprüft werden.

    i30 N Performance mit kleinen Veränderungen; Eibach Federn, 5mm Spurplatten, 114mm Endrohre, Heck gecleant, LED Kennz.leuchte, schwarze Cover Logos, -N- Embleme Seitenschweller und Sitze, Serien -N- Logos etwas verändert/foliert, Grillumrandung und rote Akzente an Front/Heck in Glanzschwarz foliert, Lenkrad und N Tasten in Glanzschwarz

  • Tja, das waren noch Zeiten... Hatte damals zwar auch die eine oder andere Diskussionen mit der Polizei und auch dem TÜV, aber letztendlich war die Eintragung da (wurde von einem Tuner gemacht).... Heute wäre das ein absolutes no-go (und wohl auch nicht mehr zeitgemäß).


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