Geräusch beim Kuppeln

  • Hallo, lass dich nicht abwimmeln, mein I30 Coupe ist 40.000 Km gelaufen und 1,5 Jahre alt, ich hatte bzw. habe die selben Symptome wie du beim anfahren,


    war beim freundlichen er hat festgestellt das, dass Ausdrücklager defekt ist, darauf bekomme ich ein neues Ausdrücklager sowie eine neue Kupplung (wegen dem defekten Ausdrucklager (Materialfehler) dadurch meine Kupplung gelitten (folge Fehler).


    Aber mein Händler hat sich am Anfang auch Quer gestellt, aber Mittlerweile bin ich wegen jeden Kleinkram bei Ihm ;-) .


    Hoffe konnte dir etwas helfen.

  • Also wenn der Dir das nächste Auto auch verkaufen möchte, wird er das tun! Wenn nicht, ist das wieder ein vollkommenes Service-Versagen. Es gab auch eine Service-Aktion wegen Torsionsfedern, die wäre ohnehin kostenlos!


    Stups ihn doch mal an, ob die eventuell auch für Deinen gilt...... :flöt:

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Hallo,
    hab wohl auch das beschriebene Problem und das nach gerade mal etwa 5 Monaten bzw. ca. 5000km.
    Wie ist die beste Vorgehensweise und welche Ansprüche habe ich?
    Kann ich auf kostenlose Reparatur bestehen und wenn Reparatur, wie sieht es mit einem kostenlosen
    Ersatzfahrzeug aus usw.?

  • Ersatzfahrzeug:
    Im Rahmen der Gewährleistung, eher JA
    im Rahmen der Garantie, was in den Garantiebestimmungen des Herstellers hierüber geschrieben ist.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug während der Dauer einer Garantiearbeit - auch nicht während der Gewährleistungszeit.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Danke schön.
    Inwiefern kann man darauf bestehen das die das reparieren? Selbst wenn man weiterfahren kann ist es doch auch ein Störfaktor und war beim Kauf auch nicht vorhanden.

  • J-2 Coupe
    Ich behaupte mal, ne gewagte These. Vgl. hierzu §439 Abs. 2 BGB. Bitte bedenken, dass dies KEINE abschließende Aufstellung darstellt.


    Achso, bevor ich wieder angegangen werde. Natürlich heißt das jetzt nicht, dass er auch den Sprit für den Ersatzwagen bezahlt bekommt. Es ging nämlich nur um den Wagen.

    Wir leben zwar alle unter einem Himmel,
    haben aber nicht den gleichen Horizont!

  • Es gibt keinen Anspruch auf kostenlose Ersatzfahrzeuge - außer der Händler verweigert oder verschleppt absichtlich die Instandsetzung des Fahrzeuges.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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