Eventuelles Problem mit Karosserie Garantie

  • Grüß Euch,


    Ich schilder euch mal meine Situation.


    Hyundai i30 Erstanmeldung 06/2013 wurde 12/2015 gebraucht bei einem allgemeinen Händler gekauft. Der Vorbesitzer hat das erste und das zweite Service eben bei diesem Händler machen lassen, wobei das zweite Service zu spät gemacht wurde (11/2015, kurz vor meinem Kauf).


    Im Jänner 2016 hab ich dann bei einer Handwäsche Spuren von Rost in der Spalte zwischen dem unteren Rand der Heckscheibe und dem lackierten Blech entdeckt. Zuerste dachte ich dan Flugrost aber als ich ihn oberflächelich entfernt hatte musste ich winzig kleine Rostblasen unter dem Lack an genau dieser Stelle bemerken.


    Also fuhr ich zum nächstgelegenen Hyundaihändler und erklärte die Situation. Der Lackzuständige meinte das hier die Heckscheibe ausgebaut werden müsse, der Serviceveranwortliche meine ich hätte wahrscheinlich einen Garantieverlust, aber ich soll mir vom Gebrauchtwagenhändler bestätigen lassen, dass die Karosserie auch geprüft wurde. Also holte ich mir diese Bestätigung im Serviceheft und die REchnungen dazu (Karosseriecheck wurde also zweimal eingetragen vom Händler). Termin mit Garantiebeauftragten wurde vereinbart.


    Bei besagtem Termin hatte ich die Bestätigungen vom Gebrauchtwagenhändler mit, der Garantieverantwortliche fand weder ein eindeutuges Ja oder Nein, redete was von Flugrost und wenn die Ursache unklar ist und die Scheibe entfernt werden müsse könnte ich auf den Kosten sitzen bleiben etc trug aber im Serviceheft unter Karosserie besagten Rostschaden ein und meinte meinte wenn ich das nächste Service wieder pünktlich im Juni beim Vertragshändler machen würde werde man schon eine Lösung finden.


    Vor zwei Tagen will ich das Auto zum Service abgeben und der Serviceverantwortliche will mir in zwei Sätzen klar machen, dass ich, trotz der Bestätigungen vom Gebrauchtwagenhändler, keine Garantie mehr hätte auf die Karosserie hätte. Der Lackverwantwortliche wurde hinzugerufen, der sich an meinen Fall erinnern konnte und behauptete das würde auf Garantie repariert werden. Der vom Service bekam leichte Panik und meinte man solle hier nichts überstürzen. Nun wird nochmal mit dem von der Garantie Rücksprache gehalten und ich würde angerufen werden.


    Meine Fragen: Sollte die Reperatur auf Garantie abgelehnt werden falle ich hier Aufgrund des Verhaltens des Erstebesitzers durch den Rost?


    lg Tobias

  • Du bist noch in der Gewährleistung, also vor der Beweislastumkehr! Somit muss der Händler den Schaden auf seine Kosten machen lassen, da dieser zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs schon bestanden hat! Jetzt aber schnell, bevor 6 Monate seit dem kauf vergangen sind - denn dann bist du in der Beweispflicht... ?(

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Danke für den Hinweis, im Kaufvertrag wird mir allerdings ein Jahr Gewährleistung zugesichert.


    Edit: Das mit der Beweislast stimmt allerdings...


    Der Kaufvertrag ist vom 05.12, also morgen vor sechs Monaten. Zählt eine Email, auch wenn er sie erst am Montag dem 06.06. empfängt, als rechtzeitiges "Zur Kenntnis bringen"?

  • Hi Tobias!
    Habe mir mal deinen Bericht durchgelesen. Klingt ja nicht nett was dir da passiert ist. Mit dem Flugrost ist das leider so eine Sache! ;(
    Ich selbst reinige meinen weißen Wagen zweimal im Jahr, weil man da genau den Flugrost sieht.
    Mir erschein die Zeit von 3 Jahren sehr kurz, dass du schon mit Rost Probleme hast. Also ein Auto sollte doch länger durchhalten bevor die ersten Roststellen kommen. Ist da vielleicht am Heck repariert worden? Also Unfall! So das da der Zinkschutz beschäftigt wurde?! Das würde mir als erstes durch den Kopf gehen!
    Ansonsten sehe ich da HMD in der Plicht!!!

  • Die Beweislastumkehr wechselt - ganz egal, wie lange die Gewährleistungsfrist vertraglich festgeschrieben wurde - nach 6 Monaten vom Verkäufer auf den Käufer, und dann bist du in der Beweispflicht! So ist das Gesetz in Deutschland, und das wird in Austria nicht anders sein...... :teach:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • jan-ott
    Flugrost löst doch keine Rostblasen aus... Von einem Unfall ist mir nichts bekannt, obwohl bei der schon ein Lackierer mal meine, dass das Weiß der Stoßstange ein anderes ist als am restlichen Fahrzeug. Könnte tatsächlich ein Unfall verschwiegen worden sein...


    Allerdings findet sich diese Stelle ja unter der Heckscheibe.

  • Der Scheibenrahmen ist eine Schwachstelle, und auch schon bei einigen Hyundais angerostet gewesen. Muss also kein Unfall gewesen sein. Waren glaube ich i40er mit den Scheibenrahmen-Rost. Und beim H1 gab es auch mal was, wenn mich mein Gedächtnis nicht trügt....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Lass doch mal die Lackdichte an dem Teil prüfen das ein anderes weiß hat, wenn die dicker ist wars wahrscheinlich ein Unfall. Stimmen denn die Spaltmaße an der Heckklappe?

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