Zusammenlegung: KFZ-Steuer

  • Im oben zitierten Wikipedia Artikel steht aber auch dies:


    "PM5: Erhalten nur Neufahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 3 und Euro 4, die ab dem Tag der Erstzulassung anstelle eines PM-Grenzwertes
    von 0,050 g/km nach Euro 3 bzw. 0,025 g/km nach Euro 4 bereits den für Euro 5 vorgeschriebenen Grenzwert von 0,005 g/km einhalten."


    Und wie bereits geschrieben, mein 2011er i30 hat diese Einstufung bekommen, obwohl der Partikelfilter da auch ab Werk installiert war.
    Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob das so explizit im KFZ-Schein eingetragen war, dass das Fahrzeug PM 5 entspricht.

  • Ja ja schon klar. Nur ist die Schadstoffklasse EURO 6 und nicht mehr 4. Edit fragt wieviel ccm der alte hatte?

  • Also mein i30 Diesel (8252 / ACS) mit BJ 2008 hat noch PM5 ab Tag der Erstzulassung im Schein stehen.


    Der wird aber leider nach der alten Form besteuert (247€ im Jahr)


    Nach der neuen Form wären es 160€ / Jahr (124 g/Km)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Der 1,6er CRDi hatte und hat schon immer 1582ccm - nur die Motorleistung hat sich verändert, und damit auch der Schadstoffausstoß.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • 166€ habe ich vor zwei Monaten bezahlt...
    Im Vergleich zu meinen alten Autos finde ich das für einen Diesel günstig.

  • Ich weiß leider nicht, ob es hier rein passt, aber ich habe eine Frage zur KfZ-Steuer bei einem Neuwagen:


    Ich habe mir ein Fahrzeug gekauft, es wird ein Barkauf. Zwecks Rabatt ist im Kaufvertrag Mietwagen vermerkt. Mindesthaltedauer des Autohauses ist 1 Monat Standzeit. Danach wird es an mich verkauft/übergeben. Heißt, der TÜV muss nach 1 Jahr gemacht werden, das Fahrzeug ist dann in Privatbesitz (kein Mietfahrzeug). Gilt die Steuererleichterung für Neuwagen dann immer noch oder wird die dadurch außer Acht gelassen? Oder bin ich absolut auf dem Holzweg? ?(


    PS: Hat sich erledigt. Gerade gefunden..."Stattdessen wird seit 2011 nur noch eine Kfz-Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeuge gewährt. Für die Steuerbefreiung eines Elektrofahrzeugs braucht man allerdings keinen Antrag zu stellen, die Gewährung erfolgt automatisch." - sprich alles andere zahlt normal Steuern. :thumbdown:

  • Ich habe mich gerade gefragt, welche Steuerbefreieung du meinst.....aber du hast es ja selbst gefunden.


    Es gilt immer die Steuer, die zur Zeit der Erstzulassung des Fahrzeugs gilt. Das wurde mir damals bei meinem Peugeot zum Verhängnis. Der hatte als Diesel 2006 schon einen DPF, der aber nicht in der Steuer berücksichtigt wurde, als man Fahrzeuge mit DPF etwa ein Jahr später in der Steuer um rund 100 € günstiger machte. Somit kann man unter Umständen mit dem gleichen Fahrzeug unterschiedliche Steuern bezahlen.
    Da mittlerweile die Steuer auch nach dem Verbrauch berechnet wird, und seit einiger Zeit nach WLTP gerechnet wird, hat sich beim gleichen Fahrzeug die Steuer auch erhöht, weil er jetzt auf dem Papier mehr verbraucht.


    Aber alle diese Dinge werden vom Finanzamt quasi automatisch berücksichtigt.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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  • Bei Mietwagen ist es doch so, dass die Hyundai Garantie nicht unbedingt greift. Im Zweifel solltest du dich da nochmal beim Händler und ggf Hyundai Deutschland rückversichern.

  • Das mit dem "Mietwagen" solltest du gleich lassen. Das schränkt im Zweifel nur deine Werksgarantie ein und kann sich auch auf deine Wartungsintervalle niederschlagen.
    Steuertechnisch stellt es dich schon lange nicht mehr besser. Das gilt nur noch für (teil-)elektrifizierte Fahrzeuge.


    Übrigens: Die bei dir veranschlagte Steuer kann von den ganzen Online-Rechnern schnell abweichen. In den Papieren steht gern noch die CO2-Emission nach NEFZ, bewertet wird aber nach WLTP. Dabei ist es unerheblich, wann das Modell erstmalig auf den Markt gebracht wurde, sondern wann das spezifische Fahrzeug das erste Mal in Deutschland zugelassen wird.

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Es ist kein Mietwagen. Es ist ein geplanter Mietwagenkauf. Das Autohaus bestellt die Karre, lässt den 1 Monat stehen (ähnlich Tageszulassung, Autohaus ist erster Besitzer) und verkauft es direkt an mich weiter, als wäre es kein Mietwagen (zweiter eingetragener Besitzer im Schein). Einziger Nachteil: Der erste TÜV muss nach 1 Jahr gemacht werden, danach regulär alle 2 Jahre. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Garantie bleibt unangetastet bestehen. Ich hatte mich da vielleicht missverständlich ausgedrückt. :D

  • Aha..., also der Erstbesitzer (Händler) lässt den Wagen offiziell als Mietwagen zu... (wenn auch nur für ein Monat oder so)...
    Und wer garantiert Dir das verbindlich(!), dass der Wagen die 5-Jahres-Garantie behält?
    Doch wohl nicht der verkaufende Händler!?

  • Also ich kenne das auch so: Ein Mietwagen ohne Kilometerleistung kann als Privatfahrzeug verkauft werden - mit 5 Jahren Garantie. Nur der TÜV bleibt erstmalig auf 12 Monate, danach alle 2 Jahre. Meine Infos darüber sind aber nicht auf dem neuesten Stand, sondern einige Jahre alt.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Darkydark
    Hyundai Motors Deutschland garantiert mir das. Habe vor Bestellung mit denen telefoniert. Das ist eine gängige Praxis, die meisten Autohäuser (von Hyundai) haben im Jahr ein Spielraum von 6-9 Fahrzeugen je nach Größe und Mitarbeiteranzahl, die in dieser Art und Weise verkauft werden. Nennt sich salopp "geplante Mietwagenzulassung". Davon bleibt die Garantie unberührt. Lediglich der TÜV muss erstmalig nach 12 Monaten gemacht werden. Danach alle 2 Jahre. Werksgarantie 5 Jahre, zusätzlich kann die 5 Jahre Anschlussgarantie danach problemlos abgeschlossen werden. Es gibt keine Ausnahmen oder Garantieeinbußen. Stand: 10.06.2020. Zusätzlich steht es schwarz auf weiß in meinem Kaufvertrag sowie auf der verbindlichen Bestellung:
    5 Jahre Fahrzeuggarantie ohne Kilometerbegrenzung
    5 Jahre Mobilitätsgarantie
    5 kostenlose Sicherheits-Checks in den ersten 5 Jahren gemäß Hyundai Sicherheits-Check-Heft

  • Ah ok, das ist natürlich dann klasse...!
    (Sofern auch der Rabatt ordentlich ist...?!);-)
    Bei Hyundai muss man eben etwas genauer hinsehen in Bezug auf Garantie (bezogen auf EU-Modelle und/oder Mietwagen etc.)...; diesbezüglich sind die schon ein wenig "knauserig"...

  • Die Denkanstöße sind berechtigt, alles gut. Ich hab es nicht als Angriff gewertet.
    Ich kam auf 19,34% Rabatt, dank der geplanten Mietwagenzulassung kommen nochmal 1.400,00 € zusätzlich weg.

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