Es sind auch bei Importfahrzeugen 5 Jahre, nur beginnt die Frist eher zu laufen - und nicht erst mit der Zulassung.
Weil ich das gerade gefunden habe:
Zitathttp://www.hyundai.ch/de/servi…ai-direkt-parallelimport/
Je nach Ursprungsland beträgt die Werksgarantie nicht 5 Jahre ohne Kilometerbegrenzung, sondern weniger lange und / oder mit Kilometerbegrenzung.
Parallel- und direktimportierte Fahrzeuge profitieren nicht von 5 Jahren EuroService (kostenloser Pannen- und Abschleppdienst rund um die Uhr in der Schweiz und in über 40 Ländern Europas).
http://www.hyundai.at/Service/…Typenschein-Duplikat.aspx (Hyundai A) schreibt dazu nichts oder ich habe es nicht gefunden.