Darf ich das Ziehen ?

  • Das Leergerwicht Deine Anhängers beträgt 1020 kg, das zul. GG des Anhängers 1500 kg
    D.h.Du darfst lt. Schein max. 1500 kg anhängen, da das Leergewicht des Anhängers nur 1020 kg beträgt, kannst Du den Anhänger ziehen und bis maximal tatsächliche 1500 kg beladen. Da in DE das immer so eine Sache mit der Stützlast ist (mal zählt Sie dazu, mal nicht) würde ich nicht mehr als zu einem tatsächlichen GGw von 1425 kg beladen, so ist man auf der sicheren Seite.


    Es ist immer die tatsächliche Anhängelast entscheidendend und nicht die die ein Anhänger als zulässiges GGw eigetragen ist. Dh. hat ein Anhänger ein zul GGw von 2000 kg und im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs stehen nur max. AHL 1500 kg...das der Anhänger auf max. 1500 (inkl. Stützlast) beladen werden.

  • Dafür müsste man erst einmal wissen, welchen Führerschein du hast: Klasse 3, B oder BE.
    Hat man "nur" B, darf der Anhänger gesamt _nicht_ schwerer sein, als die Leermasse des Fahrzeugs und das Gespann insgesamt nicht schwerer als 3,5t. Da wir aber kaum von Fahrzeugen jenseits der 1,8t Leergewicht reden, kann letzterer Fall erst einmal nicht eintreten.


    Soll der Anhänger (gesamt) schwerer sein dürfen, als die Leermasse des Zugfahrzeugs, brauchst du Klasse BE. Soll das Gespann dann auch noch bis zu 4,25t schwer sein dürfen, brauchst du B96. Die Stützlast hat da nichts reinzuspielen. Das ist eher fahrzeugspezifisch und zeigt dir, welche Last _maximal_ auf der Anhängerkupplung liegen darf.


    Angaben laut https://www.adac.de/infotestra…k-und-zubehoer/anhaenger/

    Bi uns im Nor'n heet dat nich Disko sonnern daanz up de deel.

  • Deshalb habe ich im Konjunktiv (Möglichkeitsform) geschrieben......ich weiß nämlich auch bei weitem nicht alles :aufgeb:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

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