Turbo: Nebelscheinwerfer

  • Ich kenne kein Fahrzeug mit adaptiven Licht in meiner Familie und Bekanntenkreis, welches noch Nebler hat. Der i10 hat sicherlich auch nur "Teelichter" als Ablendlicht, da mag das auch sinnvoll sein. Hat der Turbo nicht Serie Xenon? Ich habe z.B. am Golf schon seit 2. Generationen keine Nebler mehr und vermisse diese auch überhaupt nicht und ich fahre auch jeden Tag 120km - auch mal bei Nebel. Sollte also kein Ausschlusskriterium sein ;)


    Außerdem ist die Optik ohne viel besser :D

  • Also ich bin im Nebel auf der Autobahn gefahren, war teilweise Sicht um die 50-100m. Die Xenon haben ausgereicht am Turbo. Ich hatte an meinem vorigen Auto Nebler und die hatten zwar bei Nebel schon was gebracht aber ich halte die Xenon vom Turbo ausreichend.
    Wie es aber bei Sichtweiten unter 50m zugeht, kann ich nicht sagen.

  • Wie ist das überhaupt, man findet jetzt im Netz recht viel wo Leute auf Xenon gerade bei Regen schimpfen, da hier das weiße Licht stark geschluckt wird. Merkt man auch wenn man weißere Halogen Lampen fährt. Hier machen die Nebler absolut Sinn, gerade was die Randausleuchtung angeht.

  • Nebelscheinwerfer dürfen aber nur bei Sichtweiten UNTER 5ßm benutzt werden!!!


    edit: Quatsch geschrieben :aufgeb:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Na das ist ja Blödsinn, die Nebelschlußleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50m genutzt werden.
    Soweit ich weiß heißt es so.
    Behindert Nebel, Regen oder Schneefall die Sicht dürfen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden. Ist nicht der genaue Wortlaut aber so in dieser Form steht es in der STVO.


    Schaust du hier:
    http://www.stvo.de/strassenver…rdnung/101-17-beleuchtung

  • Da hat er Recht... Nebler bei schlechter Sicht ist ohne Einschränkungen. Nebelschlussleuchte unter 50m Sichtweite und dann auch nur max 50km/h.


    Oh Jacky, wirst du alt? :P

    Hyundai i30 GDH 1.6 CRDi (81kW/110PS) mit Software auf 155PS/300Nm
    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

  • und da frag ich mich bis heute, warum es keinen ALARMTON und Motorbremse in Verbindung mit der Nebelschlussleuchte gibt, wer nach 5 Sekunden Nebelschlussleuchte noch schneller als 50 km/h fährt wird runtergebremst...


  • OT: Da fragt man sich doch, warum...


    iDreißig Weil es Neblig war/ist, dann hab ich die grundsätzlich an, egal wie weit die Sicht nach vorne ist!? Als "Kampfbeleuchtung" wohl eher nicht bei einem i10 :-)


    In §17 (3) heißt es "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"


    Ist damit gemeint dass ich statt dem Abblendlicht NUR das Standlicht anhaben muss/kann?

  • Habe ich verwechselt - sorry :anbet: Jetzt kann ich schon vorne von hinten nicht mehr unterscheiden - wird Zeit, meine Freundin auch mal wieder umzudrehen.... =)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wie se hier alle zu Jurastudenten werden :D
    Sowas lernt man eigentlich in der Fahrschule, um nicht extra die StVO zitieren zu müssen ;)

    Hyundai i30 GDH 1.6 CRDi (81kW/110PS) mit Software auf 155PS/300Nm
    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

  • (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeugentgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


    (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.








    irgendwie beißt sich das :rolleyes:
    heißt, wenn es regnet und ich dementsprechend entscheide, dass ich gerne zusätzlich aufgrund des schlechten Sichtverhältnisses (Abblendlicht wird geschluckt) die Nebelscheinwerfer anschalte, darf ich das Abblendlicht auch direkt ganz ausschalten ? 8|




    wobei ... wenn man schon dabei ist...


    http://www.bussgeldkatalog.net…nverkehrsordnung/17-stvo/



    das sollten sie mal in unserer Region mehr kontrollieren...



    Sie fuhren am Tage innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne
    Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen
    erheblich behindert war. (25 EUR)



    Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne
    Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen
    erheblich behindert war. (60 EUR + 1 Punkt)



    Sie fuhren am Tage außerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne
    Abblendlicht, obwohl die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen
    erheblich behindert war, und gefährdeten dadurch Andere. (75 EUR + 1 Punkt)

  • Ja wenn du Begrnzungsleuchten hast kannst du auch ohne Ablendlicht nur mit den Neblern fahren. Ich weiß allerdings nicht ob die Begrenzungsleuchten jetzt nur vorn oder auch seitlich sein müssen, und wie es sich damit genau verhällt. Da ja zb das Standlicht auch immer mit leuchtet, wenn das Standlicht nun also genau rechts und links an den Aussenkanten des Scheinwerfers ist, reicht dann das schon als Begrenzungsleuchte?
    Keine Ahnung als ich an meinen i30 die Nebler nachgerüstet habe hatte ich sie auch so geklemmt dass sie mit Standlicht schon gehen, der TÜV hat nie was gesagt. genutzt habe ich es allerdings auch nicht.
    Weiß aber nicht wie es wirklich ist, denn bei Seriennebler gehen die eigentlich erst bei Ablendlicht an, jedenfalls war es so als ich es mal getestet habe, wie es bei meinem Ford ist habe ich noch garnicht probiert.

  • ckm
    http://www.bussgeldkatalog.net…nverkehrsordnung/17-stvo/


    [*]Abblendlicht: dient der Beleuchtung der Fahrbahn in kleinerem Umkreis und vermeidet bei richtiger Einstellung die Blendung des Gegenverkehrs.
    [*]Standlicht („Begrenzungslicht“): ist zeitgleich mitFernlicht oder Abblendlicht eingeschaltet, damit die Umrisse des Fahrzeuges für den Gegenverkehr auch dann noch zu erkennen sind, wenn eine der anderen Leuchten ausgefallen ist.


    Da steht auf jeden Fall mal nichts von rundum :flöt:

  • Ja ist ein Standlicht nun immer gleichzeitig eine Begrenzungsleuchte? Und warum ist es Serie nicht so geschaltet?


    Ich denke auch wenn die Nebler ohne Ablendlicht betrieben werden es nur etwas bringt, wenn die Sichtweite wirklich unter 50m liegt denn ab da blendet das Abblendlicht wirklich extrem. Aber ob man bei einer Sichtweite von unter 50m seine beiden Hauptscheinwerfer mit 55Watt ausschalten sollte, und dafür zB nur mit den 35Watt der Nebler unterwegs sein sollte. Ich weiß nicht ob das so gut ist fürs Gesehen werden.

  • Aus Erfahrung, ja brachte was bei meinem alten alten Auto (Nissan Almera), da waren die Nebelscheinwerfer entweder stärker oder anders ausgerichtet als beim i30 FD/FDH und auch GD.


    Da bin ich damals 2x nur mit Nebelleuchten und Standlicht gefahren da es nachts bei unter 50m Sicht dazu noch geschneit hatte :cheesy: Ging gar nicht mit Abblendlicht.


    Aber ansonsten, sobald es über die 50m geht ist die Ausstrahlung nach vorne zu gering als das ich es jemals ausprobieren würde. Noch schlimmer als Nebel Standleuchte das ja gerne die jüngeren Fahrer abends nutzen ist die neue Variante, im dunkeln nur mit den nachgerüsteten LED Tagfahrleuchten + Standlicht fahren :mauer:

  • Gerade mal an meinem Ford probiert, hier gehen die Nebellampen auch bei Standlicht.
    Weiß nicht welches Auto ich damals testete bevor ich meine Nebler in den i30 eingebaut habe, aber dort gingen die Nebler nur mit Ablendlicht.
    Vieleicht hat es wirklich was mit der Stärke der verbauten Nebler zu tun.

  • ...In §17 (3) heißt es "Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten"


    Ist damit gemeint dass ich statt dem Abblendlicht NUR das Standlicht anhaben muss/kann?


    "Kann" ist korrekt!

  • Ich kenne es so, dass es von der Position/Entfernung der Nebler zum Hauptscheinwerfer abhängig ist.
    Hier ein Ausschnit vom TÜV Süd: Sind die äußeren Ränder der Nebelscheinwerfer mehr als 40 cm vom Umriss des PKW entfernt - sprich so weit nach innen versetzt - muss auch das Abblendlicht mitbrennen. Andernfalls genügt es, dass die Begrenzungsleuchten ("Standlicht") mitleuchten.

  • Leute mal ehrlich, Nebelscheinwerfer sind doch gedacht um bei Nebel besser zu sehen, dies ist ja wohl nur in der Dunkelheit gegeben.
    Klar wird man auch besser gesehen, vor allem bei Regen, geb ich zu.
    Nur hab ich gestern Abend zum ersten mal das Xenon beim Turbo selbst gesehen, ich hab direkt vor dem Auto eine sehr gleichmäßige Ausleuchtung gehabt, besser können es die Nebler auch nicht, zudem auch das Kurvenlicht sehr schön den Lichtkegel mit schwenkte, was meiner Meinung nach kein Nebler kann.


    Ich meine auf die Nebelscheinwerfer kann man getrost verzichten.

    Ich bekomme das Grinsen nicht aus dem Gesicht :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!