Turbo

  • In der Zulassungsbescheinigung steht immer nur eine Felgen/Reifengröße drinn! Früher im Fahrzeugschein standen mehrere!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja, für vorn und hinten, jeweils unter Pos. 15.1 und 15.2. Dennoch sind dies die kleinsten zulässigen Rad/Reifen-Größen. Andere Angaben sind nur Zusatzeintragungen.


    Wer kleinere Rad/Reifen auf allen 2-4 Rädern einsetzen will, muss sich mal an einen Vertreter einer Prüforganisation wenden und das Thema erörtern.


    Btw: ein Notrad (nicht Reserverad!) weicht im Normalfall immer von der kleinsten eingetragenen Reifengröße ab und kann eben kurzzeitig montiert und gefahren werden... :flüster:

  • Zusatzeintragung... so nen Flachwitz mit vorne und hinten würde mir nicht einfallen zu posten.


    Was anderes als eine zusätzliche Eintragung war es damals beim Fahrzeugschein aber auch nicht. Nur das es seitens Hersteller kam.


    Man kann im übrigen aber darauf bestehen das ALLE in den COC aufgeführten Reifengrößen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Wenn auch es beim Turbo nur eine Größe wäre. Kost bei der Erstanmeldung kein Cent mehr.

  • Hallo,


    also habe ich richtig verstanden, ich muss, wenn ich größere Aktionen mit TÜV etc. vermeiden will, auch für die Winterbereifung
    die im KFZ-Schein eingetragene Reifengröße, 225er, mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, angegebenen Felgengröße, kaufen?


    Mir geht es nicht darum, durch kleinere Reifen Geld zu sparen, sondern "schmälere" Reifen als 225er haben einen besseren Grip auf Schnee...wie ja hinreichend bekannt ist...


    Komisch, ich fahre auf meinem Santa Fe (DM) auch 19" Felgen mit 255/45 anstelle der in den Papieren eingetragenen 235/60 R 18 (das sind die original Felgen, die fahre ich mit Winterbereifung). Für die 19" habe ich eine ABE für den Santa Fe DM...


    Grüße

  • In meiner i30 Turbo Zulassungsbescheinigung stehen auch 2 Größen.... und jetzt?

    Aber nicht pro Achse. Und es ist langweilig, wenn hier jede Aussage bis ins allerkleinste zerrieben werden muss! :rolleyes:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Komisch, ich fahre auf meinem Santa Fe (DM) auch 19" Felgen mit 255/45 anstelle der in den Papieren eingetragenen 235/60 R 18 (das sind die original Felgen, die fahre ich mit Winterbereifung). Für die 19" habe ich eine ABE für den Santa Fe DM...

    Das ist ja das was ich geschrieben habe - direkt auf deine Frage und ehe mich 3 bis 4 Leute wiederholten. Wenn du eine ABE oder eine BEtätigung der Herstellers hast, das du das Rad auf deinem Autp ohne Begutachtung fahren darfst, dann ist alles Takko!


    Samantha1993
    Es kommen auch immer wieder die selben Fragen. Ist auch langweilig. An anderer Stelle hätte sofort ein Moderator wieder geschrieben "Wurde mehrfach diskutiert. Bitte Suche benutzen". Immer aus mehreren Perspektiven die Dinge beobachten... nicht nur aus der eigenen.

  • Wenn die kleinste Rad/Reifengröße eingetragen ist, geht nach oben natürlich noch mehr! Habe ich in diesem Forum schon 100x geschrieben - in allen möglichen Threads...... :flüster:

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Wobei das mit dem besseren Gripp bei schmaleren Reifen auch schon anders zu lesen war.


    Galt früher wohl mal und ich wollte deshalb auf meinem Turbo ja auch etwas kleineres, schmaleres im Winter fahren, musste dann aber doch auf 18 Zöller mit der normalen Bereifung zurückgreifen.
    Wegen der etwas anderen ET und breiterer Felge musste und wurde diese problemlos eingetragen, gegen Aufpreis, Dekra.


    Ach ja und mit dem Gripp der breiten Bereifung bin ich wirklich überaus zufrieden gewesen im letzten Winter.

    Alle Menschen sind klug - die einen vorher, die anderen nachher.

  • also habe ich richtig verstanden, ich muss, wenn ich größere Aktionen mit TÜV etc. vermeiden will, auch für die Winterbereifung
    die im KFZ-Schein eingetragene Reifengröße, 225er, mit der in der Zulassungsbescheinigung Teil 2, angegebenen Felgengröße, kaufen?


    Ich hatte letztes Jahr vor demselben "Problem" gestanden und mir zähneknirschend die 18" mit den 225 Schlappen geholt. mir wären ein paar 17"er mit 195 oder 205 auch lieber gewesen, aber dies war der stressfreiste Weg :)


    Bzgl. der Bremsanlage würden sogar 16" gehen, aber für den i30 T sind nunmal 18" vorgeschrieben. ;)


    Soweit ich weiß hatten die ersten Veloster Turbo ja auch 17"er bei gleicher Bremsanlage. Kann mich da aber auch irren. :winke:

    Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur

  • Hallo Martin,


    also darf ich jede Felge (und Reifengröße) fahren, für die es eine ABE für den i30 Turbo gibt?


    Ich will nur wissen, wie ich am besten an die Felgen-Auswahl ran gehe. Es gibt da ja solche Suchtools, in der man als erstes den Autotyp eingibt und das einem dann alle Felgen anzeigt, die es für das Fahrzeug gibt.


    Zum Beispiel


    http://www.atu.de/shop/kategor…felgen-und-Raeder_w10041/



    Wenn man dort Hyundai i30 Turbo angibt, wird man gleich gefragt, ob man 18" oder !9 " Felgen aussuchen möchte und dann wird einem eine ganze Anzahl von Felgen, mit verschiedenen ET angezeigt....


    Die müssten ja dann alle eine ABE für den Turbo haben....


    Grüße

    Mein Motto = immer Attacke

    Spritverbrauch = egal

  • Entweder haben die eine ABE oder ein Teilegutachten für die Abnahme bei TÜV/Dekra/GTÜ/KÜS etc.
    Diese Abnahmen stellen in der Regel kein Problem dar. Ob und welche Auflagen es gibt, steht im Gutachten hinter dem entsprechenden Fahrzeug und Reifengröße.


    Davon ab gibt es hier einige Leute die es aus eigener Erfahrung wissen was möglich ist und was nicht. Genauso gibt es aber auch welche die es meinen zu wissen.

  • >>also darf ich jede Felge (und Reifengröße) fahren, für die es eine ABE für den i30 Turbo gibt?


    Ja das ist korrekt. Nur das die "ABE" schon seit vielen Jahren "EG-BE" heist - Klugscheiss_OFF :-)


    Das ist der Idealfall, da muss nichts eingetragen werden, offiziell ist lediglich eine Kopie der EB-BE mitzufuehren
    wie es im Beamtendeutsch so schoen heist.
    Die 2.beste Variante ist das sog. Typ-Gutachten. Hier hat es sich der Felgenhersteller erspart eine EG BE erstellen
    zu lassen weil sowas kostet (viel) Geld. Das muss dann beim aaS eingetragen werden. Im Westen der TUEV und im Osten
    die DEKRA oder GTUe.


    Nachtrag: Teilegutachen/Materialgutachten ist die 3. variante und zwar die noch teurere. Hier bescheinigt der Hersteller
    des bauteils lediglich, das das Material den geforderten Anfordrungen entspricht, also z.B eine Felge aus entsprechenedem
    Aluminium besteht und das sie eine gewisse Tragfaehigkeit besitzt usw/usf das sie also als Felge verwendet werden kann.


    Ich hab das mit Moppedumbauten zig-fach/jahrelang alles von vorne bis hinten durch.
    Und Telefonnummern von "meinen" aaS bekommt auch keiner mehr ... :-)

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    Einmal editiert, zuletzt von RalfZ ()

  • Nachtrag: Teilegutachen/Materialgutachten ist die 3. variante und zwar die noch teurere. Hier bescheinigt der Hersteller
    des bauteils lediglich, das das Material den geforderten Anfordrungen entspricht, also z.B eine Felge aus entsprechenedem
    Aluminium besteht und das sie eine gewisse Tragfaehigkeit besitzt usw/usf das sie also als Felge verwendet werden kann.


    Ein Material-/Festigkeitsgutachten ist in der Tat mit der daraus resultierenden §21 Einzelabnahme die teuerste Veriante - habe ich gerade erst (mal wieder) hinter mir.


    Das Teilegutachten hingegen erlaubt aber eine Eintrgung nach §19.3 und ist deutlich günsitger, da die abzunehmende Komponente bereits am gelisteten Fahrzeug geprüft wurde. Ob es mit Auflagen geprüft wurde oder ohne ist wie bereits erwähnt dem Gutachten zu entnehmen.

  • Yo, Peniblerweise muesste man die Variante 3 noch unterteilen in P21 und P19.3 (Hab derzeit kein Paragraph Zeichen) Die TUEVer stehen jetzt auch unter Businessdruck und versuchen gerne die teurere P21 Version, hatte ich auch schon. Das muss man dann halt ausdiskutieren. Aber insgesamt ist das ganze Eintragungsgeschaeft echt nervig geworden besonders hier in Hessen. Wohl dem, der alte Rahmen mit vielen vielen Eintragungen hat :-). Und vom Golf4 Umbau will ich erst garnicht anfangen.....das hat fast ein jahr gedauert bis alles drin war.

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  • Na ja, wenn ich mir so die Testurteile der Winterreifen so ansehe, sind die 225er nicht mehr weniger gut als kleinere Dimensionen, Link. Da steht unter anderem auch:


    "Dierk Möller-Sonntag


    Fazit:
    Auf Schnee und Eis sind die Breitreifen in 18 Zoll überraschend gut und sicher unterwegs. Auch auf trockener Piste wissen sie zu gefallen, kommen den Fahreigenschaften eines Sommerreifens immer näher. Erstklassig auf Schnee und untadelig in den übrigen Disziplinen kann sich der UltraGrip Performance 2 von Goodyear als Sieger dieses Vergleichs präsentieren. Trotz einer leichten Schwäche bei Aquaplaning erhält auch der brandneue Continental TS 830 mit dem Zusatzbuchstaben "P" dank ausgewogener Leistungen unser Gütesiegel "Vorbildlich". Mit Glanzleistungen in Einzeldisziplinen erhalten die Winterreifen von Dunlop (Stärke: Schnee) und Pirelli (Stärke: Aquaplaning) die Gesamtnot "gut".

    Ich bekomme das Grinsen nicht aus dem Gesicht :D

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