Warnhinweise von Sonnenblende entfernen?

  • Ich habe seit gestern einen i30 (Baujahr 2014) und ich über diesen hässlichen Airbag Warnaufkleber erschrocken. Muss das wirklich sein, dass wenn die Sonnenblende aufgeklappt ist, man dauernd auf diesen hässlichen Aufkleber in Warnfarbe schauen muss, der die Hälfte von der Blende einnimmt? Was haben sich die da einfallen lassen. In keinem Auto habe ich bisher so etwas in dieser Größe gesehen. Finde ich schon fast unverschämt, wenn man das nicht mehr entfernen könnte.


    Gibt es da irgendeine Möglichkeit diesen Aufdruck zu entfernen? Stelle mir das schon grausig vor, auf einer längeren Autofahrt vielleicht 6 Stunden auf das Teil schauen zu müssen, nur weil die Sonne blendet. ;(

  • Klebe doch einfach ein anderes nettes Bild drüber :todlach:


    Ich weiß nicht wie fest der Aufkleber ist, normal mit einem Föhn leicht erwärmen und abziehen.
    Klebereste mit einem Spezialmittel für Klebereste entfernen (erst an einer unauffälligen Fläche testen, nicht das sich das Plastik oder Farbe löst)

    Grüße
    Claus


    i30CW, GDH, 1,6l - 99kw, Bj. 2014, EZ 2/2015

  • Ähem...also wenn die Sonnenblende unten ist, schau ich trotzdem aus der Frontscheibe und nicht den Aufkleber an...
    Der warnhinweis hat sicherlich seine Berechtigung....

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Stelle mir das schon grausig vor, auf einer längeren Autofahrt vielleicht 6 Stunden auf das Teil schauen zu müssen, nur weil die Sonne blendet.

    Moins


    Keine Sorge, das musst Du garantiert nicht, versprochen! Auch wenn Du das Ding nicht wegmachst. Denn - wenn Du so fährst (wie von Dir beschrieben), überlebst Du keine 15 Minuten. Ich denke, Du kannst Dich also entspannen.

  • Davon mal ab ... ich überlege die ganze Zeit schon - wenn mich in meinem Auto ein Aufkleber stört, mache ich den dann weg oder muss ich da erst in einem Forum nach der Meinung Anderer fragen, bevor ich den wegmache?

  • Hallo Schlicksurfer,


    da hast Du auf jeden Fall Recht, ich würde in so einem Fall eher fragen "Kann ich den wegmachen oder muss der Aufkleber evtl. sein weil gesetzlich vorgeschrieben?"


    Gruß
    Hans

  • Hm ... schwierige Frage ... vor allem weil es ja keinen Gockel gibt ... :flöt:


    :Nachdenk: gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise auf sicherheitstechnisch relevante Bauteile in Fahrzeugen, entfernbar im Innenraum angebracht ... die Wahrscheinlichkeit auf Treffer ist wie hoch? ;)


    Aber das war ja auch gar nicht das Thema, denn die Betonung des OPs lag auf dem Adjektiv "hässlich". :nenee:

  • Ich wollte diesen Aufkleber auch entfernen, habe dabei jedoch schnell festgestellt dass die nachher vorhandenen Spuren noch hässlicher sind als der Aufkleber selbst. Somit habe ich den Aufkleber besser dran gelassen, ich denke ich kann damit leben. :winke:

  • Hallo,


    gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweise auf sicherheitstechnisch relevante Bauteile in Fahrzeugen, entfernbar im Innenraum angebracht ... die Wahrscheinlichkeit auf Treffer ist wie hoch?

    Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch. Da gäbe es zum einen die Höchstgeschwindigkeitsaufkleber für Winterreifen und zum anderen die Warnhinweise bzgl. Beifahrer-Airbag und Verwendung von Kindersitzen, zumindest die sind gesetzlich vorgeschrieben.


    Ich kann mich aber auch noch an eine HU bei meinem früheren 1993er R19 Cabrio erinnern. Als der Prüfer das Sportlenkrad sah, suchte er als erstes nach einem Airbagwarnhinweisaufkleber und dann meinte er zu mir "der hatte original doch Airbag" worauf ich entgegnete "Nein, erst ab Baujahr 94."


    Zitat

    Aber das war ja auch gar nicht das Thema, denn die Betonung des OPs lag auf dem Adjektiv "hässlich".

    Warnhinweis-Aufkleber sind immer hässlich, egal wofür und wo. (-;


    Der OP fragt aber auch "Muss das wirklich sein, ..." und die Antwort darauf fehlt bisher noch.


    Gruß
    Hans

  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung:
    Seite 35: "Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muß dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, daß er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist."


    Fazit: Finger weg und dranlassen!

  • Mich stört so ein Aufkleber überhaupt nicht. Probleme haben die Leute...! Als Fahrer schau ich eigentlich nur auf die Straße oder in den Rück- und Seitenspiegel. Selbst an der Ampel fällt mein Blick nicht auf den Aufkleber. ?(

  • Also mich hatte der am Anfang auch gestört.


    Vorallem die Größe. Aber mit der Zeit schaut man nicht mehr hin. Das Auto hat soviele schöne Blickfänge, da stört der nicht mehr!

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