Frage zu rumänischer Ausstattung

  • Halllo!


    Ärgerlich, wirklich ärgerlich. :mauer: :schläge:



    Gruß, gb23

    Mein Lebensmotto: "Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge keinem anderen zu." :super:

    Einmal editiert, zuletzt von hb23 ()

  • Ärgerlich auf jedenfall.


    wolfstar:
    "Denn der Comfort aus Rumänien hätte BC, elektr. Fenster ringsum, ESP, lack. Griffe, besseres Audio System, Funk-FB gehabt...
    Alles in allem ne menge, was meiner nun nicht hat."


    das sind ja mal locker 1500-2000€ die da "fehlen"! Ich würde es darauf anlegen :boxen: :evil:

  • Zitat

    Original von wolfstarIst es Zufall, dass er das Inserat seiner weiteren Autos auf der selben Seite HEUTE bei mobile.de abgeändert hat??????


    Gesteht er damit nicht indirekt einen Fehler ein??


    Hast du Screenshots von der vorherigen, alten Anzeige dort? Oder steht wenigstens das Wort Comfort etc. auf dem Vertrag? Irgendwas, womit du "nachweisen" kannst, dass er es als solches ausgewiesen hat? Das wäre wichtig!


    PS: Edith ist die Gute, die da oben über bereits geschriebenen Beträgen einen Button zum Ändern plaziert hat ;)

  • So, ich habe erst mal eine telefonische Erstberatung über den ADAC bekommen.
    Demnach besteht eigentlich keine Chance, aus dem Wortzusatz "Comfort" irgendwelche Ableitungen zu ziehen, es sei denn, dass ALLE für den europäischen Markt gebauten Fahrzeuge dieses Herstellers eine Mindestausstattung in dieser Comfort Version besitzen.
    Nur dann könnte man davon ausgehen, da man ja ein EU-Fahrzeug erwirbt, dass es diese Mindestausstattung in der Comfortversion immer besitzt.
    Das ist nun meine Hausaufgabe, sämtliche Länderseiten zu finden und die Ausstattungen zu vergleichen.
    Des weiteren habe ich eben bei zwei Hyundai Vertragshändlern angerufen, was es kostet die zugesicherte Eigenschaft Bordcomputer nachzurüsten.
    Händler 1: Grob geschätzt 1.200,-- €
    Händler 2: Nicht möglich!


    Laut dem Anwalt habe ich
    - mit denen von mir zum Glück abgespeicherten Anzeigedaten -
    damit das Recht auf Nachrüstung wenn möglich, oder wenn nicht möglich auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. :super:


    @ fussl18: Wenn das nachrüsten des BC, soweit möglich, schon bei 1200 € liegt, dürfte alles in allem deutlich mehr "fehlen"


    @ bachus: Ich habe mir alle Anzeigeseiten offline gespeichert und auch ausgedruckt. Im Kaufvertrag hat er sinniger Weise das Wort Comfort nicht mehr erwähnt, aber das scheint auch nicht das Relevante zu sein.
    Wichtiger ist, dass er eine Eigenschaft zugesagt und verkauft hat, die das Fahrzeug definitiv nicht hat. Und nur damit kann ich ihn kriegen, entweder er rüstet auf seine Kosten nach, sofern technisch möglich, oder ich habe ein Recht auf Wandlung.
    Sagt zumindest der Anwalt.


    Ach, noch was putziges...
    der Anwalt hat kurz überlegt, und dann ist es ihm eingefallen... Der Händler ist ein alter Bekannter, er hat gegen ihn schon mal den Klageweg beschritten... :D


    Werde weiter berichten ...


    Ach, kennt sich vielleicht jemand von Euch aus, ob generell das Nachrüsten möglich ist...?

  • Moinsen ,


    toi toi toi :evil:


    Ich bin zum Glück an einen " Guten " EU-Händler geraten.


    Alles Gute und bleib am Ball.

    Gruß aus dem schönsten Bundesland der Republik


    Kein HD Dank Kabel-Deutschland


    und Tschüssss........

  • Zitat

    Original von wolfstar... entweder er rüstet auf seine Kosten nach, sofern technisch möglich, oder ich habe ein Recht auf Wandlung

    Nacherfüllung oder Wandlung. Vergessen hat er aber Minderung (du bekommst xy Euro zurück) und Selbstvornahme = Mangel selbst beseitigen und Kosten erstattet bekommen (wenn er z.B. das nicht kann, aber ein anderer schon - siehe deine Angaben oben ob's möglich ist oder nicht mit untersch. Antworten)


    Grml. Meine Zivilrechtvorlesungen sind zuuu lange her und nie angewandt worden :aufgeb:

  • Hallo!


    Bist Du etwa gar Rechtsschutz versichert? :unsicher:
    Wenn ja, dann unverzüglich einen Anwalt mit der Sachlage betrauen. :schläge:


    Gruß, hb23

    Mein Lebensmotto: "Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge keinem anderen zu." :super:

  • Meiner ist auch aus Rumänien, wurde vom Händler mit "Tripcomputer" ausgeschrieben, hat aber auch nur ein Tageskilometerzähler.
    Da ich wegen Umtausch gleich zwei i30 hatte, kann ich Dir versichern, er hat keinen Bordcomputer.
    Der Händler meinte auf Nachfrage, Hyundai müße die Funktion nur freischalten, was natürlich Quatsch und billige Ausrede ist.


    Dass die meisten EU Importe kein ESP haben, ist aber bekannt und man kann es ja auf den ersten Blick am fehlenden Schalter erkennen.

  • Hallo!


    Ich wünsche Dir auf alle Fälle, daß die Angelegenheit für Dich gut ausgeht. :super:


    Anmerkung: Um € 1.200,- würde ich den BC niemals selbst nachrüsten lassen, zumal der angezeigte Spritverbrauch ohndies nicht der Realität entspricht (hinkt um gut 0,5 Liter hinten nach)!!!! :dudu: :mauer:


    Gruß, hb23

    Mein Lebensmotto: "Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge keinem anderen zu." :super:

  • Nein, für das Geld würde ich den auch nicht nachrüsten lassen.
    Mir geht es mehr ums Prinzip, denn was verkauft wird muss halt auch dabei sein.
    Und da mir ja mein Verkäufer kaum etwas erzählt hat, sondern lieber geschwiegen, kann ich ja kaum alles hinterfragen...
    Das mit dem ESP hatte ich ja bemerkt.


    Im Idealfalle lässt er sich ja auf einen Preisnachlass ein... in welcher Höhe dieser angemessen wäre, keine Ahnung.
    Das müssten zur Not die Anwälte oder Richter entscheiden, wenn es denn so weit kommt.
    Aber erst mal muss ich nächste Woche Prozesskostenhilfe beantragen, für alle Fälle ;-)

  • Hallo Wolfgang!


    Mein letzter Beitrag war auch nur so gemeint, daß das Nachrüsten, wenn man es selbst finanzieren müßte, eine Stange geld kosten würde. :evil:
    Aber was sich der Händler bei Dir erlaubt hat, ist schlichtweg kriminell. :schläge:


    Gruß, hb23

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