einige Fragen zwecks Garantie, Service-/Garantieheft usw.

  • Ich hätte da mal einige Fragen bezüglich meiner Garantie. Habe mir vor 1 Monat meinen i30 cw gekauft.
    Ist ein EU Wagen CZ herkunft. EZ ist 04/2014. Dazu habe ich ein Garantieheft bekommen. (dazu gleich die erste Frage: ist das auch gleich das Serviceheft?)
    Leider ist da alles auf CZ, ist ja klar. Aus dem Heft kann ich aber entnehmen das es auf ein CZ Autohaus in Prag zugelassen war. Darunter stehen auch Garantiebeginn und Garantieende(03/2019).


    Diese Garantie gilt jetzt auch ganz normal hier in Deutschland oder?
    HAbe hier schon mehrfach was gelesen das die Garantie angemeldet werden muss. Woran kann ich sehen ob das passiert ist oder muss ich das noch zusätzlich hier in Deutschland tun?
    Die seite auf der das alles steht ist eine gelbe Seite. danach scheint sich auch noch eine gelbe Seite befunden zu haben - da ist jetzt aber nur noch der schmale Abrisstreifen innen.


    Wie ist das mit der Mobilitätsgarantie? habe ich die auch?


    Ich glaube das wars erstmal mit Fragen. Hoffe das mir jemand weiter helfen kann.

  • Such dir einen deutschen Hyundaihändler bei dem du vorhast deine kommenden Inspektionen durchführen zu lassen, und bitte diesen, dein Fahrzeug bei HMD zur Garantie anzumelden. Die allermeisten (nicht alle!) Händler machen das gerne! Frag einfach vorher telefonisch nach. :)


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Genau. Einfach beim Deutschen Hyundai-Händler vorbei, der schickt ein Fax an Hyundai Deutschland und deine Garantie ist angemeldet. Wenn er dafür Geld will, ab zum nächsten Händler.


    Hyundai-Mobilitätsgarantie gibt es für EU-Fahrzeuge nicht, lässt sich aber günstig über Schutzbrief von der Versicherung oder ADAC "nachrüsten".

  • Wenn du nicht willst, dann lass es eben sein...... :D Deutsche Garantie nur nach Anmeldung bei HMD!
    Fahr in ein paar Wochen zu einem Händler in D, leg deinen Fahrzeugschein vor, und frage, ob dein Fahrzeug schon im Garantiesystem ist.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • entschuldige das ich nach dem warum gefragt habe.
    "wenn ich sie in D in anspruch nehmen möchte muss sie auch in D gemeldet sein" -> bin ich also im Urlaub z.b. in Frankreich und das auto geht kaputt muss das auto also erst da angemeldet werden um die EuropaweiteGarantie in anspuch zu nehmen? ergibt für mich keinen sinn. und nochmals entschuldigung das ich sachen hinterfrage und nicht immer alles so hinnehme was mir gesagt wird.

  • Hintergrund ist, Garantie wird nur für Fahrzeuge gewährt, die im Garantieland eine Zulassung haben.


    Derzeit: in CZ Garantie angemeldet aber Fahrzeug nicht zugelassen - Hyundai CZ wird alle Leistungen ablehnen; Auto in D zugelassen, aber nicht zur Garantie (Hyundai D kennt dein Auto gar nicht) - auch Hyundai D wird Leistungen ablehnen.


    Also melde dein Auto in D zur Garantie und alles ist gut.

  • vielen Dank Ceed für die super erklärung. das ergibt nen sinn.


    bin ende märz mit der ersten inspektion dran. reicht es wenn ich da bei einem Hyundaihändler nachfrage oder sollte ich das jetzt schon tun?

  • Ich würde es jetzt anmelden, denn sollte in der Zwischenzeit irgendein Garantiefall auftreten, dann musst du nicht erst warten bis die Anmeldung durch ist. So wie ich bisher hier gelesen habe dauert dies nämlich ein paar Tage :denk:

  • ok. werde jetzt einfach noch die 2 wochen warten bis die feiertage rum sind und dann in der ersten januarwoche nen termin zur inspektion ausmachen und dann gleich deshalb noch mit anfragen. ich hoffe das sie sich nicht so anstellen

  • Hyundai-Mobilitätsgarantie gibt es für EU-Fahrzeuge nicht, lässt sich aber günstig über Schutzbrief von der Versicherung oder ADAC "nachrüsten".

    Doch die gibt es.
    Bei meinen i30 habe ich sie nach der 1. Durchsicht ohne Nachfrage bekommen. Als ich meinen ix20 gekauft habe, bekam ich die Mobilitätsgarantie auf Nachfrage. Das kann aber auch daran liegen weil mein FHH weiß, das ich meine Durchsicht bei Ihn mache.

  • Wer gibt denn dann die Garantie? Das Autohaus oder Hyundai?


    DaKoe, habe meine Garantieanmeldung auch mit der ersten Inspektion zusammen gemacht. Das ist kein Problem. Einziges Risiko ist wie beschrieben die Wartezeit sollte in der Zwischenzeit was sein.

  • Wer gibt denn dann die Garantie? Das Autohaus oder Hyundai?

    Wollte damit nur sagen, das es die Hyundai-Mobilitätsgarantie auch für EU-Fahrzeuge gibt und der Händler auch einen gewissen Spielraum hat. Er muss es ja schließlich gegenüber HMD vertreten. ;)

  • Da haste mich falsch verstanden. Ich wollte wirklich wissen, ob das nicht vielleicht eine durch deinen Händler selbst angebotene Mobilitätsgarantie ist, die unabhängig von der "original" Hyundai-Mobilitätsgarantie ist. :denk:

  • Es ist die original Hyundai-Mobilitätsgarantie.

  • Habe gestern mein i30 wieder von der ersten Inspektion geholt. 300€. Und ohne jede Nachfrage oder bitte wurden mir auch gleich alle Unterlagen für die original Hyundai mobilitätsgarantie mitgegeben. Inkl Nummer um im Falle bei Hyundai anrufen zu können usw. Scheint aber immer nur von Inspektion zu inspektion zu gelten. Also wird dann immer nach einem Jahr verlängert.

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