Wartezeit auf Unterlagen nach Lieferung

  • Hallo zusammen,


    zuerst einmal Hallo, ich bin neu hier und hoffentlich auch bald glücklicher Besitzer eines Hyundai i30 Coupé.


    Es gibt zwar schon einige Threads bzgl. Lieferzeit etc. allerdings konnte ich keinen Beitrag finden welcher konkret auf meine Frage eine Antwort hat.


    Nun aber zum Thema:


    Ich habe den Wagen Mitte April bestellt und laut Autohändler ist der Wagen Anfang letzter Woche bei diesem eingetroffen und steht dort jetzt auf dem Hof. Da ich mich dafür entschieden habe den Wagen selber anzumelden (andere Stadt als das Autohaus, Kennzeichen schon vorhanden, Kosten Zulassung durch das Autohaus waren mir zu hoch), warte ich nun darauf, dass der Händler die benötigten Unterlagen an das zuständige Straßen Verkehrsamt sendet.


    Wie er mir sagte sollten die Dokumente (COC-Bescheinigung) einen oder zwei Tage nach Eintreffen des Wagens auch beim Händler Vor-Ort sein. Allerdings höre ich seit Tagen nur die Ausrede es sollte schon da sein und die Post ist zu langsam etc. etc.


    Bin ich einfach zu ungeduldig oder hätten die Papiere schon längst da sein sollen? Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen mit diesem Thema.


    Gruß und Vielen Dank vorab.
    KeRn0815

  • Ich habe meine Papiere direkt beim Autohaus abgeholt und bin damit dann zur Zulassungstelle und hab den Wagen angemeldet!


    Warum auch soll auch der Händler die Papiere zur Zulassungsstelle schicken?

  • Na aus Misstrauen. Bei meinem ersten Hyundai hat der Händler auch die Papiere an die Zulassungsstelle geschickt. Beim Nächsten hab ich die Papiere direkt in die Hand bekommen und der nächste schickte sie mir zu, jeder halt wie er meint.


    Denen ist halt bewusst, dass der Fahrzeugbrief der Eigentumsnachweis ist. Nur geht der eine lockerer damit um, weil der nur gute Erfahrungen gemacht hatte, der andere hat schon mal Theater gehabt und ist vorsichtiger.


    Ich meine aber mich erinnern zu können, dass der Händler die Papiere immer von Hyundai Deutschland anfordert, sobald er das bestellte Fahrzeug bekommen hat, weil er ja erstmals in Vorkasse bei HMD tritt, und sich dann das Geld entweder vom Kunden (Barzahlung) oder von der finanzierenden Bank holt.

    Ex-Hyundai I40 CW 1.7 CRDI (116) Comfort mit Business Paket und Navi.

  • Der "Brief" war noch nie ein Eigentumsnachweis. Allerdings zerstört sein Nicht-vorhandensein den "guten Glauben". D.h. ich kann nicht gutgläubig einen Wagen erwerben, wenn der Verkäufer den Brief (oder die Zulassungsbescheinigung, Teil II) nicht hat. Daher kommt er in seiner praktischen Wirkung einem Eigentumsnachweis sehr nahe, obwohl er formal keiner ist.

  • Ich gebe auch Kunden die Fahrzeugpapiere zur Zulassung mit, ohne daß das Fahrzeug schon vollständig bezahlt wäre - auf die Idee, mir die Eigentumsrechte streitig zu machen, ist in dieser Situation noch niemand gekommen. Wohl deshalb, weil es (vor Gericht) sinnlos ist.....


    Außerdem: Was nützen einem die Papiere, wenn das Fahrzeug bei mir auf dem Hof steht - und alle Schlüssel bei mir sind. Ohne einen Zahlungsnachweis hat der Käufer keine Chanche. Und natürlich habe ich mir die Aushändigung der Fahrzeugunterlagen zum Zweck der Zulassung natürlich quittieren lassen!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

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