Da hast du den Nagel aber voll auf den Kopf getroffen
Wert vom Auto
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- Typ GD
- Markus89
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Samantha1993
Quatsch. Angenommen der Gutachter besichtigt das Auto und stellt einen Vorschaden fest, dann preist er diesen Vorschaden entsprechend ein. Ob man für den Vorschaden Geld erhalten hat oder nicht, ist völlig egal. Man muss dann auch unterscheiden, ob der Vorschaden am selben Bauteil vorliegt wie der aktuelle. Ist dem nicht so, wird der Restwert des Fahrzeugs unter Einbeziehung des Vorschadens festgelegt. Liegt der Vorschaden im Bereich des aktuellen Schadenbildes wird ein Abzug für die Regulierung gemacht oder der Restwert höher ausfallen, da eventuell nur ein Bauteil getauscht werden muss. Der Restwert wird im Zweifel eh über die Restwertbörse festgestellt. Also keine geheimnisvollen Berechnungsformeln sondern einfache Logik, Mathematik und Marktkenntnis. -
Wetten, das jeder 2. das von dir geschriebene nicht richtig versteht
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Genau, und aufgrund der Tatsache, dass sich viele in dem Bereich einfach nicht auskennen, wird dann einfach mal irgendwas geschrieben und gemotzt, so wie Du vorhin. Ich hab momentan leider keine Zeit das verständlicher zu machen. Sorry.
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