Sowohl Winterreifen, als auch Sommerreifen müssen die Sensoren haben, sofern ein RDKS vorhanden ist. Im TÜV gilt das als "geringer Mangel", der umgehend zu beheben ist wenn die Sensoren fehlen.
Siehe auch Punkt 4 hier: https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…%20RDKS%2049KB_222204.pdf