• hey leute...ich wollte mal fragen wie ihr es mit der garantie haltet... ich z.b. habe schon meine fußraumbeleuchtung über einen stecker gemacht nur weil ich nicht an die elektrik gehn will... nacher istnoch n fehler und im schlimmsten fall kabelbrand... und dann sagen die ja pech gehabt :evil:... obwohl ich nicht mal selber schuld haben muss... und wenn es jetzt noch um musikanlage geht jucken mir die finger aber mein kopf sagt nein^^
    also... vertraut ihr einfach drauf das ncihts passiert?

  • wenn du die anlage riichtig einbaust, also auch richtig absicherst, dann passiert auch nix. und nur weil du nne anlage einbaust, erlischt deine garantie nicht. ;)

  • bei meinen alten ist acuh nichts passiert... aber wenn z.b. i-wo kabelbrand hintern radio ist... ncihtmal wegen mir sondern vllt i-was mist qualität... dahinten flammt alles ab und die sagen dann ja sie haben da rumgefummelt und deswegen ist sowas passiert... ich musste noch nie garantie in anspruch nehmen deswegen weiß ich net wie die da so drauf sind

  • Zitat

    Original von Ceed
    Nö, nicht solange man den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt und generell weis, was man tut!


    Naja, lassen wir mal den Unterschied ab dem 7.Monat dahingestellt, aber was ist im 3. Jahr?

  • da lässt mich jez die frage kommen... was fällt allses in garantie und gewährleistung? hat es was damit zutun das wenn man geweisen kann das der fehler von anfang an da ist oder so?

  • Zitat

    Original von scheffi87
    da lässt mich jez die frage kommen... was fällt allses in garantie und gewährleistung? hat es was damit zutun das wenn man geweisen kann das der fehler von anfang an da ist oder so?


    Ich versuchs mal möglichst knapp zu erklären:


    Garantie= freiwillige Leistung des Herstellers (hier: Hyundai-Deutschland). Da das ganze freiwillig ist, bestimmt alleine der Garantieerklärende (Hyundai) die Bedingungen, also was wielang repariert wird. Diese Bedingungen sind den Garantiebedingungen zu entnehmen.


    Gewährleistung= bei Neuwaren gesetzliche Pflicht für den Verkäufer (also das Autohaus) eine mangelfreie Sache zu liefern und für 24 Monate für die Mängelfreiheit der Sache einzustehen.
    Wenn man in unserem Rechtssystem etwas will, muss man jedoch beweisen, warum man es bekommen soll.
    Hier muss also das Vorliegen eines Mangels bewiesen werden. Das ist kein Problem. Problematisch ist jedoch, dass nachgewiesen werden muss, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag (techn. "Gefahrübergang").
    Innerhalb der ersten 6 Monate hilft hier jedoch § 476 BGB. Danach wird vermutet, dass der Mangel bereits von Anfang an vorlag.
    Aber Achtung: auch das ist eine Vermutung! Der Gegenpartei (Händler) bleibt die Möglichkeit diese Vermutung zu widerlegen. Also zu beweisen, dass der Mangel eben doch von dir verursacht wurde.




    Ich hoffe das war verständlich geschrieben. Wenn nicht einfach nochmal nachfragen.

  • also wenn ich es richtig verstanden hab ist das doch alles was fürn ars** ^^
    naja hoff ich einfach mal das bei mir alles gut geht =)

  • Zitat

    Original von scheffi87
    also wenn ich es richtig verstanden hab ist das doch alles was fürn ars** ^^
    naja hoff ich einfach mal das bei mir alles gut geht =)


    Nö.
    Beispiel:


    Du baust ein Radio ein. Ein Monat später ist der Heckscheibenwischer kaputt.


    Garantie: je nach Garantiebedingungen kann es sein, dass auf Garantie nix geht (müsste man mal die Bedingungen genauer anschauen. Weiß nicht wie es bei Hyundai ist)


    Gewährleistung: kein Problem. Radio hat nix mit Heckscheibenwischer zu tun -> Mängelbeseitung durch Händler

  • also laut händler hab ich 3 jahre garantie... gewä. weiß ich jez net... also in deinem beispiel sollte das auch schon sein mit dem scheibenwischer und radio sollte ja auch so sein... aber wie wenn in mein beispiel du kabelbrand hast (aus welchen gründen auch immer) und du hast vorher das radio umgebaut... was sagen die dann? weil manchmal wenn ja alles abwackelt kann man ja nciht die genaue ursache rausfinden... oder??

  • Zitat

    Original von scheffi87
    also laut händler hab ich 3 jahre garantie... gewä. weiß ich jez net... also in deinem beispiel sollte das auch schon sein mit dem scheibenwischer und radio sollte ja auch so sein... aber wie wenn in mein beispiel du kabelbrand hast (aus welchen gründen auch immer) und du hast vorher das radio umgebaut... was sagen die dann? weil manchmal wenn ja alles abwackelt kann man ja nciht die genaue ursache rausfinden... oder??


    Wenn du als Privatperson bei einem deutschen Händler gekauft hast, hast du 24 Monate Gewährleistung.


    Dein Beispiel:
    Garantie wird sicherlich ausgeschlossen sein (ohne jetzt die Bedingungen angeschaut zu haben).
    Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten dürfte das durchgehen, weil der Händler nicht beweisen kann, dass du für den Mangel verursacht hast. Allerdings kann das auch anders ausgehen. Wird wohl ein Gutachten geben. Und wie das ausgeht, kann ich nicht sagen...


    Nach den 6 Monaten dürftest du in diesem Fall kaum eine Chance haben (unter der Voraussetzung, dass der Fehler irgendwie mit dem Radioumbau zusammenhängt; technisch hab ich davon keine Ahnung...).


    Mit anderen Worten: ich würds nicht selber machen. In Betracht kommt ein Umbau bei einem Händler (sei es Hyundai, sei es irgendein Hifi-Experte). Im Fall der Fälle hättest du dann zumindest die Chance von einem dein Geld zu bekommen. Allerdings juristisch nicht ganz einfach und ziemlich sicher sehr langwierig.

  • das ist ja auch ein problem... wenn ich es jez nciht bei dem händler machen würde gäb es doch ein hin und zwischen beiden parteien wer es "verbockt" hat... und am ende bleib ich noch auf den kosten hängen... wie gesagt...ich hab noch nie garantie in anspruch genoimmen und hab da keine erfahrung... schon gar nciht wie es rechtlich aussieht wer für welche sachen zuständig ist

  • egal
    mit Verlaub was du erzählst ist Quatsch.


    Hyundai hat eine 3 Jähriche Vollgarantie !
    ( deutsche Modelle )
    siehe hier:
    Hyundai garantie


    ansonsten gilt ganz einfach:


    Bei einer Gewährleistung muss der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden sein, oder eon versteckter Mangel vorliegen.
    Es gilt ab dem 6. Monat die Beweislastumkehr.


    Die Garantie grieft immer solange der aufgetretene Defekt nicht auf Veränderungen am Fahrzeug zurückzuführen sind.


  • Wo habe ich etwas anderes geschrieben?



    Zitat


    ansonsten gilt ganz einfach:


    Bei einer Gewährleistung muss der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden sein, oder eon versteckter Mangel vorliegen.
    Es gilt ab dem 6. Monat die Beweislastumkehr.
    .


    Das ist falsch.
    1. Der Mangel muss immer bei Gefahrübergang vorliegen. Egal ob versteckt oder nicht.
    2. Bis zum einschließlich 6.Monat gilt die Beweislastumker. Ab dem 7. Monat, gelten die allgemeinen Beweisregeln, siehe mein früherer Beitrag.

  • egal


    wenn:

    Zitat

    Wenn du als Privatperson bei einem deutschen Händler gekauft hast, hast du 24 Monate Gewährleistung.


    nicht was anderes ist wie:


    Zitat

    Hyundai hat eine 3 Jähriche Vollgarantie !


    weiss ich auch nicht.
    Aber egal Fall erledigt.

  • Als Jurist gebe ich aus Erfahrung und ohne die Bedingungen rausgekramt zu haben egal Recht: Die Garantie ist praktisch immer bei eigenem Dazwischentreten - in Form von Rumgebastel - ausgeschlossen. Das greift zum Teil sogar schon, wenn man sachgemäß in der Fachwerkstatt basteln lässt... die "Vollgarantie" greift eben nur im absoluten Normalfall, da sie eine freiwillige Leistung ist.


    Dann bleibt nur die Gewährleistung, die egal korrekt beschrieben hat: Der Fehler muss schon bei Gefahrübergang da sein. Spätestens, wenn Du an irgendwas in der Nähe des kaputten Teils rumgebastelt hast, wird es auch mit Beweislastumkehr lustig.

  • vollgarantie ist eine freiwillige leistung? meit ihr jez mit vollgarantie die "normale"? ist es nciht vom gesetztgeber aus das die eine garantie geben MÜSSEN?

  • Zitat

    Original von DCASH
    Als Jurist gebe ich aus Erfahrung und ohne die Bedingungen rausgekramt zu haben egal Recht


    Zwei Juristen eine Meinung :-O


    Zitat

    Original von scheffi87
    vollgarantie ist eine freiwillige leistung? meit ihr jez mit vollgarantie die "normale"? ist es nciht vom gesetztgeber aus das die eine garantie geben MÜSSEN?


    Wenn hier von Vollgarantie die Rede ist, meint man die "normale" Garantie. Der Name kommt ja nur daher, dass die Hyundai-Garantie "alles" abdecken soll (was freilich nicht stimmt. Ausnahmen gibt es eigentlich immer...)


    Eine Garantie muss nie gegeben werden. Siehe oben. Sie ist eine freiwillige Leistung.
    Was es geben muss, ist die Gewährleistung, siehe auch oben.


    Aber in deinem Fall: dir wird beides recht sicher nichts bringen, wenn du rumbastelst und dann was in der Nähe kaputt geht.

  • Hallo!


    Also, mit einem ziemlich normalen vernünftigen Hausverstand leuchtet sonnenklar ein, daß, wenn man am neuen Auto selbst herumbastelt oder herumbasteln läßt, eine Garantieleistung weiteststgehenst ausgeschlossen wird. :super:


    Gruß, hb23

    Mein Lebensmotto: "Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge keinem anderen zu." :super:

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