Hallo Community,
ich bin durch unterschiedliche Aussagen jetzt ein wenig verwirrt
Ich habe mir neue Felgen gekauft (16 Zoll, ET 40). In der ABE bzw. im Gutachten steht bei meiner Reifengröße, die auch im KFZ-Schein als Standardgröße eingetragen ist (205/55 R16) die Auflage A01, also eintragen lassen.
Folglich war ich am Freitag beim TÜV und der Prüfer meinte: Jo, eintragen. Nach ein bisschen hin- und herschauen in seinem PC hat er mir ein anderes Gutachten ausgedruckt, in dem für mein Fahrzeug und meine Reifengröße die Auflage A01 nicht mehr drin stand. Dieses Gutachten hat er mir in die Hand gedrückt und hat gemeint, "muss nicht eingetragen werden, Glück gehabt. Tschüss". Jetzt habe ich aber gesehen, dass das Gutachten des TÜV-Prüfers für meine Felge mit der ET 46, nicht ET 40 ist. Meiner Meinung nach müsste es folglich doch eingetragen werden, da andere Felge?! Oder irre ich mich da?
Falls nötig kann ich hier auch die beiden ABE/Gutachten und einen Teil meines KFZ-Scheins hochladen.
Danke für eure Rückmeldung!
Grüße
Alex