Nebelscheinwerfer

  • man sollte auch das normale Abblendlicht auf Standlicht stellen, wenn man die Nebelsteinwerfer an macht. Sonst macht man sich die Wirkung der Nebelscheinwerfer wieder zu nicht. Die Idee ist ja, dass das tief sitzende Licht sich im Nebel nicht reflektiert und man so mehr sieht. Wenn ich jetzt aber das Abblendlicht noch an habe, dann reflektiert der Nebel das Abblendlicht ja trotzdem und ich seh wieder nichts. Es ist übrigens durchaus erlaubt im dunkeln bei Nebel mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren.

  • Das habe ich bis jetzt noch nicht probiert. Allerdings muss ich sagen, das ich in letzter Zeit keinen richtigen Nebel (unter 50m Sichtweite) erlebt habe. Wenn es mal so weit kommen sollte werde ich es mal probieren.

  • Zitat

    Original von Vodka-Redbull
    ... Es ist übrigens durchaus erlaubt im dunkeln bei Nebel mit Standlicht und Nebelscheinwerfern zu fahren.


    Über die Meinung gibt`s seitenlange Threads im Web und auch Leute, die dafür schon zur Kasse gebeten wurde. Ich find`s prollig so umher zu fahren, aber jedem das Seine. ;)
    Zur Wirkung der NSW: sehr bescheiden!

  • Bringen evtl. andere Glühlampen eine Verbesserung der Situation?
    Bei den Scheinwerfern hat man ja mit anderen Birnen auch eine bessere Ausleuchtung.
    Also, wie ist das mit andern Birnchen?


    Gruß Thomas

  • also ich weiß leider nicht genau was beim i30 da für lampen rein gehören, bei mir sinds H3 und da gibts leider nicht so viel was heller oder sonst was wäre, meines wissens, hatte mal von osram die 4season drinne, bisl heller war es schon, aber ich hab da nicht viel unterschied bemerkt zu den normalen


    thema nebel und standlicht+ nebler
    eigentlich ne logische schlussfolgerung, werd ich vllt auch mal ausprobiern, hier bei uns gibt es sehr oft dicken nebel durch elbe und die ganzen felder uns so

  • Zitat

    Original von realmaster
    Über die Meinung gibt`s seitenlange Threads im Web und auch Leute, die dafür schon zur Kasse gebeten wurde.


    Mir hat das damals mein Fahrlehrer gesagt und ich hab im Netz gelesen, dass das gleiche auch mal in einer Autozeitung stand. Außerdem sollte man mit Standlicht+Nebelscheinwerfer auch nur rum fahren wenn die Sicht schlecht ist und nicht nur weils "cool" ist. Dann muss man sich auch nicht wundern wenn die Bullen einen anhalten.

  • In den originalen Neblern sind doch so komische 27W Leuchtmittel drin, oder?
    Naja, wenn ich mir die irgendwann mal nachrüste, dann nur den Schalter im Cockpit - außen kommen so normale Universal H3 Nebler dran :)

    Hyundai i30, schwarz, 1.6 CRDi @ 90PS, 09/2009, Classic "Edition Plus"

  • Nebelscheinwerfer haben eine anders aufgebaute Sreuscheibe als das Abblendlicht, und sind vom Lichtkegel flacher und breiter gehalten gehalten, mehr in Richtung Boden, damit das Licht nicht gerade oder nach oben auf den Nebel fällt. Wenn sie falsch eingestellt sind , also zu hoch, dann bringen sie nichts. Also Licht einstellen lassen.

  • Naja, mit 2x 27W ist es doch wohl klar, dass man nicht die Welt sieht...
    Ich denke, vernünftige Nachrüst-Nebler mit 55W sollten da erste Wahl sein - sofern die Leitungen dafür ausgelegt sind!


    Weiß eigentlich einer von euch wie das mit der Nachrüstung ist? Braucht man "nur" den Lenkstockschalter und ein Relais mehr? Und was kostet der Spaß?

    Hyundai i30, schwarz, 1.6 CRDi @ 90PS, 09/2009, Classic "Edition Plus"

  • Nebelscheinwerfer sind echt nur was für das Design sieht schöner aus mehr aber auch nicht, ich habe auch keine dran und mir fehlen sie eigentlich auch nicht, man darf sie so wie so nicht benutzten und hier in meine Region habe ich so gut wie nie Nebel.
    Und ich würde schon mal gar nicht Nachrüsten da ärgert man sich mehr als man erreicht hat,
    das Nachrüsten ist nie so gut wie das Originale entweder es ist dran ab werk oder nicht.

    :flöt:Wenn ich Mercedes fahren will, dann rufe ich mir ein Taxi. :freu:

  • Zitat

    Original von Globetrotter
    Nebelscheinwerfer sind echt nur was für das Design sieht schöner aus mehr aber auch nicht

    sie sind auch nützlich :]


    Zitat

    Original von Globetrotter
    ich habe auch keine dran und mir fehlen sie eigentlich auch nicht, [...] hier in meine Region habe ich so gut wie nie Nebel.

    daran wird's wohl liegen :denk:


    Zitat

    Original von Globetrotter
    man darf sie so wie so nicht benutzten

    darum heißen die wohl auch Nebelscheinwerfer :auweia:


    :boxen: :bang:

  • Um Verwechselungen auszuräumen:
    Nebelscheinwerfer (Vorne) dürfen auch bei schlechter Sicht ( Regen Schnee etc.) benutzt werden.
    Nebelschlussleuchte ( Hinten ) darf nur bei Nebel und Sichtweiten unter 50 m genutzt werden.


    Ich bin mit den Neblern Vorne ganz zufrieden. Beim Letzten Nebel haben sie gute Dienste getan ( Standlicht mit Neblern). Sie sollen die Fahrbahn auch nicht Taghell erleuchten sondern die Streuwirkung die die Hauptscheinwerfer haben reduzieren.

  • Zitat

    Original von Tiefflieger
    Nein, für vorn gibt es keine Sichtweitenbeschränkung...!!!

    Richtig und doch falsch.
    Hab nochmal nachgeschlagen.


    § 17 Absatz 3 StVO lautet:


    Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. .... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



    Hier wird zwar keine Sichtweite genannt, aber definitiv auf erhebliche Sichtbehinderung abgestellt. Diese unpräzise Formulierung, die eigentlich dafür gedacht ist, dem Fahrer die Verantwortung zu belassen, hat aber schon zu diveresen Verfahren geführt. (weil manche halt verantwortungslos damit umgehen)
    Somit sollte man die Beschränkung auf die Auslegung der Formulierung durch die Gerichte abstellen. Unter erheblicher Sichtbehinderung verstehen die Gerichte zwischen 50m bis 150m je nach Richter. Es ist also falsch, dass man die Nebelscheinwerfer "unabhängig von der Sichtweite" einschalten darf. Mit 150m befindet man sich am oberen Ende und noch auf der sicheren Seite. Wer weiter als 150m schauen kann, hat auch keine (erhebliche) Sichtbehinderung durch die Witterung.


    PS: Die Nebelschlussleuchte ist wie korrekt genannt nur bei Sichtweiten =< 50m zulässig. Deren Verwendung beschränkt dann zudem die zulassige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h! Logisch, wenn man bedenkt, dass man dann nur max. 50m weit sehen können sollte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!