Garantie

  • Hallo,
    hat jemand eine Ahnung wie es ausschaut mit der Garantie ,wenn ich die Friedrich Motorsportanlage ab Kat verbauen würde?
    Ist die Garantie dann immer noch gegeben ???
    Mfg Ojay ^^

  • Ja - das hat keinen Einfluss auf deine Garantie, die bleibt erhalten. Auspuffanlage muss aber TÜV-Konform sein! (Eingetragen bzw Eintragbar)

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • im großen und ganzen verändert sich die Garantie nicht bzw Kaum.


    klar ist das wenn man am Abgasweg etwas verändert, die Garantie für diese erlischt...
    genauso ist es mit H&R Federn. keine garantie mehr auf Dämpfer...
    veränderung am Motor mit K&N oder so... erlischt die Garantie des Motors.


    aber das sollte ja einleuchtend sein...

  • Richtig! Für die getauschten "Fremdteile" besteht keine Garantie mehr. Bei K&N Sportfiltern sollte man nachweisen können, das der (angenommene) Motorschaden auch mit Serienfilter entstanden wäre - und das wird extrem schwierig! 8o


    Gruß Jacky

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  • grüße. will nächste woche einen i30 kaufen.neben meinem hyundai vertragshändler ist noch ein freier händler.dort steht die style austattung 500€ billiger als der vertragshändler für die classic möchte. habe ich bei dem freien händle r auch 5 jahre garantie wenn das auto anschließend beim vertragshändler im service ist?

  • Kein Unterschied bei der Garantie wenn es ein DEUTSCHES Fahrzeug ist. Handelt es sich um ein EU-Modell beginnt die 5 Jahres Garantielaufzeit bereits mit der Auslieferung an den Händler, und nicht mit Zulassung auf den 1. Halter. Meist handelt es sich dabei aber nur um wenige Tage oder einige Wochen, die von den 5 Jahren abgezogen werden müssen.....im Prinzip also EGAL! :)

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  • Wer sich hier ein EU-Modell gekauft hat, hat höchstens 1 Monat weniger Garantie, dafür aber ein paar Tausender gespart! :freu:

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Wie ist das eigentlich, wenn ich meinen, als Neuwagen mit 5 Jahren Garantie gekauften i30, nach 2 Jahren verkaufe? Hat der neue Besitzer danach immer noch 3 Jahre Werksgarantie? Oder gelten die dann nicht mehr für ihn, weils ja für ihn kein Neuwagen ist?

  • Richtig Jörg! Die Garantie ist immer an das Fahrzeug gebunden, nicht an den jeweiligen Besitzer des Fahrzeuges :teach: Ein Hyundai hat 5 Jahre Garantie, egal wie viele Besitzer das Auto innerhalb dieser 5 Jahre hat!

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