Scheibenfrostschutz im Neuwagen?

  • Hallo,
    ich habe meinen i30 im September 2013 gekauft. Der Behälter für Scheibenfrostschutz ist seit dem Kauf bis zum Rand mit blau gefärbtem Wasser gefüllt. Vom Geruch her würde ich sagen, dass das Wasser mit Scheibenfrostschutz versetzt ist.
    Meine Frage: Werden ab Werk die Fahrzeuge mit Scheibenfrostschutz ausgeliefert?
    Mir ist es vor fast 20 Jahren nämlich passiert, dass mir der Behälter komplett eingefroren war und ich diesen - aufgrund einer sehr langen Frostperiode - ausbauen und an der Heizung auftauen musste.
    Gruß
    Jörg

  • Lass die Scheibenwaschanlage 30sek laufen, und füll den Scheibenwasserbehälter bis obenhin mit Frostschutzkonzentrat nach. Dann kommst du damit sicher durch den Winter....

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • A wa...an die tanke oder Werkstatt fahren und kurz messen lassen.....ist doch ne Sache von einer Minute...

    Die Daimler, Audi, BMW Jägerin auf Autobahnen... :thumbsup:

  • Ich kann auch den Typen bei ATU ne sinnvolle Beschäftigung verschaffen, indem die mir das mal kurz messen, frag ob se das Wischwasser auch günstiger haben und dann wieder fahren :D

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    EZ Dez'12 - jetzt 155.000km (Sep'17)


    "Wenn man drauftritt, muss er gehen." (Hans Joachim Stuck)


    Wie Frauen Unfälle bauen :todlach:

  • Oder den Geschmackstest machen: Wenn ich hinter her noch gut sehen kann, dann muss Frostschutz rein. Wenn nicht, reicht vielleicht ne starke Brille :D
    Ich werd's einfach machen, wie J-2 Coupe es sagt. Frostschutz habe ich im Keller.
    Danke für Eure Tipps.

  • Hiho. Also in meinem Neuwagen ist laut Händler bereits Frostschutzmittel verwendet worden, ich habe extra gefragt :grrr: .

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    :freu:

  • Natürlich ist Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage - entscheidend ist aber nicht ob es drin ist, sondern wieviel davon drin ist!

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  • "Durch das zu dichte auffahren meines Mandanten betätigte der Kläger die Scheibenwaschanlage seines Wagens, mit der Absicht die Frontscheibe meines Mandanten mit seinem Scheibenwischwasser zu benetzen, um ihn darauf hinzuweisen, einen höheren Sicherheitsabstand einzunehmen. Bei dem darauffolgenden Haltevorgang an einer Ampel stieg mein Mandant aus seinem Wagen, lief zu dem Wagen des Klägers und zog eifrig an dessen Fahrertür. Da sich diese im verschlossenen Zustand befand, durchschlug mein Mandant kurzerhand die Seitenscheibe des Wagens mit Hilfe eines Baseballschlägers und schlug mit geballten Fäusten auf den Kläger ein, bis dieser blutig zu Boden ging."


    Welcher Richter sagt da: "Joo, dass kann man so machen!"?


    :D

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    Einmal editiert, zuletzt von muggubuggu ()

  • Alles eine Frage der Zeugenaussagen - und wenn es keine Zeugen gibt schaut es noch schlechter aus. Oft kann sich der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen an den Tatvorgang überhaupt nicht mehr erinnern: "Wo bin ich"? >Im Krankenhaus!< "Und warum"?

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