Sie leuchten ja nicht während der Fahrt nach außen, also sehe ich keinen Grund warum sie (nach StVZO) verboten sein sollten.
Unterbodenbeleuchtung ist auch nicht verboten, wenn sie nicht während der Fahrt eingeschaltet ist. Aber auch das einschalten am Straßenrand oder auf Parkplätzen die von einer Straße aus sichtbar sind, ist verboten, da es andere Verkehrsteilnehmer ablenken könnte...
Abgesehen davon: Die Lichter sehen aus, als hättest du ne leuchtende Erdbeere in der Tür stecken