Auflastung?

  • Hallo, ich bins mal wieder.


    Hat schonmal jemand von euch die Anhängelast an seinem i30 auflasten lassen? Wenn ja, um wieviel? Was gibt es für Auflagen, bzw. was muss ich beachten?


    MfG
    Matze

  • Wieviel willst Du denn mit dem cw ziehen??
    Wichtig ist vor Allem die Anhängerkupplung. Diese gibt es in verschiedenen Klassen des max. Anhängergewichtes.
    Ich selbst kenne welche mit 1400 - 1600 Kg. Mehr als 1600 Kg (laut meinem Fahrzeugschein) darf er doch ohnehin nicht ziehen, da seine Bremsanlage nicht für höhere Zuglasten ausgelegt ist.


    Soweit ich weiß, kannst du das Fahrzeug selbst mit Hilfe von stärkeren Federn auflasten (Eintragung erforderlich!!), nicht jedoch die Anhängelast, da sich ja am Fahrzeuggewicht und an der Bremse nichts ändert.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Also theoretisch bräuchte ich für unseren Pferdetransporter, den er im Notfall (wird warscheinlich nie vorkommen) 1880kg. :rolleyes:
    Das wird aber wohl eh nix werden, deshalb will ich wenigstens so weit wie möglich dran kommen...


    Meine Anhängerkupplung hat einen D-Wert von 8,4kN und eine Stützlast von 90kg(die ja im Endeffekt beim i30 nur bis 75kg nutzbar ist?). Aus D-Wert und dem Gesamtgewicht von 1920kg habe ich hier eine rein rechnerische Anhängelast von 1546kg errechnet.
    Was fährst du für eine Variante, dass du 1600kg im Schein stehen hast, oder hast du auch schon aufgelastet? Weil zwischen 1546 und 1600kg, liegt bei aktueller Gesetzteslage ein Unterschied von 60€ und 3 Punkten. (Bevor hier jetzt die große Diskussion startet:stop:, ich weiß, das ist dann illegal und man kann mir aufgrund dieses Posts Vorsatz unterstellen. Wie gesagt das träfe dann eh nur dann zu wenn dringend der Anhänger benötigt wird und kein anderes Zugfahrzeug, i.d.R. macht das unser Santa Fe, zur Verfügung steht. ) Eventuell lässt sich ja durch Verzicht auf Zuladung noch was rausholen? Die Stützlast kann/muss ich ja auch noch einberechnen.


    Stärkere Federn werden wohl auch bald einziehen, schon bei minem Monatlichen Einkauf hängt er ja ganz schön... :rolleyes:


    MfG
    Matze

  • Meine Frau fährt den cw 1,6 Liter Benziner mit 126 PS und da is nix aufgelastet.


    Aber der Diesel ist da definitiv besser zu geeignet, wenn ich auch die 90 PS als etwas dürftig empfinde.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Auflasten wofür? Habe letztens für unsere Firma einen 2t Plane Spriegel Hochgestell Doppelachser vom Händler geholt (mit meinen kleinen Benziner) Leergewicht etwas über 400kg. Ich kann mit meinen 1,2t ziehen heißt also ich könnte noch über 600kg in den Anhänger packen. Ehrlich gesagt das möchte ich nicht tun, selbst der leere Anhänger hat durch die 2 Achsen und den hohen Aufbau meinen Wagen auf der Landstraße richtig ausgebremst. Und auch der kleine Diesel stößt da bei Beladung bestimmt schnell an seine Grenzen. Füge mal ein Bild an wie sowas aussieht am i30, finde da wirkt der i30 fast wie ein Matchbox.

  • Also so schlimm sieht es auf deinem Bild gar nicht aus, finde ich. Und zwecks Ausbremsen durch den Anhänger, ich denke der kleine Benziner ist mit 137Nm bei 5000 U/min-1 da trotz knapp 20PS mehr deutlich anfälliger als der kleine Diesel mit 235 Nm über ein Drehzahlband von 1.750-2.500 U/min-1


    Naja, ich muss am Freitag zum TÜV, da werd ich einfach mal Fragen was der Prüfer zu meinem Vorhaben sagt.


    MfG
    Matze

  • Rechtlich gesehen darfst du den 2 Tonnen-Hänger, auch wenn er leer ist, überhaupt nicht ziehen!
    Es kommt nämlich auf die zulässige Gesamtmasse des Hängers und nicht auf das tatsächliche Gewicht an!


    Ob das Sinn macht oder nicht ist sei dahingestellt.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Hallo Thilo,


    ganz so Pauschal kann man das wieder nicht sagen, es sei denn du weißt was Stefan für einen Führerschein hat.


    Bei Anhängern hinter Kraftfahrzeugen gilt ersteinmal die gezogene Anhängelast. Diese wird nur darin eingeschränkt, dass selbige bei PKW, die keine Geländefahrzeuge sind, nicht größer sein darf als das zGG des ziehenden Fahrzeuges und bei Geländefahrzeugen nicht mehr als das 1,5-fache, sowie dass Anhänger hinter PKW generell nicht schwerer als 3,5t sein dürfen. Steht so in § 42 StVZO


    Allerdings benötigt man die passende Fahrerlaubnis und das Fahrerlaubnisrecht spricht vom zGG des Anhängers. Der reine Autoführerschein der Klasse B erlaubt nur das Fahren von Kombinationen aus PKW mit Anhängern bis 750kg oder einem zGG des Anhängers dass nicht größer ist als das Leergewicht des Zugfahrzeuges. Vorrausgesetzt das zGG der Gesamtkombination überschreitet die "magische" 3,5t Grenze nicht. Für alles andere bräuchte man BE oder die alte Führerscheinklasse 3 und dazu gehört auch Stefans Kombination. In diesem Fall dürfte er aber, wie schon von Ihm geschrieben, auch nur soviel zuladen bis die 1,2t Anhängelast seines i30 erreicht sind.


    MfG
    Matze

  • Ich habe zwar einen neuen EU Führerschein aber ich darf bis C1E fahren. Habe meinen Lappen 91/92 fürs Auto gemacht und da gabs noch die 3.
    Und beim Auto heißt es eben max Anhängelast da ist die zulässige Gesamtmasse völlig egal, dann dürft ja keiner mehr einen ungebremsten Anhänger in OBI und co kaufen die sind ja alle 750kg Gesamtmasse, und die wenigsten Kompaktwagen bis hin zur unteren Mittelklasse dürfen 750kg ungebremst anhängen meist zwischen 550-650kg.

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