Garantieablauf, aber trotzdem noch Anspruch ?

  • Hallo Leute,


    ich habe ein Problem. Meine Lenkung knackt seit einigen Monaten beim Lenken. Erst knackte/gnubbelte/klapperte die Lenkung wenn ich nach Rechts gelenkt habe bzw. über Unebenheiten fuhr. Dann hat mein örtlicher Hyundai-Händler den Airbag nochmal richtig fest gemacht. Nun ist das Klappern weg, allerdings gnubbel/knackt es trotzdem weiterhin. Seit der Airbag " Reparatur" ist das aber nicht mehr wenn ich nach rechts lenke, sondern nun wenn ich nach links lenke. Dann knackt es öfters 1 mal ganz laut, aber auch nicht immer. Das gnubbeln ist öfter als das knacken, aber , wie gesagt, jetzt beim Links-Lenken. Das gnubbeln ist auch gut zu merken im Stand wenn ich auf die Kupplung trete und dann nach links lenke. Beim Fahren ist das knacken mehr zu spüren als das gnubbeln. Ich war aber innerhalb der Garantie mehrmals in der Hyundai Werkstatt wegen dem Lenkungsproblem. Der Händler meinte aber, dass es gut sei und nichts gefunden wurde. Nur einmal wurde der Airbag im Lenkrad nochmal fest "gezogen"
    Nun muss ich ja bald zur HUund habe die Profiltiefe meiner Reifen kontrolliert. Dabei habe ich festgestellt, dass die Innenseite meines vorderen linken Reifens abgenutzter (nur noch ca 2 mm Profiltiefe) ist als die Außenseite des Reifens (knapp über 3 mm). Alle anderen Reifen sind gleichmäßig abgenutzt.
    Jetzt meine Frage an euch: Was könnte es sein? Zusammenhang mit knackender Links-Lenkung und abgenutzte Innenseite des vorderen linken Reifens? Ist was mit der Achse? Oder ist sogar das Radlager da vorne links kaputt wegen der knackenden Lenkung (nach links) und der abgenutzten Innenseite des linken vorderen Reifens (Reifen jetzt 3 Jahre alt, Hankook)?
    Und wenn jetzt etwas kaputt ist, was ein Garantiefall wäre, würde ich noch einen Anspruch auf Garantie haben trotz Garantieablaufs im Juni 2013? Ich war ja innerhalb der Garantie mehrmals mit dem Problem beim Händler, aber es konnte laut seiner Aussage nie was festgestellt werden.


    Ich danke euch.


    Grüße
    fch4ever

  • Hi,


    also ich würde sagen da deinem Händler das Problem "bekannt" ist sollte es keine Probleme mit einem Garantiefall nach der Garantie geben... Sollte man das bei Hyundai anders sehen kannst du immernoch auf Kulanz hoffen, da ja nie richtig ausgebessert wurde... :evil:


    Der abgefahrene Reifen klingt als wäre die Spur nicht ganz treu... Das kann aber viele Gründe haben... Achsvermessung ist wohl das einzige was Licht ins Dunkel bringt...

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

  • Wenn deine Reifen ungleichmäßig abgefahren sind (unterschiedliche Profiltiefe innerer und äußerer Rand) dann ist deine Spur verstellt. Mit Lenkungsknacken oder Radlager hat das nichts zu tun.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo FCH4ever


    wie J-2 Coupe geschrieben, die Lenkung hat bei deinem problem zu tun. Es wird dir nichst anderes übrigbleiben also die Spur vermessen zulassen und neu einstellen zu lassen.
    Das mit dem Knacksen der Lenkung ist schwer zu sagen, hast du einen nachweis darüber das du es schon vor ablauf der Garantie bemängelt hattest, hatte die tage mal einen I30 gefahren die lenkung sollte was ja logisch ist keine geräusche von sich gegen.
    Aber was bei dir nicht 100% in ordnung ist kann nur ein Fachmann vor Ort feststellen, gibt ja mehrere bauteile die in frage kommen.


    Mh... deine reifen sind 3 Jahre alt , denke daran Hyundai gibt 5 Jahre Garantie

  • Zitat

    Und wenn jetzt etwas kaputt ist, was ein Garantiefall wäre, würde ich noch einen Anspruch auf Garantie haben trotz Garantieablaufs im Juni 2013? Ich war ja innerhalb der Garantie mehrmals mit dem Problem beim Händler, aber es konnte laut seiner Aussage nie was festgestellt werden.

    Einen Garantieanspruch hast du nicht mehr, du kannst nur auf Kulanz hoffen. Laut Händler war dein Wagen bei den vorangegangenen Reklamationen i.O. - du hättest zu diesen Zeitpunkten nachhaken müssen. Reifen sind zudem Verschleißteile und fallen somit - wie viele andere Teile auch - nicht unter die 3 bzw. 5 jährige Garantie.


    DKSF

  • Einen Anspruch auf Beseitigung hast Du nur noch, wenn Du die bisherigen Mängelrügen zu diesem Mangel schriftlich belegen kannst. Deshalb lasse ich mit immer von den Garantiereparaturaufträgen Durchschläge geben. Im Computer wird nämlich auch bei vergeblichen Reparaturversuchen nicht das eingetragen, was bemängelt wurde (mehrfach Mercedes), um nicht nach Garantieablauf Leistungen erbringen zu müssen. Bei HMD scheint das Vorgehen Methode zu haben: Mängel werden so lange verschleppt, bis der Wagen nicht mehr läuft oder die Garantie um ist.

  • Danke für eure Beiträge bis hierhin:


    Also das mit dem Hinauszögern des möglichen Schadens bis Ablauf der Garantie könnte ich durchaus bestätigen. Zumindest kommt mir das Gefühl dabei auf wenn mir mein Auto jedes Mal mit den Schultern zuckend zurückgegeben wird und am Auto mal wieder nix gefunden wurde trotz plötzlich auftretenden Geräuschen. Ich hatte vor kurzem ja meine Inspektion, dort wurde auch die gesamte Lenkung durchgeprüft und gecheckt, alles in Ordnung, Checkbogen habe ich vorliegen. Auf Kulanz brauche ich bei meinem Händler nicht hoffen, der denkt nicht mal annähernd dran. Man kann och nichtmal n Antrag auf Kulanz stellen. Müsste ich bei Hyundai direkt mal wieder ne Mail schreiben und um Kulanz bitten.
    Ich denke, dass ich die Marke in 2 Jahren wechseln werde und es mal mit ner neuen Marke versuche. Vielleicht habe ich dort einen kundenfreundlicheren Händler im Ort.


    Reifen sind Verschleißteile, das ist für mich selbstverständlich.


    Grüße
    fch4ever

  • ardeche schrieb:

    Zitat

    Einen Anspruch auf Beseitigung hast Du nur noch, wenn Du die bisherigen Mängelrügen zu diesem Mangel schriftlich belegen kannst.


    Das kann man so nicht stehen lassen. Bei den vorherigen Mängelrügen wurde der angesprochene Mangel begutachtet und es wurde durch den Händler festgestellt, dass kein Mangel vorliegt. Damit ist für Hyundai die Sache erledigt und HMD selbst greift gegenüber den Händlern nur in sehr wenigen Ausnahmefällen bei der Beurteilung ein, ansonsten ist für HMD die Händlereinschätzung alleinig ausschlaggebend.


    Ich hatte das selbst bei der zeitweilig stinkenden Kupplung - HMD antwortet dann, dass die Überprüfung durch den Händler keinen Fehler ergeben hat und die Funktion der Kupplung dem derzeitigen Stand der Technik entspricht.


    Die einzige Möglichkeit ist, sich im Garantiezeitraum an eine der Schiedsstellen des KFZ-Gewerbes zu wenden (http://www.kfz-schiedsstellen.de/), wobei Voraussetzung ist, dass der Händler ein Innungsbetrieb ist.

  • Ja, ich gebe Dir recht, dass es im vorliegenden Fall nicht möglich ist, den Zusammenhang hin zu bekommen. Wenn ich beispielsweise rüge, das Wassereintritt im Kofferraum ist, das 5 mal in der Garantie mache und beim nächsten Regen (bereits nach Ablauf der Garantie) wieder 5 Liter Wasser im Kofferraum sind, ist das eindeutig und der Händler ist aus der Nummer nicht raus.


    Du hast zunächst einmal nur mit dem Händler zu tun, denn der ist Dein Vertrags- und damit Ansprechpartner, denn die Herstellergarantie ist Bestandteil des Kaufvertrages und der besteht zwischen Dir und dem Händler. Mit HMD kommt überhaupt kein Vertrag zustande. Es ist selbst für den Anwalt schwierig, in dem verklausulierten Gewirr der Vertragsbestimmungen, die bei sich vielen Herstellern grundlegend unterscheiden, zu erkennen, wer im Einzelfall zu verklagen ist. Das mit der stinkenden Kupplung ist typisch für Hyundai, das ist die Standardausrede für nicht anerkannte Garantiemängelrügen. Wenn das bei Hyundai dem derzeitigen Stand der Technik entspricht, kann man als Kunde beim Neukauf nur entsprechende Konsequenzen ziehen. Da habe ich höhere Ansprüche an den Stand der Technik.


    Bei den bisherigen 3 Hyundai wurde bei uns diese Erfahrung gemacht: Ergebnis = 1 IX35 nach knapp einem Jahr wegen der Weigerung von HMD, Fehlersuche zu betreiben, da Fahrzeug bei Temperaturen über 25°C nicht mehr fahrbereit war, gewandelt. 1 IX35 nach knapp 3 Jahren wegen fortgesetzter Weigerung, Fahrwerksprobleme zu beheben und diese über das Garantieende zu verschleppen, bei Suzuki entsorgt. Der H-1 läuft ohne nennenswerte Probleme. Nach alledem werden wir bei Hyundai kein Fahrzeug mehr kaufen.

  • Beinhaltet die 5-Jahres-Garantie eigentlich alle Teile bis auf die Verschleißteile? Wer bezahlt beispielsweise einen defekten Turbo oder einen defekten Partikelfilter innerhalb der ersten 5 Jahre? 8o

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