einen Monat alt und direkt ein Unfall...

  • hallo zusammen,


    eigentl. wollte ich ja nur wegen meines problemes mit dem sprachdialog zum hyundaihändler, bis mir heute morgen ein blöder harrys brot LKW fahrer seinen rollwagen von der laderampe auf mein auto schmiss!


    ein monat alt, 1600km und gleich so eine blöde sache...


    spiegel, a-säule, kotflügel, motorhaube und beifahrertür beschädigt :(

  • Ach du Sch***e, das muss doch wirklich nicht sein. X( Tut mir leid für dich!
    Wenn du Glück hast, gilt dein Auto noch als Neuwagen - und die Versicherung zahlt dir einen Neuen. Sofort Anwalt einschalten!!!!!!!!!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mein erster 1.6 GDI wurde drei Monate alt und dann zu früh Schnee im Oktober, ich ein wenig zu schnell unterwegs und leider noch mit Sommerreifen und voilà .... Totalschaden. Gott sei Dank gut versichert und schon anderthalb Monate später hatte ich einen neuen i30.


    Fazit: 1 Monat Führerausweisentzug, Sfr. 200.- Busse (Urteil), Sfr. 250.- Bearbeitungsgebühr Staatsanwaltschaft und Polizei, Sfr. 500.- Selbstbehalt Versicherung und nochmals Sfr. 380.- dass mein Ausweis einen Monat in die Ferien durfte.
    Dies alles nach 16 Jahren unfallfreier Fahrt.

  • Das sind aber auch ganz andere Umstände (und andere Gesetze in der Schweiz), du hast einen Unfall verursacht - während pfann geschädigt wurde!
    Aber der Hinweis auf die Versicherungsentschädigung ist zumindest hilfreich für den TO.

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  • schätze den schaden jetzt nicht als so dramatisch ein, dass ich gleich einen neuwagen erhalte... oder doch? meiner meinung nach kann das nicht als totalschaden gewertet werden
    fahre morgen mal zum händler zwecks kostenvoranschlag.


    bin immernoch maßlos bedient :(

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

    Einmal editiert, zuletzt von pfann ()

  • Shit happens, tut mir leid für dich. Würde den Schaden von der Versicherung regulieren lassen plus saftige Entschädigung wegen Wertminderung. Würde bei sowas auch zum Anwalt, denn wenn eine Beule in der A-Säule ist gilt es zu klären wie diese gerichtet werden muss ohne die Sicherheit des Wagens zu beeinflussen.
    PS Naja der Schaden wird wohl schon recht teuer die A-Säule muss in meinen Augen neu, in wie weit das möglich ist keine Ahnung, und eine Wertminderung hast du auf jeden Fall.

  • Sehr ärgerlich, aber bevor Du einen Anwalt einschaltest, erkundige Dich lieber erst bei Deinem "Freundlichen", welche Erfahrung und Meinung er diesbezüglich des Anspruches auf einen Neuwagen unter diesen Umständen hat.


    Letztendlich würde er Dir ja auch gerne einen Neuwagen verkaufen, falls die gegnerische Versicherung soundso den Neuwert ersetzt, bleibst Du auf den Anwaltskosten sitzen, unser "Dr.H.C. Jacky" wird Dir diese dann sicher nicht ersetzen, obwohl er Dir diesen Schritt empfahl!

  • Kann ich gut mitfühlen. Nach nur zwei Wochen und 1.700 km hatte ich morgens einen netten Zettel von der Polizei an der Scheibe, mein Auto wäre in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen. Zum Glück nur ein Lackkratzer der nächste Woche gemacht wird. Aber trotzdem ein sehr ungutes Gefühl bei einem so neuen Wagen.


    Für die Zukunft mehr Glück mit deinem!

  • vielen dank für eure hilfe und anteilnahme.


    klappere morgen mal zwei händler ab und danach evtl. mal bei roland RS anrufen.

    Golf 7 und Seat Ibiza


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    Schüss! :-)

  • ckm
    Wer möchte denn schon mit einem 1 Monat altem Auto fahren, welches als Unfallwagen gilt? Entschädigung hin oder her, letztendlich musst du beim Verkauf auch noch nach Jahren den Wagen als "UNFALL" angeben! Bei einem Neuwagen möchte ICH das nicht!

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  • Boah, das ist mal richtig, richtig, richtig, ärgerlich, ich glaube ich wäre ausgetickt. Man behandelt das Auto wie ein rohes Ei und dann so eine kacke.


    Ich würde auf jedenfall versuchen ein komplett neuen Wagen rauszubekommen und falls nicht auf jedenfall Schadensersatz wegen Wertverlust und dann selbst Verkaufen und davon einen neuen kaufen. Denn ich glaube ich könnte mich nicht damit anfreunden, mit nem 1 Monat alten Wagen als Unfallwagen zu fahren, selbst wenn es ausgebessert wird findet man es nicht mehr so schön wie vorher.

  • J-2 Coupe
    Ersstmal gilt es zu klären wie der Schaden der A-Säule zu beheben ist. Wenn dies ohne Probleme möglich ist muss man halt überlegen. Wenn ich eine schöne Wertminderung erhalte und der Schaden ist behoben, wäre es für mich okay. Denn ich bin eben Vielfahrer und mein Wagen hat nun im Alter von noch nichtmal 4 Jahren 100000km drauf, und ich habe vor meinen Wagen 7-8 Jahre zu fahren, also habe ich dann um 200000km drauf wenn alles nach Plan läuft, was wird der Wagen dann noch Wert sein? In meinen Augen fast nichts und was meinst du was der Wagen jetzt noch Wert ist nach 4 Jahren und 100000km ich denke wenn ich 5000€ bekommen würde wäre das okay. Wenn ich nun am Anfang so einen Schaden gehapt hätte und von der Versicherung eine Wertminderung sagen wir um 1000€ erhalten hätte bei einem Kaufpreis von 11000€ wäre das für mich in meinen Augen lohnender als wenn ich einen neuen Wagen genommen hätte, denn an der technischen Qualität hätte der Schaden nichts bewirkt, nur ich hätte eben nach einem Monat Nutzung nochmal einen Kaufpreisrabatt bekommen.
    Muss aber dazu sagen ich mag meinen i30 sehr und fahre gern Auto, letztendlich ist er aber ein Gebrauchsgegenstand welcher mich von A nach B bringen muss, und eigentlich ist mir Wurst ob da Hyundai, Dacia oder Wurstpelle drauf steht, ich fahre Hyundai da er gut in Preis-Leistung ist, und ich bis jetzt sehr gute Erfahrungen mit der Marke gemacht habe, nicht mehr und nicht weniger.

  • Nun ich denke die A-Säule lässt sich wieder korrekt ziehen, ohne wesentlichen, wenn überhaupt mit Sicherheitsverlust, ansonsten wird sie vermutlich herausgetrennt und die neue teils wieder eingeschweisst.
    Also Totalschaden könntest du zumindest in der Schweiz vergessen, das reicht noch lange nicht, um so ärgerlicher wenn es ein Neuwagen ist, daher kann ich bestens mitfühlen. Sicherlich ein Grund um kurz mal auszurasten.


    Bei meinem Unfall stand lange nicht fest ob Totalschaden oder nicht, Gott sei Dank war es dann einer, da mir entlang des Unterbodens alles auf- und abgerissen wurde. Es hätte mich wie dich geärgert, ein neues aber eben repariertes Auto zu besitzen.


    Mein Beileid und ich hoffe es kommt alles gut.

  • @ ckm: Wenn man so wie du den Wagen bis an die Grenze fährt, mag es schon sinnvoller oder ausreichend sein, aber wenn man darauf aus ist, seinen "alten" nach ein paar Jahren zu verkaufen, um einen neuen zu kaufen, fällt das natürlich ins Gewicht was den Verkaufspreis angeht, da ja der Wertverlust ohnehin schon immer recht hoch ist bei nem Neuwagen.


    Muss halt jeder für sich entscheiden was die beste Lösung ist, oder womit man leben kann.

  • ckm
    Du hast schon recht damit, aber jeder legt halt eine unterschiedliche Wertigkeit in sein Autogefühl - gerade bei einem 1 Monat altem Neuwagen.
    Der eine lässt Reparieren und steckt die Wertminderung ein, und ein anderer weint sich monatelang in den Schlaf =)
    Menschen sind halt oft sehr unterschiedlich - und das ist auch gut so. ;)
    Ist ja auch langweilig wenn wir alle gleich wären, oder?
    Gruß Jacky

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  • Ist echt ärgerlich sowas.


    Mir hat jemand die Seite verkratzt. Das fand ich schon schlimm. Aber dein Schaden ist noch ein bischen heftiger. Aber ich würde auch zu einem Anwalt gehen, der weis besser wie man mit Versicherungen redet (schreibt). Der weis auch was man jetzt alles beachten soll.


    Bei meiner Versicherung wäre das so: Wenn die Rep.kosten 1/4 oder 1/3 mehr kostet als der Neupreis, nehmen diese das Auto, kommt in einen Versicherungspool, erstatten mir den Neukaufpreis ohne Mwst.
    im 2. jahr Totalschaden dann wird der Neukaufspreis erstattet. KA wie das bei dir ist. Evtl hilfts was.

  • so, war heute beim händler, muss montag um 11uhr nochmal hin, dann kommt ein gutachter und bewertet den schaden.
    zeitgleich habe ich auch ein vom händler empfohlener anwalt eingeschaltet, hier gehts in erster linie auch um das thema entschädigung wg. wertminderung und ersatzwagen während der reparatur.


    einen neuwagen möchte ich nicht haben, ist mir zu viel aufwand, außerdem möchte ich den wagen noch ein lange zeit fahren.

    Golf 7 und Seat Ibiza


    Ehemals aktiv mit dem i30 GD und i10 IA


    Schüss! :-)

  • Du kannst selbstverständlich als Geschädigter entscheiden wie es weitergeht. Wenn du keinen Anspruch auf einen Neuwagen erhebst, bekommst du auch keinen. Dein Anwalt wird dich in Punkto Entschädigung sicherlich umfassend Beraten.

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  • Hi, ich gebe auch mal meinen Senf dazu:


    Im August hat es meinen BMW 120d erwischt, da war am Anfang auch nciht klar ob Totalschaden oder nicht. Ich habe versucht alleine mit der gegnerischen Versicherung zu klären und war nach 2 Monaten KEINEN Schritt weiter! :rolleyes: Die sitzen nunmal am längeren Hebel und wissen wie sie dich hinhalten :mauer:


    Dann hat mir jemand gesagt das du als Geschädigter IMMER Anrecht auf einen Antwalt hast und den NIE bezahlen musst... Also habe ich mir einen genommen und sage und schreibe 5 Tage später war alles erledigt. :anbet: Nutzungsausfall und sogar das Taxi zum Autohaus bei der Abholung meines i30 hat die gegn. Versicherung bezahlt.


    Fazit: sollte ich nochmal einen Unfall haben (Gott behüte bitte nicht!) ist der erste Anruf der bei Rennleitung (Polizei :D) und danach bei meinem Anwalt! Und erst auf Platz Nummer 3 wäre die Regierung :P

    :teach: Satzzeichen sind im Internet NICHT verboten!!! :teach:


    Fuhrpark bisher:
    08-2004 bis 01-2009: 2003er Opel Astra G 2.0 OPC
    01-2009 bis 08-2012: 2008er BMW 120d Facelift
    10-2012 bis 05-2018: 2012er Hyundai i30 1.6 GDI
    05-2018 bis 03-2022: 2018er Hyundai i30 1.4T DSG Premium Kombi

    ab 03-2022: i30 PDE Prime 1,6 CRDI Kombi


    Bikes: Honda Forza 125 2017, Honda Africa Twin 2018
    Winter: Honda FES 125 Pantheon 2003

    Einmal editiert, zuletzt von oliwei ()

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