Garantie bei EU Fahrzeug nur 3 Jahre?

  • Damit ihr auch wisst wie die Geschichte weiter geht:


    Ich hatte für den nächsten Freitag einen Termin bei einem Fachanwalt, um mich korrekt zu informieren, den kann ich aber absagen - heute war Post von Hyundai im Briefkasten.


    Ein leitender Mitarbeiter ist der Unterzeichner, sie entschuldigen sich für meine Unannehmlichkeiten, selbstverständlich hat mein Fahrzeug 5 Jahre Garantie und es handelt sich um ein Mißverständis - dem Verhalten des unfreundlichen und abweisendem Mitarbeiters der Kundenbetreuung wird nachgegangen.


    Schade das es überhaupt noch solche Leute in der Kundenbetreuung gibt, aber vielleicht darf er ja jetzt Akten beschriften - da habe ich kein Mitleid.

  • Deshalb immer mit dem Bäcker reden - was die "Brötchen" sagen ist unwichtig :D

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Auch wenn es ein Uralt-Thread ist, das Thema ist nach wie vor aktuell. Dabei ist es ganz simpel: Wer ein für den europäischen Markt hergestelltes und verkauftes Fahrzeug irgendwo in Europa erwirbt, der erhält die im dazugehörigen Service-Scheckheft versprochene Garantie und nicht die Garantie, die ein vergleichbares Fahrzeug in Deutschland bekäme. Natürlich müssen auch die jeweiligen Klauseln erfüllt werden, z. B. eine Übergabeinspektion vor Auslieferung. Die erfolgt bei EU-Importen oft schon Wochen oder gar Monate vor dem Verkauf beim EU-Händler in Deutschland. Wenn die Garantie gemäß der zutreffenden Garantiebedingungen mit dem Datum der Übergabeinspektion zu laufen beginnt, dann läuft sie halt, es gilt dann nicht die Erstzulassung. Dass Garantien bei EU-Fahrzeugen besser bzw. umfangreicher als bei deutschen Modellen sein können ist genauso normal wie eben in manchen Ländern der Garantiebeginn nicht die Erstzulassung ist.


    Wer beim Vertragshändler nach der Dauer der Garantie eines EU-Fahrzeugs fragt, der kann auch bei Opel nach der Garantie eines VWs fragen...



    Gruß Michael

  • Wenn man in Deutschland einen Hyundai offiziell erwirbt, wird dieser bei Hyundai Motor Deutschland zur Garantie angemeldet. Damit gelten die Garantiebedingungen von HMD und nicht die des Landes, für welches das Fahrzeug ursprünglich gedacht war. Das wäre sonst ein heilloses Durcheinander.
    Andere Möglichkeit: Das Auto wird nicht bei HMD angemeldet, dann könnte weiterhin die Garantie des Herkunftslandes gelten - bei Garantieansprüchen müsste man aber auch dorthin fahren. Außerdem besteht in beiden Fällen die Problematik, daß Ländergarantien nur für die Fahrzeuge gelten, die auch im Land des Garantiegebenden Importeurs zugelassen sind.
    Das mit dem unterschiedlichen Garantielaufzeitbeginn (Auslieferungsdatum bei EU, Erstzulassung bei D) ist völlig richtig.

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  • Sorry, aber das ist reichlich durcheinander. Was verstehst Du unter offiziell erwirbt? Das ist doch eine Formulierung, die für für den deutschen Markt bestimmte Fahrzeuge vom deutschen Vertragshändler benutzt wird. Und für die gilt natürlich die deutsche Garantie, schließlich waren und sind diese Autos ja für den deutschen Markt gedacht.


    Hyundai hat zwar zuletzt Versuche gemacht geltendes Recht der EU und von Deutschland anders zu interpretieren als es seit Anno Tobak anerkanntes und geltendes Recht ist und so auszuhöhlen, aber trotz allem bleibt ein für das Land XY gedachtes Fahrzeug innerhalb der gesamten EU ein für das Land XY gedachtes Fahrzeug für das der Hersteller oder Importeur qua Gesetz die Garantieversprechen/-Bedingungen des Landes XY erfüllen muß.


    Man kann es auch kürzer sagen: Die Garantie klebt an der Karre wie die eingeschlagene FIN/VIN, egal wo das Auto genutzt wird. Unser i20 war für den polnischen Markt gedacht. Folglich gilt die polnische Garantie. Die gilt aber in ganz Europa (!) beim jeweiligen Vertragshändler(*). Geht das Auto mit deutscher Zulassung im Urlaub in den Niederlanden kaputt, dann gilt die polnische Garantie des in Deutschland zugelassenen Autos auch in den Niederlanden.


    Deshalb eine Warnung für alle zukünftigen Käufer: Die Garantie und die Bedingungen der Garantie klebt also am Auto. Schön, das hat aber nicht nur Vorteile! Schreibt Hyundai in die Garantiebedingungen der im Lande XY verkauften Autos die Klausel, dass die Garantie nur dann gilt, wenn ein Endverbraucher der Erstkäufer ist, dann ist diese Klausel gültig! Dann ist tasächlich Essig mit der Garantie, falls diese Klausel nicht durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden sollte.



    Gruß Michael



    (*) Das hat ganz lustige Folgen: Die Mobilitätsgarantie gilt meist nur in dem Land, für das der Wagen vorgesehen war. Fährt man mit einem für das Land XY vorgesehenen EU-Fahrzeug nach XY in den Urlaub und bleibt dort liegen bekäme man plötzliche die Leistungen aus der Mobilitätsgarantie - die man in Deutschland nicht bekäme! Es ist halt so: Die Garantie ändert sich nicht durch den Verkauf des Autos in ein anderes Land.

  • Die polnische Garantie gilt für Fahrzeuge mit polnischer Zulassung auf in Polen angemeldete Besitzer (steht irgendwo in allen Garantiebedingungen und schon mehrfach hier im Board).


    Die polnische Garantie erstreckt sich natürlich auf ganz Europa, im Sinne eines kurzfristigen Aufenthaltes!


    Ein exportiertes Fahrzeug (alle EU-Fahrzeuge!) verlieren die Garantie im Ursprungsland, daher sind diese Fahrzeuge an HMD zur Garantie anzumelden. Dies geschah anfangs per Fax durch einen dt. Servicepartner, mittlerweile wohl über die Zulassung in D (Anmeldung beim KBA -> Meldung HMD). Somit gelten die dt. Garantiebedingungen.


    Hyundai D tritt somit als Garantiegeber ersatzweise ein (mit Ausnahme der Mobilität, die ausschließlich für über HMD vertriebene Fahrzeuge gewährt wird).

  • Unser i20 war für den polnischen Markt gedacht. Folglich gilt die polnische Garantie.

    Nein, das ist ein Ammenmärchen. Und Grundverkehrt! Für deinen aus Polen importierten i20 gilt 100% ig die DEUTSCHE GARANTIE.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • ...Die Garantie klebt an der Karre wie die eingeschlagene FIN/VIN, egal wo das Auto genutzt wird. Geht das Auto mit deutscher Zulassung im Urlaub in den Niederlanden kaputt, dann gilt die polnische Garantie des in Deutschland zugelassenen Autos auch in den Niederlanden.
    Es ist halt so: Die Garantie ändert sich nicht durch den Verkauf des Autos in ein anderes Land.

    Ja sag mal, wer hat dir denn sowas erzählt? :watt: Dieses Thema wurde hier schon mehrmals behandelt- und es kam immer dasselbe dabei raus: EU-Hyundais sind genau wie deutsche Hyundai bei Hyundai Deutschland in der Garantie!

    "Ich finde es persönlich sehr schade, das hier zum Nachteil der Qualität des Forums eine längere Mitgliedschaft von Schlicksurfer in Kauf genommen wird.
    (Zitat Robert Grotz am 05.01.2017 im Offroad-Forum) http://www.offroad-forum.de

  • Radio Eriwan: Im Prinzip ja, aber...


    Hyundai organisiert intern die Garantie wie von Ceed beschrieben. Das ändert aber nichts an der Rechtsgrundlage der Garantie, die in unserem Falle nicht die Hyundai Motor Deutschland GmbH, sondern Hyundai Motor Poland Sp. z o.o. gewährt. Dass beide intern im Konzernverbund Verpflichtungen und Verflechtungen haben und beide nur für den Hersteller Hyundai agieren ist klar aber für mich als Kunde irrelevant. Die Erfüllung der Garantie ist organisiert und alles andere kann mir egal sein.


    Das ist wie bei den Mobilitätsgarantien der Hersteller: Manch Autohersteller oder Importeur organisiert seine Mobilitätsgarantie selber, andere setzen auf die Dienstleistung der Sachversicherer, die die Dienstleistung selber einkaufen. Am Ende ist der Autokunde irritiert: "Aber ich habe doch bei XY eine Pannenhilfe bestellt...!?!" Ich muß das wissen, ich habe diese Pannenhilfen selber mal geleistet. ;)



    Gruß Michael

  • Ja sag mal, wer hat dir denn sowas erzählt? :watt: Dieses Thema wurde hier schon mehrmals behandelt- und es kam immer dasselbe dabei raus: EU-Hyundais sind genau wie deutsche Hyundai bei Hyundai Deutschland in der Garantie!

    Glaub mir, ich habe ausreichend lange Jahre in der Branche gearbeitet, war in einem VW-/Audi-Autohaus, für den ADAC und andere Automobilclubs tätig, habe für verschiedene Autohersteller Pannenhilfen geleistet u. v. m.. Auch im Studium habe ich über diese Geschichten vieles gelernt.


    Dass die Rechtsgrundlage auch bei Erledigung der Garantieansprüche durch die Vertragshändler der Hyundai Motor Deutschland GmbH nicht eine "deutsche" Garantie wie beim Auto vom Vertragshändler ist ist halt so. Macht aber letztlich keinen Unterschied. Für den Kunden ist das mit Verlaub schei...egal. Egal in welchem EU-Land das EU-Fahrzeug einen Defekt hat, sind die örtlichen Hyundai-Vertragshändler für die Garantieabwicklung zuständig. Der Kunden wird von demselben Mitarbeiter im selben Autohaus bedient und die rechtlichen und internen Unterschiede können dem Endkunden egal sein. Trotzdem gibt es die Unterschiede.



    Gruß Michael

  • Hi,


    ich bin bei Mobile auf folgendes Angebot gestoßen: Link.


    Es ist ein EU-Import aus Österreich, der Käufer wäre der dritte Fahrzeughalter. Baudatum ist November 2016 und Garantiestartdatum ist der 30.05.2017. Laufleistung ca. 2000km hat er (Vorführwagen)


    Der Händler versichert, dass er 5 Jahre Garantie hat. Ist das korrekt? Die Hyundai-Hotline sagt: wichtig ist, dass das Garantiestartdatum vor dem 01.03.2017 liegen muss. Hat er nun 5 Jahre Garantie?


    LG
    David :)

  • Garantiebeginn ab Auslieferung an den 1. Händler, nicht ab Zulassung auf den 1. Halter. Lass dir im Vertrag schriftlich bestätigen, wann die Garantie ENDET!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hallo zusammen,


    ich habe meinen i30 privat gekauft (hatte ein Mädel in einem Preisausschreiben gewonnen und wollte das Fahrzeug nicht) und bin Ersthalter. Habe lange Stress gehabt, viel mit Hyundai Deutschland telefoniert und kann aus Erfahrung zur Garantie sagen.


    Die 5 Jahresgarantie gibt es nur, wenn das Fahrzeug von Hyundai Deutschland ist, nicht für EU Importe (laut Hyundai). Die Garantie zählt ab dem Tag der Erstzulassung. Mein i30 wurde im Februar ausgeliefert und von mir Ende April zugelassen (er stand zwei Monate bei der Damme in der Tiefgerage). "Wichtig" Im Brief muss Hyundai Deutschland stehen.


    Garantiebeginn bei mir am 21.04.2017.


    Lass dir vom Händler das Garantieheft zeigen, ist es weiss ist eigentlich die 5 Jahresgarantie dabei, gelbes Heft bedeutet nur die Standardgarantie von 3 Jahre. Der Händler kann über das Händlerportal eine Liste von dem Fahrzeug ausdrucken, in dem er die Fahrgestellnummer eingibt. Da steht auch ab wann und wie lange die Garantie gilt.

  • Bei Deutschen Hyundais beginnt die Garantie immer erst mit Zulassung auf den 1. Halter - bei EU Fahrzeugen aber nicht, und es geht doch gerade um ein EU-Modell. :) Deshalb ist es wichtig, wann das Garantieende ansteht!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Hab mir gerade mal das Angebot angeschaut, es steht ja EU Ausführung in der Beschreibung was bedeutet, dass er eigentlich KEINE 5 Jahresgarantie besitzen dürfte.

  • Es ist manchmal echt schlimm, welches Halbwissen dazu als Fakten in gutem Glauben weitergegeben werden. Ich meine das jetzt aber nicht böse und persönlich... :-)
    Aber das führt zu immer mehr Verwirrungen...


    @squal
    Die Aussage EU generell 3 Jahre ist z.B defakto falsch. Es gibt genügend EU Fahrzeuge, die 5 Jahre haben, z.B meiner :-)


    Wichtig bei der geänderten Garantieregel von Hyundai ist das Auslieferungsdatum vor dem 01.03.2017. Die sollen definitiv nach alter Regel behandelt werden. Ob aber Hyundai wirklich die 5 Jahresgarantie für danach ausgelieferte EU Fahrzeuge in der Praxis wirklich verweigert hat, ist mir bis dato noch in keinem Fall wirklich bekannt...


    Aber die Fakten sind doch hier bereits mehrfach runtergeschrieben worden...

    Standard Class Gen5W

    Modell TM_FLAS.S5BLCAEU

    Softwareversion TM_FL.EUR.S5W_L.001.001.221223

    2 Mal editiert, zuletzt von Frankmill ()

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