Garantie bei EU Fahrzeug nur 3 Jahre?

  • Zitat

    Original von ckm
    Koreanischer Hersteller, hergestellt in Tschechien und nun ein "deutscher" i30, nun gut seis drum ;)


    Normal heutzutage!


    Deutscher Hersteller, hergestellt in México und fährt in ganz Europa und Amerika. Der Name ist VW Golf Variant.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Zitat

    Original von billygehts
    Deutscher Hersteller, hergestellt in México und fährt in ganz Europa und Amerika. Der Name ist VW Golf Variant.


    Na hier ist ja dann der Name Mexiko-Golf angebracht wie früher Mexiko-Käfer, also ein Mittelamerika-Importwagen. Heißt also wenn so ein Golf nach den Niederlanden geliefert wird und dann nach Deutschland geht ist es auch kein Reimport aber er wird dann zum EU-Import, liegt hier vieleicht eine Wertsteigerung vor und der Wagen ist als EU-Import teurer da nicht mehr Mittelamerika angegben wird :denk:

  • México liegt nicht in Mittelamerika sondern in Nordamerika :D

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Zitat

    Original von scrabb
    ...Und warum sollten andere Länder nicht eine längere Garantiezeit geben. Das hängt ja auch von den Gesetzten der einzelnen Staaten ab.
    Wenn z. B. gesetzlich 7 Jahre vorgeschrieben sind, kann Hyundai nicht sagen, daß sie nur 3 geben. (ist übertrieben und als Beispiel gedacht).


    Nach oben ists eben offen.


    Du bringst da wohl Gewährleistung und Garantie durcheinander, eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers und ist in Deutschland auch nicht nach oben offen, in Deutschland können Garantien bis zu 30 Jahren angeboten werden, die lebenslangen Garantien mancher Hersteller sind in Deutschland auf 30 Jahre beschränkt.


    Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und auf 2 Jahre beschränkt, wobei nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt, bei einem Defekt innerhalb der ersten 6 Monate wird davon ausgegangen, dass der Defekt von vornherein vorlag, nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Defekt von Anfang an vorlag.

  • Du spielst da sicherlich auf Mercedes an.
    Dabei ist jedoch zu beachten, daß diese Garantie nur und ausschließlich auf den Erstbesitzer bezogen ist!
    Wechselt nach zum Beispiel 2 jahren das Auto den Eigentümer, ists Essig mit 30 Jahren.


    Immer das Kleingedruckte lesen.
    Aber wir sprechen ja hier über die Werksgarantie die im Serviceheft eingetragen ist (beim betreffenden User eben 7 Jahre), und die kann in der EU eben je nach Land variieren. Genau wie die Gewährleistung im jeweiligen Land verschieden sein kann. Da will ich mich gar nicht drin vertiefen, weils mir egal ist.


    Ich habe auch nicht von Deutschland, sondern vom allgemein geltenden Recht im jeweiligen Land gesprochen.
    Lese die davorgehenden Beiträge mit. Ich habe nämlich angesprochen, daß es die 5 Jahre Garantie auch in Deutschland für ein österreichisches EU-Fahrzeug gibt (war jedenfalls hier im Forum so nachzulesen).
    Ich weiß nicht, ob das EU-weit irgendwo geregelt ist, aber ein wenig Selbständigkeit haben sich die Staaten ja alle noch behalten.


    Der Themenstarter hat ja wohl für sein EU-Fahrzeug nur 3 Jahre bekommen (ich auch, aber das war 2009 in Deutschland ohnehin so).


    ckm


    Sieh Dir mal Toyota an. Die bauen die europäischen Fahrzeuge in Köln.


    Es geht dabei um Einfuhrzölle und andere Kostenfaktoren (z.B. Transportkosten und die Lieferzeit).
    Wenn ein Wirtschaftsgut innerhalb der EU-Grenzen Gefertigt wird, braucht man es innerhalb der EU eben nicht Verzollen.


    billygehts


    Wenn du hier einen Mercedes GLK kaufst, kommt der aus den USA ;)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    2 Mal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Zitat

    Original von scrabb
    Lese die davorgehenden Beiträge mit. Ich habe nämlich angesprochen, daß es die 5 Jahre Garantie auch in Deutschland für ein österreichisches EU-Fahrzeug gibt (war jedenfalls hier im Forum so nachzulesen).


    Meinst du mich. ;)
    Genau so ist es bei mir. :freu:
    Im Össi-Serviceheft sind 3 Jahre angegeben, habe aber die 5 Jahre für Deutschland bekommen. :super:

  • Jawoll, genau Dich meinte ich. :D

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Wenn Hyundai Motor Deutschland auf ein Parallelimport-Fahrzeug Garantie gibt, egal für welchen Zeitraum, dann ist es kulant. Verpflichtet sind sie dazu nicht, da sie den Wagen nicht importiert haben. Ggf. kommt die Garantie des Hyundai-Importeurs des ursprünglichen Auslieferungslandes oder die Garantie des nicht autorisierten Importeurs noch in Betracht.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

    Einmal editiert, zuletzt von billygehts ()

  • Zitat

    Original von billygehts
    Wenn Hyundai Motor Deutschland auf ein Parallelimport-Fahrzeug Garantie gibt, egal für welchen Zeitraum, dann ist es kulant. Verpflichtet sind sie dazu nicht, da sie den Wagen nicht importiert haben...


    Diese Aussage ist FALSCH!!!


    Informiere Dich bitte, bevor Du hier ein derartiges "Halbwissen" verbreitest!



    Quelle: Bundesverband freier Kfz.-Importeure e. V.

  • Ganz so falsch sein kanns nicht, denn ich habe von HMD drei Jahre Garantie bekommen und mein EU-Händler hat noch ein Jahr draufgelegt.


    D.h., daß ich HMD drei Jahre auf die Glocken gehen kann und meinem Händler das Jahr danach auch noch


    Aber ich gehe davon aus, daß es eine freiwillige Leistung des Händlers ist und nicht gesetzlich geregelt sein wird.
    Meine Frage dabei ist, wie in dem Fall verfahren wird, wenn die Garantie von HMD abgelaufen ist, aber im Jahr danach ein Garantiefall eintritt. Macht der Händler das dann aus eigener Tasche oder holt er sich das vom Händler aus dem betreffenden Ausland wieder (in meinem Fall Dänemark)?

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Das 4.Jahr Garantie wird dein Händler über einen dritten Anbieter gemacht haben.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mir solls egal sein, wenn was ist, kann ich mich auf den verlassen. Mit dem hab ich seit 13 Jahren und drei Hyundais nie Ärger gehabt.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

  • Frag doch deinen Händler ob er es über eine Garantieversicherung geregelt hat. Dann weißt du Bescheid.
    Wenn er es auf sein Risiko nimmt, mußt du hoffen das er im vierten Jahr deiner Garantie nicht Pleite geht. Das kann heutzutage schneller gehen als man gucken kann. :mad:
    Du solltest dir darüber auf jeden Fall klarheit verschaffen und es irgendwie schriftlich geben lassen.

  • Zitat

    Original von TC509
    ...Wenn er es auf sein Risiko nimmt, mußt du hoffen das er im vierten Jahr deiner Garantie nicht Pleite geht. Das kann heutzutage schneller gehen als man gucken kann. :mad:...


    Hältst Du den Händler für so beschränkt, dass er keine Garantie-Versicherung für das 4. Jahr abgeschlossen hat?

  • Den gibts schon so lange und wie gesagt, kenne ich den seit 13 Jahren.


    Letztendlich ist mir das wurscht, Hauptsache er machts (und das tut er auch)

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    2 Mal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Kurze Rückmeldung, bisher hat Hyundai Deutschland es noch nicht für nötig gehalten mir zu antworten - ich denke bis Ende des Monats warte ich noch, dann frage ich mal einen Anwalt und der soll mir sagen was zu tun ist, ggf. auch was den Händler angeht.

  • Ob Du einen Rechtsanspruch auf eine Garantie von HMD hast, ist bestimmt fraglich, da HMD mit Dir keinen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen hat. Aber ein geeigneter RA wird da sicherlich genau Bescheid wissen.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Er hat einen Rechtsanspruch darauf, die diesbezügliche Gesetzgebung ist eindeutig und darauf habe ich in diesem Thread auch schon hingewiesen!

  • Die Aussage des Bundesverband freier Kfz.-Importeure ist deren Standpunkt und nicht geltendes Recht. Wenn HMD bei einem EU-Fahrzeug die gleiche Garantie gibt, wie bei einem in Deutschland von HMD an einen Vertragshändler gelieferten Fahrzeug, dann ist das kulant. Das als Rechtsanspruch durchzusetzen ist fraglich. Das wird ggf. ein Rechtsanwalt klären können und keine unterschiedlichen Meinungen in einem Internetforum.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!