Winterreifen

  • Wenn die Felgen nicht von Hyundai sind, dann brauchst du eine ABE. Warum gab es keine?

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Ja das würde ich gerne vom Autohaus erfahren aber die wissen das nach 2 Jahren auch nicht mehr warum sie mir die ABE nicht mitgegeben haben.
    Problematik ist ja nun ich brauche sie. Weiß aber nicht, was ich da genau alles brauche. Reicht die A4-Seite auf der steht "Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" oder sind weitere Dokumente wie das Gutachten notwendig?

  • Bist du etwa in eine Kontrolle geraten :unentschlossen: ? Wende dich am besten an den Felgenhersteller, und bitte um eine ABE - notfalls in Kopie oder als Mail zum ausdrucken. Oder sag deinem Händler daß er das tun soll!

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Nein, ich wollte TÜV für das Fahrzeug haben und hatte die Felgen gar nicht auf dem Schirm. - Kontrolliert wurde ich in den letzten 2 Jahren nicht.
    Fazit der TÜV-Prüfung: Fahrzeug vollkommen in Ordnung. Leider ist die Erteilung der Plakette jedoch wegen "Räder alle Zulässigkeit nicht nachgewiesen" nicht möglich.
    Mal sehen ob ich über den Hersteller etwas erreiche. Der hat ja theoretisch ein Download Portal für ABE's, das jedoch nicht funktioniert.

  • Hallo,


    leider finde ich auf dem Weg immer nur die Gutachten. Eventuell bin ich auch nur zu blöd zum suchen. Reicht denn das Gutachten für die ABE Erteilung aus? Hersteller ist übrigens CMS und KBA Nummer 47667.


    Allerdings habe ich jetzt das gefunden: Gutachten. Reicht denn das in der ausgedruckten Form oder ist hier tatsächlich der erste Teil "Allgemeine Betriebserlaubnis" erforderlich? Und wenn erforderlich, kann ich da einfach irgendeine Variante drucken, da es sich ja um ein Nachtragsgutachten handelt?

  • Da steht zwar Nachtrag, es sind aber alle Angaben eingetragen, die die ABE ausmacht. Ich gehe davon aus, daß es sich einfach um eine Erweiterung auf zusätzliche Fahrzeuge bezieht, die im Originalgutachten noch nicht eingetragen war. Vermutlich wird der TÜV auch diesen alleinigen Nachtrag akzeptieren. Allerdings sollte sich der erste Teil auch noch finden lassen.

    Ein Auto das nicht fährt, ist nichts wert......

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