Winterreifen

  • Hallo zusammen,


    Da es nun immer kälter wird sollte ich mir langsam Winterreifen für meinen i30 zulegen.
    Ich habe die Intro Edition, die mit 16" Rädern kommt. Meine Frage ist jetzt: Kann ich auch 15" Winterreifen kaufen? Im Fahrezeuschein steht nur 16", aber den Classic gibt es ja schließlich auch mit 15? :cheesy:
    (und da gibt es doch außer der Innenausstattung keine Unterschiede...?)


    Ich hoffe ihr könnt mir vielleicht weiterhelfen, dank schon mal!

  • Im Fahrzeugschein steht immer nur die größte erlaubte Felgengröße, ein Zoll kleiner ist - mit der dafür entsprechenden Reifengröße - durchaus erlaubt und auch Eintragungsfrei.

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Mein i30 hat Serie 15" montiert. Der Conti Contact WR, den ich mir in 195/65-15 gekauft habe, war mit 57 Euro durchaus günstig. Als 205er auf 16" wäre das Stück über 40 Euro teurer gewesen.

    Gruß Michael


    Auto ab Anfang November: Kia Sportage Spirit 1,7 CRDi in Carraraweiß incl. Panoramadach&Lederpaket :super:

    Einmal editiert, zuletzt von i30 Mischa ()

  • Also wenn man im Internet nach Kompletträdern für den neuen i30 sucht, landet man oft bei 15" Rädern.


    Bei einem Händler stand jetzt das: Mit 15" Serienbereifung!!! Achtung! Fahrzeuge mit elektronischem Parkbremssystem (EPB) fahren 16" als kleinste Raddimension. Bei diesen Modellen passen keine 15" Räder!!! Prüfen Sie bitte die Eintragungen in Ihren Fahrzeugpapieren bzw. COC - Daten vor der Bestellung!!!


    Aber der Intro hat doch keine EPB?! (ich nehme an damit ist die elektronische Parkbremse gemeint?)

  • Nein, das ist Lochkreis 5x100, wir haben 5x114,....

    Gruß Michael


    Auto ab Anfang November: Kia Sportage Spirit 1,7 CRDi in Carraraweiß incl. Panoramadach&Lederpaket :super:

  • Hallo,


    ich hatte das gleiche Problem bei unserem i30 (ohne elektronische Parkbremse), werkseitig sind Alus 6,5x16 205x55 montiert.


    Der Online Reifenhändler meldete sich bei mir, als ich für den i30 GDH schon Winterräder in 6,0x15 mit 195er Reifen bestellt hatte. Er meinte, dass ich die 15 Zoll nicht fahren darf bei den Angaben, die ich laut Fahrzeugschein gemacht habe. Da ja das gleiche Modell auch mit 6.0x15 Rädern ausgeliefert wird, dachte ich, dass ich die auch fahren darf. Habe dann bei Hyundai angerufen und bekam die gleiche Antwort. In den Papieren steht auch 16 Zoll 205x55


    Ist für mich auch nicht nachvollziehbar. Aber vielleicht ist doch eine andere Bremsanlage verbaut als bei einem weniger gut ausgestatteten Modell???


    Das Alu-Komplettrad war nun knapp 40€ teurer - was soll's...


    Gruß
    mcbyte123

    seit 02/2011 IX35 CRDi HP 184 PS 2WD, NL Version i-Catcher in weiss
    meine Frau: seit 10/2012 I30 1.6 CRDi bluedrive aus Portugal in blau
    +++ Nie wieder VW +++

  • Args wieso blickend die Händler eigentlich selbst nicht??? :mauer:
    Ich war gestern auch beim Hyundai Händler und der meinte 15" würden passen. Ich hab zwei mal nachgefragt, da im fahrzeugschein ja was anderes steht...er meinte aber die 16" beziehen sich ja auf die sommerreifen.
    Ich werd die da jetzt bestellen... Was könnte den schlimmstenfalls passieren wenn man die eigentlich nicht nehmen darf? :unsicher:

  • Das schlimmste, was passieren kann is, daß die Bullen Dir Dein Auto stillegen und Du bis zur Montage von passenden Rädern laufen musst!


    Das musst Du dann bei der Polimansei vorführen.



    Durch das Montieren einer falschen Rad-Reifenkombination erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

    Versuch nie, einem alten Trapper in die Flinte zu pinkeln!

    Einmal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Zitat

    Original von Ceed
    Im Fahrzeugschein steht die KLEINSTE!!! Größe, die gefahren werden darf.


    Ich habe in der Betriebsanleitung eines Autos folgende Reifengrößen stehen: 195/50R15 und 205/45R16.
    Im Fahrzeugschein steht bei mir aber nur die 205/45 16" Freigabe, und nicht die kleinere, ebenfalls genehmigte Dimension welche ich im Winter fahre. Am Fahrzeug wurden keinerlei Änderungen oder Eintragungen vorgenommen. Somit scheint es Ausnahmen von der "Kleinste-Größe-Regel" in KFZ-Scheinen zu geben.
    Meine Behauptung es stehe IMMER die größte Felgen- und Reifengröße im KFZ-Schein, stelle ich hiermit auch in Zweifel !

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    Einmal editiert, zuletzt von J-2 Coupe ()

  • Ihr macht mich echt unsicher.


    Ich hab das Auto ja noch nicht (Donnerstag ist es dann soweit :freu:) - hab aber vorsichtshalber bei meinem Reifenheini Winterräder bestellt (sicher ist sicher - manche Kombinationen sind jetzt schon ausverkauft !).


    Laut Autohändler (Werkstattmeister) geht grundsätzlich bei den i30 GD die 15 Zoll Kombi (6J15 mit 195/65 - angeblich sogar irgendwas mit 185er Reifen), wenn keine elektronische Handbremse verbaut ist. Da soll die Bremsanlage zu groß für die 15er Kombi sein. Auch der Reifenheini sagte selbiges und wirkte absolut sicher.


    Wenn dass nicht hinhaut, hab ich die 2 Maleste bevor ich überhaupt das Auto hab. Das mit der Standheizung wird auch Nervkram mit zig mal telefonieren und rumrennen. Bisher kein Erfolg. Benziner ja - Diesel bisher nein. Warum auch immer :denk:.


    Eijeijei - Winter kommt - und Unsichrheiten bei den Winterrädern und keine Standheizung in Sicht. Na dann Prost.


    Michael

  • Nun ja, wenn 15" er Winterreifen mit Felge als Kombination für das Fahrzeug generell nicht zugelassen wären, würde sie doch keiner der Felgenhersteller anbieten und sogar in der ABE aufführen, oder?


    Selbst die Einschränkungen sind dort aufgeführt. Erfüllst Du nun alle dort aufgeführten Merkmale mit Deinem Auto, ist doch alles gut.


    Meinen alten Golf 3 TDI durfte ich auch mit Reifengrößen fahren, die im alten Fahrzeugschein nicht auftauchten. Hatte eine ABE und der TÜV-Onkel hatte nach dem nachlesen darin auch keine Einwände. Die haben auf ihren Laptops auch eine gesonderte Liste was man bei den verschiedenen Reifengrößen alles beachten muß (zum Beispiel Kotflügelverbreiterung oder Bördelungen).


    @ J-2 Coupe
    Aber ich kenne es auch so, daß in der Zulassung Teil2 (neuer Fahrzeugschein) nur die kleinste zugelassene Größe aufgeführt ist.


    Ich erinnere mich aber daran, daß es für Winterräder ja auch Sonderregelungen gibt (z. B. GeschwindigkeitsIndex statt wie im Schein aufgeführt H, also bis 210km/h, auch ein Winterreifen mit Index T, bis 190km/h, gefahren werden darf, obwohl die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges z.B. bei 205km/h liegt).

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    2 Mal editiert, zuletzt von scrabb ()

  • Zitat

    Original von scrabb
    ...Ich erinnere mich aber daran, daß es für Winterräder ja auch Sonderregelungen gibt (z. B. GeschwindigkeitsIndex statt wie im Schein aufgeführt H, also bis 210km/h, auch ein Winterreifen mit Index T, bis 190km/h, gefahren werden darf, obwohl die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges z.B. bei 205km/h liegt).


    Aber nur, wenn dich ein kleiner Aufkleber im Sichtfeld daran erinnert. ;)

  • Yip, völlig richtig.


    Ich sehe, Du bist noch wach. :D

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