i30 Totalschaden mit Fahrerflucht

  • Hallo allerseits!!!


    Hätte da mal ein paar Fragen und würde mich freuen , wenn Ihr mir helfen könntet.


    Mein erstes neues Auto............und dann sowas :-(


    Mir ist Jemand in meinen i30 gefahren-Totalschaden mit Fahrerflucht.
    Den Unfallverursacher haben Sie aber mitlerweile gekriegt.
    GOTT SEI DANK!!
    Jetzt möchte ich meine Ansprüche geltend machen-Selbstbeteidigung,Nutzungsausfall ect......hatte ja 10 tage kein Auto.
    Weiss Jemand zufällig wie hoch der Nutzungsausfall beim i30 ist und was ich gegebenenfalls noch geltend machen kann??


    Gruß Cathrin

  • Wenn ich mich recht erinnere, dann bekommst du die Kohle, was ein vergeichbarer Mietwagen über den Zeitraum des Ausfalls gekostet hätte. Genaueres sagt dir aber deine Versicherung...

  • Wenn ich mich recht erinnere, bekommst Du als Nutzungsausfall pauschal 30€ am Tag, wenn Du keinen Mietwagen nimmst...? So war es bei mir jedenfalls...


    Achso... Mein Beileid... das schmerzt... Er war wohl noch sehr jung??

  • Totalschaden beim Neuwagen und dann noch ne Fahrerflucht hinkriegen? Respekt! War wohl ein Leopard?


    Spaß beiseite. Wirst du wohl auch keinen Nerv für haben! :blume:


    Ich sag mal so: " Den Anwalt muß er auch bezahlen! " :teach:

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • Ich hab gar keine Nerven mehr :mauer:


    Die Sache geht ja noch weiter......


    Ja das mit dem Anwalt ist so ne Sache....wäre nicht schlecht so ne fachliche Beratung...ABER.....der Unfallverursacher meint das er es nicht gewesen ist,obwohl es sein Auto war :denk:!
    Demzufolge hat er sich erstmal einen Anwalt genommen....also, wenn er irgentwie damit durch kommt bleib ich auf den Kosten sitzen.


    Na ja Hauptsache die Versicherung zahlt :freu:


    Danke für Eure Anteilnahme....er war doch noch so jung.... ;(......
    9 Monate

  • Hallo :winke:
    In diesen Fall würde ich mir auf alle Fälle einen Anwalt nehmen.
    Wenn es sein Auto war ,müßte die Versicherung doch dafür aufkommen. (Halterhaftung) :denk:


    Mit freundlichen Gruß


    Schappi :prost:

  • Hallo Cathrin


    ich kann da Mitfühlen .........


    nimm dir auf jeden Fall einen Anwalt, nur der kann für dich das
    optimalste erreichen :teach:


    könnte mir Vorstellen das in Deutschland die Erstberatung auch, wie bei uns, kostenlos ist ( Anwaltskammer, ADAC usw.)


    Viel Glück und Kopf hoch :)



    Grüße aus der Steiermark
    Volker

  • Erstberatung kostenlos:ADAC Plus auf jeden Fall! ADAC bin mir nicht ganz sicher. Könnte aber auch schon was für die Verkehrsopferhilfe sein.
    Seine Haftpflicht muss sowieso Haften. Zumindest hab ich das so gehört. Geht höchstens um seinen Rabatt.
    Wenn der einen Rechtverdreher hat, bleibt dir fast nix anderes mehr übrig!

    Relativitätstheorie:
    Wenn ich Dir einen Finger ins Auge stecke, haben wir beide einen Finger im Auge, aber ich bin relativ besser dran!

  • Hallo Cathrin,


    ich kann gut mitfühlen. Mir ist in mein Vorfahrzeug in einem Parkhaus bemVerlassen jemand in die B-Säule gefahren, klassische rechts vor links Situation (ich wollte Parkhaus verlassen, er wollte ein Parkdeck höher, ich kam von rechts).


    Da es sich um einen 8 Jahre alten Honda Civic Aerodeck handelte, hatte das Fahrzeug nur noch Restwert. Um jetzt kommt das Beste: gegnerische Versicherung sagt, da öffentliches Parkhaus, gilt gegenseitige Rücksichtnahme, also mir Schuldzuweisung von mind. 50%!!!


    Ich sollte nur die Häfte des Schadens ersetzt bekommen!!!


    Anwalt hat 100%-Regulierung erzielt, da auch im Parkhaus die StVZ gilt.


    Heißt in meinem Fall: Nutzungsausfallgeld 10 Tage a 38 EUR, Kosten für Zulassungsgebühren und Kennzeichengebühren muß der Verursacher tragen!!!


    Hoffe konnte Dir helfen und to toi toi aus Hamburg.

  • Oh Mann Cathrin,


    da fühle ich ganz mit dir. ;( ;( ;( ;(
    das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch schweiß- und adrenalintreibend, anstrengend und verlangt ein starkes Nervenkostüm.


    Dir kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen. Nimm dir einen!!!
    Geht jetzt nicht aus deinem Profil hervor, aber ich nehme einfach mal an, du bist in Deutschland heimisch.
    In Deutschland hast du immer die Möglichkeit dein Recht durchzusetzen und auch fachliche, d.h. anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es gibt Rechtschutzversicherungen, Prozesskostenhilfe, Verkehrsoferhilfe etc. blabla... Ein Rechtsanwalt kann dir alle Möglichkeiten aufzeigen.


    Ohne nähere Kenntnis der Umstände kann man jetzt nur pauschal folgendes sagen:


    Was du so volkstümlich als Fahrerflucht bezeichnest, heißt korrekt "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und ist ein Straftatbestand nach StGB §142, das mit bis zu 3 Jahren Haftstrafe bestraft wird. Bringst du diesen Tatbestand bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige, so muss die Staatsanwaltschaft entsprechende Ermittlungen gegen den "Unfallflüchtigen" von Amts wegen durchführen. Da verstehen die meist gar keinen Spaß und der Beschuldigte hat ein echtes mehr als ernstes Problem. Ich hoffe für dich, dass du das getan hast.


    Aufgrund des o.g. "Totalschadens", also eines wirtschaftlich nicht mehr tragbaren Schadens (so'n neuer i30 kostet ja mindestens 14.000 EUR vorbehaltlich Wertverlust der ersten 9 Monate) handelt es sich NICHT um einen "Bagatellfall" , zumal es es strafrechtlich kein Kavaliersdelikt ist.
    Die Ermittlungsbehörden werden ermitteln und feststellen, ob und wer der Beschuldigte ist und ihn vor Gericht stellen.


    Diese Ermittlungen kosten dich keinen Cent, sind aber möglicherweise Gold wert, wenn nach Ermittlung und mit rechtskräftiger Verurteilung des Angeklagten dein hoffentlich erfahrener Anwalt die Schadensersatzklage einreicht. Und hier bist du im nicht mehr im öffentlichen Strafrecht sondern im Privatrecht. Hier muss dein Anwalt deine Forderungen plausibel und hieb- und stichfest geltend machen. ist dies der Fall, so wird der Richter den beklagten und bereits im Strafprozess verurteilten Unfallfahrer zur Regulierung deines Schadens verurteilen.
    In wieweit dessen Haftpflichtversicherung für diesen augenscheinlich vorsätzlichen/ grob fahrlässigen Tatbestand noch aufkommt, bleibt zu klären. Das überlasse auf jeden Fall dem Anwalt.
    Wird der Unfallgegner verurteilt, so hat er i.d.R. die Kosten des Verfahrens bzws der Verfahren, gerichtskosten, seine Anwaltskosten, deine Anwaltskosten, deine Ausfallaufwendungen und den Wert deines Fahrzeuges zu ersetzen, eventuell Geldstrafe zu entrichten, im schlimmsten Fall wandert er hinter schwedische Gardinen. Das weiss der An- bzw. Beklagte auch und hat sich deshalb sofort einen Anwalt genommen.


    Bei dem wirtschaftlichen Totalschaden dürfte so einiges kaputtgegangen sein und der Kontakt mit dem gegnerischen Fahrzeug dürfte an beiden Fahrzeugen erheblich erkennbar sein, der Gegner hat also unverkennbare Spuren hinterlassen. das Fahrzeug ist definitiv identifizierbar. Ein Sachverständiger wird sehr gut den Unfallhergang rekonstruieren können und dabei lässt sich eventuell auch die Schuldfrage eindeutig bestätigen.


    Hab Vertrauen in unser deutsches Rechtssystem und in die Fähigkeiten empfohlener Fach-Anwälte, kläre auch mit deiner ggf. vorhandenen Rechtschutzversicherung ab, inwieweit sie dich auf deinen juristischen Wegen begleiten und weiterhelfen kann, die Anwaltskammer empfiehlt dir bestimmt einen qualifizierten Anwalt.


    Nur bitte: Stelle Strafanzeige gegen den Unfallfahrer und gehe SOFORT zum Anwalt deines Vertrauens, der Straf- und Zivilprozess eng begleitet und die Behörden ggf. unterstützt oder auch unter Druck setzt.(Habe im Bekanntenkreis mal einen Fall erlebt, in dem ein herbeigerufener Polizist keine Strafanzeige aufnehmen wollte, weil er den Beschuldigten vermutlich persönlich kannte. In diesem Interessenkonflikt war der juristische Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Befangenheit oder wie die Juristen das nennen seeehr hilfreich.)
    Der Unfallfahrer gehört "aus dem Verkehr" gezogen und dein Schaden ersetzt!!!


    Für die Wertschätzung deines Schadens gibt es meines Wissens Richtwerte, die aus Tabellen oder irgendwelchen Grundsatzurteilen herrühren. Auch entsprechende Gutachter müsten darüber Bescheid wissen, aber dein erfahrener Verkehrsrechts-Experte kennt die richtige Kalkulation.


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    Derjenige, der meinem Eigentum Schaden zufügt, kann glücklich sein, wenn die Polizei ihn früher findet als ich!! Der wird seines Lebens nicht mehr froh. Ich sage nur: "Lernen durch Schmerzen"!
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    Halte uns mal auf dem Laufende, was aus der Geschichte wird oder gewordenist.
    Denn ich denke, dass schon manch einer von uns an ähnlich brenzlige Situationen gedacht hat und gerne wüsste, was in so nem Fall passieren kann.


    Viel Erfolg und viele Grüße


    Stefan

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

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  • Na Andreas, da hast du aber Glück und den richtigen Anwalt gehabt. Die Argumentation der gegenerischen Versicherung ist ja total schwachsinnig:


    Zitat: "da öffentliches Parkhaus, gilt gegenseitige Rücksichtnahme, also mir Schuldzuweisung von mind. 50%".


    Denn wenn es sich um ein öffentliches und nicht um ein privat betriebenes Parkhaus handelt, gilt dort ebenso unmittelbar die STVO (nicht STVZ - dein "V" war wohl außer Betrieb :mad:); sie gilt i.d.R. überall, wo öffentlicher Verkehr stattfindet.


    Übrigens: Dann bist du ja ganz in meiner Nähe in Hamburg, ich ziehe nämlich in Hamburg-Land meine i30-Kreise. :D

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • hallo Raute_1887.......... :winke:


    Ist ja nochmal gut gegangen was...puh.
    Ja,ja alles halb so wild,wenn man nur nicht den ganzen Stress hätte !


    Jetzt nochmal was allgemeines.......echt super nette Leute hier.DANKE
    :super:

  • Wurde um 5 uhr morgens aus´m bett geklingelt
    .....tür auf......polizei.....falscher Film..... :watt:


    Meine Nachbarin hat die Polizei gerufen----Ihren Wagen hatts auch erwischt.Sie hatte hinter mir geparkt.Durch die Wucht des Aufpralls ist meiner noch in Ihren reingedonnert.Motorhaube verzogen ect.
    Ich glaube Ihr Schaden liegt auch so bei 7.000,-.


    Schon Film reif oder ?!?!?!



    Das ganze ist schon 1 1/2 Monate her-Ende offen.....
    Könnt Euch ja sicher denken wie lange so etwas dauert X(


    Habt mir echt weiter geholfen !Ich glaube ich wär sonst nicht zum Rechtsanwalt gegangen-hatte noch nie was mit einem zu tun.
    Werde mir morgen aber auf jeden Fall mal einen Termin machen.

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