LED-Standlicht

  • Ich weiß nichts von einer fehelenden Erlaubnis selbstleuchtender Schilder, ganz im Gegenteil! Ich hatte in der Vergangenheit mehrfach Kontakt zum Hersteller, der Fa. Sievers in Hannover, dort kann man gern bestellen und bekommt auch den Hinweis: "G-elumic® besitzt eine allgemeine Bauartgenehmigung (ABG Nr. K555) des Kraftfahrt-Bundesamtes."

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