Händler pleite - Was ist mit Servicegarantie?

  • Zitat

    Original von Echo
    Ich habe grade nochmal mit HMD telefoniert. Man sagte mir wörtlich: "Die Gewährleistung, Garantie und Wartungsgarantie gilt bei jedem Hyundai-Vertragspartner."


    Hi,
    hätte ich so ,bei der Gewährleistung nicht gedacht ,das ist ja :super:
    Bin auch über HMD erstaunt,das sie so schnell geantwortet haben.
    Die wollen sich doch etwa nicht ändern. :denk:

  • Zitat

    Original von Echo
    Nachtrag:
    Ich habe grade nochmal mit HMD telefoniert. Man sagte mir wörtlich: "Die Gewährleistung, Garantie und Wartungsgarantie gilt bei jedem Hyundai-Vertragspartner."


    Das ist ziemlicher Dünnschiss.


    Lass dir das doch mal schriftlich geben. Wetten, dass du das nicht bekommst.
    Mündlich habe ich ja auch so meine negativen Erfahrungen mit HMD.
    Gewährleistung gilt nur dem Vertragspartner gegenüber, oder seinem Rechtsnachfolger. Das ist nun mal eine Tatsache.


    Deine Herstellergarantie gilt natürlich weiter und müßte normalerweise von sämtlichen Hyundaivertragswerkstätten innerhalb Europa anstandslos akzeptiert werden.


    Werft bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung durcheinander. Das sind nun mal völlig verschiedene Sachen. Der unterschied wurde hier auch wirklich schon oft genug erklärt.


    Siehe hier


    "Die Gewährleistung oder Mängelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Gwährleistung bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solcheversteckte Mängel, die erst später bemerkbar werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate...


    Garantie ist keine Gewährleistung!


    Der übliche Sprachgebrauch vermischt fälschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, während die Gewährleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist. Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden. Häufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.


    Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung besteht in folgendem:


    • Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)


    • Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.


    Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers..."

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Gut und verstaendlich zusammengefasst, Paul :super:
    Ich moechte allenfalls ergaenzen:
    Wenn ein Vertragspartner eine Garantie gibt, ist er an das Garantieversprechen auch rechtlich gebunden. Also ist das gegebene Garantieversprechen notfalls auch einklagbar.
    ( Probleme allerdings bereiten die Einschraenkungen der Garantie, die bei Hyundai z.B. schwammig und windelweich formuliert sind )

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Hallo Leute


    Also muß man sich bei Problemen mit dem Neuwagen ( während der ersten 24 Monaten) immer erst an seinen Verkäufer wenden ?


    Und nicht an irgendeine H-werke.


    L.G.Andy1

    Nur ein Schreiner kann Frauen glücklich machen !!!

  • Hallo Andy
    Du hast die Wahl.
    Entweder Gewaehrleistung beim deinem Verkaeufer oder Garantie beim Hersteller ueber einen beliebigen HH.
    Und wichtig : der Kunde waehlt und nicht der Verkaeufer.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Fred schrieb:

    Zitat

    Probleme allerdings bereiten die Einschraenkungen der Garantie, die bei Hyundai z.B. schwammig und windelweich formuliert sind


    Die Einschränklungen sind im Serviceheft eindeutig und klar beschrieben, auch wenn einige Einschränkungen (z.B. komplette Kupplung nur 2 Jahre) nicht nachvollziehbar sind.
    DKSF

  • Zitat

    Original von dk1


    Hi,
    hätte ich so ,bei der Gewährleistung nicht gedacht ,das ist ja :super:
    Bin auch über HMD erstaunt,das sie so schnell geantwortet haben.
    Die wollen sich doch etwa nicht ändern. :denk:


    Muss da mal widersprechen, die müssen sich nicht ändern "wollen", die waren noch nie anders. Zumindest meine Mails wurden immer zeitnah beantwortet, der hiesige Händler (obwohl Fahrzeug nicht dort gekauft) war überaus hilfreich. Bis auf die Spiegel wurde ALLES was ich beanstandet habe, auf Garantie getauscht. :super:

  • Aber Hallo,du müsstest es ja wissen (bei deinen Recherchen die du machst ;)) das es hier im Forum mehr Beschwerden über die Antwortbearbeitung von HMD gibt als ein Lob .Aber das Zeitnähgefühl ist bei jeden anders.

  • Zitat

    Original von DKSF


    Die Einschränklungen sind im Serviceheft eindeutig und klar beschrieben, auch wenn einige Einschränkungen (z.B. komplette Kupplung nur 2 Jahre) nicht nachvollziehbar sind.
    DKSF


    Da ist vieles schwammig formuliert:
    Hyundai schreibt : " Garantieansprueche bestehen insbesondere nicht wenn ...."
    ...." ein Schaden durch aussergewoehnlich hohe Beanspruchung. ..entstanden ist."
    besonders viel km? ?? viel Einsatz mit Anhänger? ???
    " ein Schaden durch Umwelteinwirkung...entstanden ist"
    Rost durch Regen??? durch salzige Seeluft??? Das ist alles Umwelteinwirkung
    " natuerlicher Verschleiss... an folgenden Bauteilen stattfindet: Bodenbelaegen, Sitzpolstern, Katalysatoren. .."
    Also zusammengefasst : etliche unklare Formulierungen. Darueber koennen sich Kunde und Hyundai dann spaeter streiten.
    Andererseits : Einschraenkungen muss es natuerlich geben. Sonst muss Hyundai dem Kunden auch noch nen platten Reifen bezahlen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Die Einschränkungen in den Garantie-Bedingungen sind wie bei jedem anderen Hersteller. Dass eine Kupplung nur in den ersten 2 Jahren zur Garantie gehört, ist eigentlich schon außergewöhnlich. Manche Hersteller geben hier überhaupt keine Garantie (Verschleissteil). Schliesslich kann man eine Kupplung durch falsche Bedienung in kürzester Zeit schrotten.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!