Händler pleite - Was ist mit Servicegarantie?

  • Hallo zusammen,


    ich habe einen i30, Benziner, Bj. 2010, 107 PS, Edition Plus.


    Heute habe ich erfahren, dass meine hiesige Hyundai-Werkstatt dem Pleitegeier zum Opfer gefallen ist. Weil ich jetzt bald zum Kundendienst muss, bin ich zu einem anderen Händler gefahren, der jedoch rund 60 Kilometer von mir entfernt ist. Dieser teilte mir mit, dass die 5-jährige Servicegarantie, die bei meinem Auto damals dabei war, nur bei "teilnehmenden Händlern" gilt. Er gehöre nicht dazu, deshalb müsste ich den Service voll bezahlen. Das ist ja wohl ein Witz? Die Servicegarantie war damals im Kaufpreis enthalten und die möchte ich jetzt auch haben.


    Hat jemand damit Erfahrung oder Tipps, wie ich das jetzt angehen soll? Ob eine Anfrage bei HMD was nützt?


    VG
    Echo


    Edit: Ups, hätte ich wohl besser unter "Hyundai allgemein" gepostet. Kann das jemand verschieben? Danke!

  • Hi,
    so blöd es auch ist,aber ich glaube der Händler hat Recht. ;(
    Das Wartungspaket musste man ja zusätzlich zum Autopreis bez. und ging somit gleich an den Händler.

  • Bevor wir hier in der Glaskugel lesen:


    Wende dich unter Angabe aller Daten an HMD, nur dort erhälst du eine verbindliche Auskunft.


    Gib uns dann bitte über das Ergebnis eine Rückantwort.


    DKSF

  • dk1:
    Aber da muss es ja eine Lösung geben. Ich kann ja nix dafür, wenn der Pleite geht. Wenn der Händler die Gebühr damals kassiert hat, bliebe mir nur übrig, diese vom Insolvenzverwalter zurück zu fordern. Und da sehe ich schwarz...


    DKSF:
    Ja, ich denke, das ist erstmal der richtige Weg. Ich melde mich, sobald ich was weiß.

  • So ist es leider,den letzten beißen die Hunde.Ich gebe aber DKSF recht und frage bei HMD nach. Es werden sich aber sicher noch ein Paar Rechtsschutzversicherte zu Wort melden. ;)

  • Frage HMD nach einer Liste der damals teilnehmenden Händler und lass bei einem von denen den service machen.

    Gruß


    Gerd


    Hyundai Tucson Trend 1.6 T-GDi DCT mit Sound-, Navi- & Sicherheitspaket und AHK, Bj. 12/2019

  • Lies mal deinen Vertrag zum Servicepaket. Wer ist dein Geschaeftspartner, dein Haendler oder HMD? Ist es dein Haendler, hast du Pech gehabt. Ist es HMD, bekommst du die Inspektionen bei anderen teilnehmenden Haendlern. Ausserdem: die Gewaehrleistung hast du verloren. Garantie bekommst du weiter.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Echo
    ...Heute habe ich erfahren, dass meine hiesige Hyundai-Werkstatt dem Pleitegeier zum Opfer gefallen ist.


    Grund dafür sind meist Zeitgenossen, die folgende Denkweise perfektionieren:


    Zitat

    Original von Fred
    Merke : Billig Hyundai einkaufen und preiswert Inspektionen bei freien Werkstaetten machen lassen. So macht das Sinn :super:

  • Zitat

    Original von Fred
    Ausserdem : die Gewaehrleistung hast du verloren. Garantie bekommst du weiter.


    Was hat die 5-jährige Servicegarantie mit der Gewaehrleistung zu tun ??? X(

  • Das hat mit der Haendlerpleite zu tun. Neben Gewaehrleistung sind auch Anzahlungen futsch. Deshalb wuerd ich nie einen Wagen anzahlen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred
    ...Neben Gewaehrleistung sind auch Anzahlungen futsch. Deshalb wuerd ich nie einen Wagen anzahlen.


    So ein Unfug. Erzähle das doch deiner Frau, aber nicht in öffentlichen Foren.

  • Naja, das mit der Gewährleistung könnte stimmen. Das mit der Anzahlung nicht, da das ja ein Vertrag mit der Bank ist und nicht mit dem Händler. Der tritt nur als Vermittler auf und kassiert dafür Provision.

  • realmaster mal igno. Er hat mal wieder keine Ahnung.
    Gewaehrleistung ist bei Pleite- Freundlichem weg, wenn Haendler dein Vertragspartner und er nicht nur Vermittler war.
    Das gleiche gilt auch fuer die Anzahlung. Bei Finanzierung garantiert die Bank nicht fuer die Anzahlung. Die Bank ist nur der zwischengeschaltete Finanzierer.
    Deshalb also mein Tipp: keine Anzahlung leisten

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Gewährleistung und Garantie sind nicht weg, da sie von von Hyundai und nicht vom Händler gegeben werden.
    Was weg sein kann, sind die bezahlten Wartungen, da kommt es darauf an, wer konkret im Vertrag als Vertragspartner steht.
    DKSF

  • Zitat

    Original von DKSF
    Gewährleistung und Garantie sind nicht weg, da sie von von Hyundai und nicht vom Händler gegeben werden.
    Was weg sein kann, sind die bezahlten Wartungen, da kommt es darauf an, wer konkret im Vertrag als Vertragspartner steht.
    DKSF


    Händler = Verkäufer ist "pleite"!
    => Gewährleistungspflicht liegt beim Verkäufer (i.d.R. Händler), also grundsätzlich bei sog. Pleite (also Geschäftsauflösung) futsch; tritt ein Insolvenzverwalter ein und führt das Geschäft fort, könnte er verpflichtet sein (Rechtsnachfolger). Müsste vermutlich juristisch geprüft werden.
    HMD ist i.d.R. nicht der Verkäufer, und übernimmt insofern auch keine Gewährleistung gegenüber Käufer.


    Dafür bleibt die Garantie, die vom Hersteller bzw. von der nationalen Vertretung des Herstellers (hier HMD) vertraglich zugesichert wird - Händlerunabhängig.


    Das Servicepaket dürfte einfach nur eine im voraus bezahlte Leistung an den Händler sein, ohne dass er geleistet hat. Insofern müsstest du vermutlich als Gläubiger der Leistung deine Ansprüche bei einem eventuellen Insolvenzverwalter geltend machen, um Leistung (unwahrscheinlich) oder Kohle (vermutlich nur anteilig) zu bekommen.


    Chance ist nur, dass die bezahlte Servicegarantie ebenso über HMD an entsprechend teilnehmende fHH ausgesteuert wird, und insofern die Serviceleistung auch durch diese gewährleistet werden kann.
    Das sollte dann aber aus dem Vertrag und den dazugehörigen Bestimmungen hervorgehen.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • :super:
    Super zusammen gefasst.


    Es fehlt jedoch der Hinweis, dass die Herstellergarantie eine freiwillige Leistung ist und bei Nichterfüllung nur schwer einklagbar ist und bei Importfahrzeugen sogar gar nicht in Deutschland einklagbar ist.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Hallo zusammen,


    danke für Eure zahlreichen Antworten. Mittlerweile liegt mir die Antwort von HMD vor. Man teilte mir lapidar folgendes mit:


    besten Dank für Ihre Anfrage vom 30. April 2012.
    Dass Ihr verkaufendes Autohaus aus unserem Händlernetz ausgeschieden ist, bedauern wir sehr. Als alternative stehen Ihnen in Ihrer Region folgende Partner zur Verfügung:


    ...


    Weitere Vertragspartner finden Sie auf unserer Homepage http://www.hyundai.de unter der Rubrik „Händler finden“.Gerne gaben wir Ihnen Auskunft.


    Auf meine Frage, die Wartungsgarantie betreffend ging HMD nicht ein.


    Allerdings habe ich mich zwischenzeitlich mit dem anderen Händler in Verbindung gesetzt, der mir sagte, dass die Wartungsgarantie auch bei ihm gelten würde. Dafür seien im Wartungsheft ja die Wartungs-Gutscheine drin. Das würde seines Wissens bei jedem Hyundai-Händler gelten.


    Jetzt muss ich zwar wesentlich weiter zur Werkstatt fahren, dafür aber nichts bezahlen.


    VG
    Echo


    Nachtrag:
    Ich habe grade nochmal mit HMD telefoniert. Man sagte mir wörtlich: "Die Gewährleistung, Garantie und Wartungsgarantie gilt bei jedem Hyundai-Vertragspartner."

  • Zitat

    Original von DKSF
    Erklärung von jostor ist richtig.
    Trotzdem steht der i30-Käufer auch in den ersten zwei Jahren, in dem er Mängel normaler Weise gegenüber dem Händler im Rahmen der Sachmängelhaftung geltend machen würde, nicht im Regen - er kann sich alternativ auch an den Hersteller wenden (siehe: http://www.insolvenz-ratgeber.…ra/meinhaendleristpleite/).
    DKSF


    Ist so nicht richtig.
    Er kann sich nicht alternativ zur Sachmängelhaftung an den Hersteller wenden.


    Er kann sich aber darüber hinaus natürlich soweit vorhanden im Rahmen der Garantie an den Hersteller wenden.
    Was Jostor ja auch geschrieben hat.
    So steht es auch in deinem Link. Mit Gewährleistung hat dies überhaupt nichts zu tun.


    @ Echo
    Freut mich, dass der andere Händler die Servicegutscheine akzeptiert.
    Dies hättest du aber eigentlich auch in den Vertragsbedingungen finden müssen.
    Nun hast du zwar einen weiteren Weg, aber so what!
    Dieser Händler wird dann sicherlich auch Garantiearbeiten an deinem Wagen vornehmen, falls notwendig. :super:

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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