"Flatterndes" Fahrgefühl

  • So, da das flattern immer noch auftritt geht es montag mittag wieder zum reifenhändler.


    Übrigends, ich war grad bei Hyundai gewesen. Der bremslichtschalter wurde angeblich getauscht, der tempomat geht trotzdem nicht (sofort wieder reklamiert). Soll jetzt montag vorbeikommen und dann testen die nochmal alles.


    Ich glaube das wird für den reifenhändler und den hyundaihändler ein ganz beschissener Wochenstart.

  • Zitat

    Original von Touaregstef23Ich glaube das wird für den reifenhändler und den hyundaihändler ein ganz beschissener Wochenstart.


    Das glaube ich nicht. Die sehen die ganze Sache viel relaxter also du, leider.


  • Ich moechte das nochmal in Erinnerung bringen :
    Hoehenschlag messen lassen bei einem Reifenhaendler mit der entsprechenden Ausstattung.
    Wenn Hoehenschlag zutrifft, wird es wohl einen / mehrere neue Reifen geben.
    Dein Reifenverkaeufer wird nicht begeistert sein und versuchen, das Problem herunterzureden.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • @ moonlight:


    Die sehen die sache bestimmt relaxter als ich aber mir geht das ganze einfach mittlerweile total auf die nerven. Das ist dann am montag mittlerweile das 7 mal seit ende november das ich bei denen bin.


    glauben die eigentlich ich muss nicht arbeiten und kann dahin kommen wann ich will? mir gehen arbeitsstunden dabei drauf, von den fahrt- und telefonkosten mal abgesehen. außerdem findet mein chef das mit sicherheit auch nicht wirklich lustig wenn ich entweder später komme oder eher gehe.


    ich glaube es ist mal wieder an der zeit mit dem menschen von hyundai direkt zu sprechen und wenn das nix bringt nochmal an die öfentlichkeit zu gehen - hat ja letztes mal dann auch geklappt.


    @ fred:


    Einen minimalen höhenschlag haben sie hat er gesagt, nur weiß ich leider nicht wie viel da drin ist. Dann sollen die da einfach neue Reifen drauf machen und fertig.

  • Zitat

    Original von Touaregstef23


    Einen minimalen höhenschlag haben sie hat er gesagt, nur weiß ich leider nicht wie viel da drin ist. Dann sollen die da einfach neue Reifen drauf machen und fertig.


    Wer ist " sie? Dein Reifenhaendler oder ein Betrieb, der mit dem Verkauf nichts zu tun hat?
    Das ist wichtig fuer die Bewertung der Aussage.( minimaler Hoehenschlag)
    Was kannst du dem Reifenhaendler noch glauben?

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Zitat

    Original von Fred


    Wer ist " sie? Dein Reifenhaendler oder ein Betrieb, der mit dem Verkauf nichts zu tun hat?
    Das ist wichtig fuer die Bewertung der Aussage.( minimaler Hoehenschlag)
    Was kannst du dem Reifenhaendler noch glauben?


    Sie entspricht den Reifen. Die Reifen haben einen Höhenschlag (minimal) hat der Reifenhändler gesagt der die Reifen montiert und schon 2 mal ausgewuchtet hat.


    Und was ich denen noch glauben kann weiß ich auch nicht mehr wirklich.

  • Da haben wir kurz aneinander vorbeigeschrieben.
    Worauf ich hinaus wollte :
    Wenn der Reifenverkaeufer den Hoehenschlag als minimal bewertet, waere ich kritisch gegenueber seiner Aussage.
    Wie willst du jetzt vorgehen?
    Bei einem anderen Haendler den Hoehenschlag messen lassen?
    Den Reifenhaendler deutlich machen, dass du jetzt endlich eine Loesung und kein Rumgedoktore willst?

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Stimmt ... Aber haben uns ja doch noch verstanden ;-). Ja ichbwerde ihm halt sagen das ich einwandfreie reifen möchte die keinen höhenschlag haben da die auf dauer wahrscheinlich nicht gut fürs auto seien und ich für das geld vernünftge will. Ich spekulere auf 3-4 winter was so rund 50-60tkm entspricht.


    Dann soll er sich was einfallen lassen den mittwoch gehts in den urlaub ...

  • Einen Höhenschlag kann auch nicht durch Auswuchten beseitigt werden, da das Rad springt. Gewichte bringen nur etwas bei seitlicher Bewegung durch Unwucht.


    Höhenschlag würde ich nicht tolerieren.
    Wobei man evtl. noch auf den Preis das Reifens schauen könnte. Bei einem 100 Euro Reifen würd ich ganz anders argumentieren als bei einem vermeintlichen 35 Euro Schnäppchen.

  • Ein Höhenschlag der sich in Vibrationen äußert ist in keinem Fall akzeptabel - es spielt überhaupt keine Rolle was die Reifen kosten.
    Reifen ist mangelhaft --> Tauschen, da gibts nicht den geringsten Ansatz für irgendwelche anderen maßnahmen, schon gar nicht nach hinten montieren, denn üblicherweise wechselt man Reifen jedes Jahr zwischen vorne und hinten um die Abnutzung gleichmäßig zu verteilen. (links/rechts geht heutzutage wegen Laufrichtungsgebundenheit ja nicht mehr)


    Das Vibrationen auf Dauer Schäden anrichten dürfte jeden einleuchten, und nur weil man sie bei hinten montierten Reifen weniger spürt macht es nicht besser oder auch nur irgendwie akzeptabel.

  • @ bachus & mysticc:


    Ihr redet mir quasi aus der Seele. Was die Reifen gekostet haben weiß ich nicht mehr genau, auf jeden fall sind es Goodyear UG 8 und die liegen lt. Onlineshop des Händlers bei 73€. Ich finde, für den Winter brauch ich keine Super teuren Reifen aber 73€ pro Rad finde ich schon geht in die etwas gehobene Richtung und da müssen die 100% sein.


    Bei den runderneuerten für 30€ ausm Baumarkt würde ich ja nix sagen (sollte zwar auch nicht sein, währe aber eher vorstellbar) aber das sind Markenreifen vom Markenhändler also ... am Montag werden die Reifen getauscht ...

  • Ich glaube, mich wollen einfach alle nur noch verarschen:


    War heute beim Reifendealer, hab ihm die Story erzählt (er kennt mich ja jetzt auch schon) und er nannte mir 3 Möglichkeiten:


    1. Ich geb die jetzt zurück, dauert etwa 6 Wochen bis die Antwort von Goodyear kommt, ob da was dran ist oder nicht, und fahre meine Sommerreifen ... Ende nächster Woche geht es in den Winterurlaub :watt:


    2. Ich geb die jetzt zurück, kaufe mir direkt neue (wo ich in Vorkasse gehen muss) und die anderen werden eingeschickt. Wenn die bei Goodyear sagen, die sind kaputt, kriege ich den Preis von letzten Monat gutgeschrieben. Sagen die aber die sind nicht kaputt, dann kommen die wieder und ich habe 8 Winterreifen ?(


    3. Ich fahr die jetzt bis zum Frühjahr und tausche dann auf die Sommerreifen. Die Winterreifen werden erst dann zurückgeben. Dann kann es aber passieren, dass die Reifen rund 15tkm runter haben und ich nur noch einen Teil erstattet bekomme.


    Von den Lagern, Aufhängungen und der gleichen rede ich gar nicht erst ...


    Es kann doch nicht sein, dass ich immer der Arsch bin... Ich habe mir jetzt mal Infos zum Reifenhändler geholt und werde morgen mal direkt da anfragen, wie das so ist. Dann werde ich mal bei Goodyear anfragen, wie das bei denen so läuft. Der Händler hat übringends keine Maschine zum Höhenschlag messen. Er sagte auch, wo er wahrscheinlich Recht hat, dass kein Reifen 100% rund ist aber es muss so wenig sein, dass man es beim Fahren nicht merkt. Er tippt darauf, dass beim Herstellen diese Metallschicht im Reifen übereinander geklebt wurde und das dadurch der Huckel kommt.


    Er sagte auch, wenn ein Reifen eine Beule hätte oder so, dann würden sie sie sofort tauschen, aber es werden keine Reifen getauscht, wenn man nix sieht ohne dass der Hersteller eine Chance hatte die zu prüfen.


    :mauer:


    Nach dem heftigen aber sachlichen Wortgefecht bin ich erstmal gegangen ohne was zu machen, aber wollte eigentlich nicht so in den Urlaub fahren.

  • Zitat

    Er sagte auch, wenn ein Reifen eine Beule hätte oder so, dann würden sie sie sofort tauschen, aber es werden keine Reifen getauscht, wenn man nix sieht ohne dass der Hersteller eine Chance hatte die zu prüfen.


    Versteh ich nicht. Reifen vorn aufziehen lassen, zur Testfahrt mitnehmen, wenns flattert muß er nix sehen, spüren wird er ja wohl was können - und Reifen tauschen.


    Nachdem er sich so stellt, Reifen zurückgeben und woanders Reifen kaufen.


    Direkt an Goodyear wenden is ne gute Idee.

  • Kann ich die Reifen komplett zurückgeben? Wie lange hab ich denn so ein Umtauschrecht? Das wäre echt noch eine Idee. Quasi die 4. Möglichkeit, aber die, die von mir kommt.

  • Reifen zurueckgeben. .......... Haett ich auch gesagt, aber nicht bei einem Haendler, der trickst. Der Haender will dir nur Garantie aber keine Gewaehrleistung geben.


    Ist der Reifen weg, ist das Beweisstueck weg. Ich wuerd erstmal mit den Reifen(oder neuen Reifen?) in Urlaub fahren und dann entscheiden.


    Bevor du die Reifen zurueckgibst, musst du wohl oder uebel Beweise sichern, z.B. lass den Hoehenschlag woanders messen und nimm dazu einen Zeugen mit. Wenns das aber nicht ist und die Karkasse hat einen versteckten Fehler, wirds schwierig.


    Oder: Reifen zurueck aber in geeigneter Weise markiert.


    Tut mir leid, dass du so einen Aerger hast.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Nun ja, aus meiner Rechtssicht kannst du die Reifen zurückgeben und dein Geld zurückverlangen:


    Gewährleistung, Umtausch und Reklamation


    Ein Verbraucher kauft einen CD-Player (oder auch Reifen). Zu Hause stellt er bei der Inbetriebnahme fest, dass die digitale Anzeige nicht funktioniert. Kann er den CD-Player zurückgegeben und sein Geld zurückverlangen?


    Der Käufer hat einen Gewährleistungsanspruch von zwei Jahren. Dieser gilt für alle Sachmängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Der CD-Player (Reifen) muss also repariert und falls dies nicht möglich ist, ersetzt werden.
    Falls die Reparatur zweimal misslingt (Auswuchten fehlgeschlagen) oder auch das Ersatzgerät den gleichen Mangel aufweist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurück verlangen.


    Tritt ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, dann geht das Gesetz (§ 476 BGB) zugunsten von privaten Endverbrauchern davon aus, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe der Ware bestand. Deshalb sollte gekaufte Ware innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kaufdatum bzw. nach Lieferung kritisch hinsichtlich etwaiger Mängel in Augenschein genommen werden (und da bist du ja voll drin...). Auch nach Ablauf von sechs Monaten können noch Mängel geltend gemacht werden. Dann muss allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war.


    Ausführliche Information
    Der Kaufvertrag: Rechte und Pflichten des Verbrauchers und des Verkäufers
    Der Kaufvertrag ist das häufigste Umsatzgeschäft und beinhaltet den Austausch von Gegenständen gegen Geld. Aus dem Kaufvertrag ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten.
    Der Verbraucher hat das Recht
    - auf Übergabe und Übereignung der gekauften Sache (Lieferpflicht des Verkäufers);
    - auf mängelfreie Ware.
    Der Verbraucher hat die Pflicht,
    - den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen – und zwar in bar, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
    - die vom Verkäufer bereitgestellte Sache an sich zu nehmen.


    Sachmängelansprüche
    Ein Sachmangel bedeutet, dass die Ware nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat, also wenn die Sache sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet. Ein Sachmangel ist zum Beispiel vorhanden, wenn ein neu gekaufter CD-Spieler sich zu Hause als defekt herausstellt. Ebenfalls ein Sachmangel besteht, wenn die vereinbarte Montage des CD-Gerätes durch den Verkäufer oder dessen Gehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Auch ist eine Kaufsache dann mangelhaft, wenn der Verkäufer eine andere Sache (zum Beispiel einen Plattenspieler statt des gekauften CD-Gerätes) oder eine zu geringe Menge (zum Beispiel statt der bestellten vier Geräte für den professionellen DJ nur eines) liefert.


    Gesetzliche Sachmängelansprüche sind:
    - der Anspruch auf Nacherfüllung,
    - das Recht auf Minderung des Kaufpreises,
    - das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag,
    - der Anspruch auf Schadensersatz und auf Aufwendungsersatz.
    Wie lange können Sachmängelansprüche geltend gemacht werden?
    Nacherfüllung
    Bei einem Sachmangel kann der Verbraucher zunächst nur die so genannte Nacherfüllung vom Verkäufer verlangen (§ 439 BGB). Der Verbraucher hat dann die Wahl zwischen einer kostenlosen Nachbesserung und einer Ersatzlieferung. Das Gesetz räumt dem Verbraucher zwar das Wahlrecht ein. Der Verkäufer darf jedoch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (§ 439 Abs. 3 BGB).
    Diese Nacherfüllung kann man nur bei dem Verkäufer geltend machen – nicht direktbeim Hersteller!


    Fazit:
    Lass dich auf nichts ein, du gibst die Reifen einfach zurück und willst deine Kohle wieder. Alternativ können sie Dir ja einen vergleichbaren Reifen geben. Du willst in Urlaub, also mach den Reifentoni´s di Hölle heiß!


    :schläge:

  • Zitat

    Original von Ling Ling
    Fazit:
    Lass dich auf nichts ein, du gibst die Reifen einfach zurück und willst deine Kohle wieder.


    Woher nimmst Du denn das Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises?

  • Wenn Reifen nach Montage ein Vibrieren verursachen und sich das auch nach nochmaligen Wuchten nicht abstellen läßt sind die Reifen nicht in Ordnung.


    Entweder der Händler rückt nen anderen Satz raus oder nimmt die defekten komplett zurück.


    Das Geschwurbel von wegen Höhenschlag messen was er aber nich könne --> zum Hersteller einschicken ist nix auf was man sich einlassen muß, hier siegt der gesunde Menschenverstand: Reifen --> Vibration -> tauschen oder zurück geben, und zwar sofort und nicht erst nach einer überflüssigen Überprüfung beim Hersteller. Die Vibration ist doch eindeutig und leicht vorzuführen.


    Eindeutiger Mangel --> Tausch oder Rückgabe.


    Viel einfacher kann sich ein Fall doch nicht darstellen.


    Klar, wenn der Reifendantler total vertrottelt ist läßt er sich verklagen, das macht viel Mühe, aber wenns nicht anders geht.
    Alle Vorschläge des Dantlers waren doch absolut inakzeptabel.

  • Touaregstef23
    Da hast Du Dir aber einen ausserordentlich kundenorientierten Händler angelacht. Der scheint für Dich alles tun zu wollen damit Du bei ihm keinen Reifen mehr kaufst.


    Lösung1 ist ja der Hammer. Sommerreifen aufziehen und das für den Winterurlaub im Schnee... Was für ein Witzbold. Der möchte Dich glaub lieber im Strassengraben oder über die Felskante sehen.


    Google mal kurz im Internet nach "Höhenschlag". Da gibt es doch einige Interessante Ansätze.


    Hätte er ein Interesse auf eine längere Partnerschaft, würde er kurz mit Dir in den Wagen steigen und Du zeigst ihm mal was denn das so nicht tut. Möchte er aber anscheinend nicht. Scheint nichts anderes zu geben als den Rechtsweg einzuschlagen. Ich hoffe Du hast eine entsprechende Versicherung. Lass Dich nicht unterkriegen und gib die Pneus ja nicht aus den Händen. Wichtig ist, immer alles schön Dokumentieren. Bildmaterial dürfte aber schwierig sein.


    Ist schade das es so ist. Die ganze Autoindustrie reitet immer noch ein wenig zu hoch. Es scheint damals zuwenig gerumpelt zu haben. Andere Branchen musste da ein wenig mehr umdenken.

  • Zitat

    Original von chefe


    Woher nimmst Du denn das Recht auf Rückgabe und Erstattung des Kaufpreises?


    chefe


    Voher ich das Recht nehme?


    Ganz einfach, aus der aus meiner Sicht für den Käufer eindeutigen Rechtslage und aus meiner langjährigen Erfahrung sich als Kunde zwar immer kompromisbereit zu zeigen, aber irgendwann auch dem Verkäufer/Händler klare Grenzen zu setzen.
    Das fällt zwar manchmal schwer, aber nur mit einem konsquenten langen Atem kommt man ans Ziel.

    "Die Weisheit gehört den Göttern!"

    Einmal editiert, zuletzt von Ling Ling ()

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