Wegfahrsperre und Rost

  • Hallo Gemeinde!!


    Ich liebe mein Auto bin aber total unglücklich :( http://mitey.me/7rdtnn
    Gestern war ich beim Hyundai Händler, welcher mir nach 3 Wochen (das Auto ist 3 Wochen alt) endlich das Radio ersetzt hat, da das andere defekt war. Da ich schon mehrmals probleme mit der Wegfahrsperre hatte, und die sich nicht deaktivieren ließ, habe ich das gleich gesagt, der meinte dann nur, naja er kann im Fehlerspeicher nix finden und solange da nix drin steht kann er nix machen.
    So ich heute mittag was essen gefahren nach 50min ins Auto gestiegen, und was passiert?? Nix!! Auto gaht nicht an. Wegfahrsperre Aktiv, ich wie sonst auch immer auto zu auto auf auto zu auto auf. Nix geht. Batterie abgeklemmt, half auch nix. So nach 2 Stunden kam dann endlich der ADAC und hat den Wagen zum freundlichen von gestern geschleppt. Jetzt bin ich mal gespannt.
    Ich bin nur sowas von sauer, nichts als ärger. Ein Leih-Auto habe ich auch nicht. Mein Verkäufer meinte ich habe Garantie aber ein recht auf ein Leih-Auto habe ich nicht. Ich sehe das eigentlich anders. Nach 3 Wochen, zumal der Fehler bekannt ist. Tzzz. Ich weiß wo ich nie mehr ein Auto kaufe!!


    Jetzt uim rost. Der wagen hat hinten auf der Heckklappe neben dem 3. Bremslicht einen kleinen Hubbel, so ca 1mm im Durchmesser, darauf war rost, diesen habe ich runtergeputzt. Ist das Garantie? der Händler meinte das wäre nur Staub und nichts wildes. Auch das sehe ich anders.


    Grüße

  • Richtig, bei dem Händler kauft man nicht wieder.


    Mach dir aber mal keine Sorgen, auch wenn's der ganze Vorgang nervt.
    Du hast den Fehler Wegfahrsperre angemeldet und reklamiert. Damit hat der Händler - dein Verkäufer - das Problem - wohlgemerkt auf eigene Kosten - zu beheben.
    Untätigkeit aufgrund leeren Fehlerspeichers ist so ziemlich die inkompetenteste Antwort, die man geben kann. Da drängt sich mir gleich die Frage nach dem nächsten Problem auf: WARUM speichert der Speicher den Fehler nicht??!
    Jetzt hast du aufgrund der ADAC-Einschleppung sogar nen (meist fachlich versierten) Zeugen und einen Beleg für den Mangel.


    Und ob du die Garantie in Anspruch nimmst oder nicht, das ist DEINE Entscheidung, nicht die des Händlers. Denn ja - du hast Garantie und die wird das i.d.R. auch tragen. Haben hier im Forum (mit wenigenAusnahmen) ganz positive Erfahrungen.
    Aber: zuerst einmal haftet dein Verkäufer für den funktionstüchten und einwandfreien Zustand des dir verkauften Autos. Das ist die gesetzliche Gewährleistung, die er immer leisten muss. Das lassen Händler aber gerne mal unter den Tisch fallen, weil Nachbesserungen beim Auto meist mit hohen eigenen Kosten verbunden sind. Dann bieten sie lieber die Garantie des Herstellers an, damit die Kosten bei dem bleiben. Haken: die Entscheidung zur Garantie ist deine Sache! Soviel grundsätzlich.


    Der FHH soll sich gefälligst auf Fehlersuche machen und den auch finden und beheben. Dann ist alles gut.


    Was den Lack angeht, würde ich zuerst mal zu ner Lackiererei fahren und den Meister da mal für 'n Trinkgeld draufgucken lassen, was er dazu meint. Entweder ist das nur eine Lacknase, an der sich Flugrost immer sammeln wird, oder es ist eine ernster zu nehmende Oberflächenunzulänglichkeit. Wenn die Material-bzw. Oberflächenbehandlung (Beschichtung, Lackierung etc.) fehlerhaft ist, dann ist das ein mindestens Garantieseitig abgedecktes Problem.


    In beiden fällen würde ich das auch über Garantie abwickeln. ist meist nicht die Welt. Wichtig nur, dass da kein Pfuscher ans Werk geht. Also nicht Werkstattlehrling mit dem Lackstift, das muss ein Lackierer machen. Dann wirds auch ordentlich.


    Was den Ersatzwagen angeht, hat der FHH tatsächlich recht. Grundsätzlich keinen Anspruch. Aber da sieht man mal, wie service- und handlungsorientiert der Laden wirklich ist. Aufgrund des bereits bekannten Mangels sollte er dir wenigstens einen Wagen anbieten, kulanterweise wenigstens zum reduzierten Mietpreis, wenn nicht gar kostenlos. Bei meiner Werkstatt (gut, nicht Hyundai, sondern Fiathändler) kriege ich so ein Wägelchen bei jeder Gelegenheit fast ungefragt angeboten.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Hallo pesceland,
    Das ist hier dein erster Beitrag.
    Also erstmal herzlich willkommen im Forum.


    Wichtig zu wissen, waere noch:
    Ist es ein Neufahrzeug oder hast du gebraucht gekauft?
    Datum der Erstzulassung?
    Hast du bei dem ( deutschen) Haendler gekauft?


    Edit : Ich sehe gerade, jostor hat mich beim Schreiben ueberholt.
    Wichtig waere aber die Beantwortung der Fragen um zu wissen, ob du nur Garantie oder auch Gewaehrleistung hast.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

    Einmal editiert, zuletzt von Fred ()

  • Wenn du den Wagen zu dem Vekaufenden Händler bringst hast du im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Dies ist im BGB eindeutig geregelt.
    Ihm Rahmen der Hyundai Garantie werden die Kosten dafür nicht übernommen. Diese Kosten hat alleine der Verkäufer zu tragen.


    Zu dem Lackpickeln wurde hier schon einiges geschrieben. An einer sichtbaren Stelle würde ich auf Beseitigung bestehen.


    Kein schöner Start für dich, ich hoffe es bleibt nur bei den bisher festgestellten Mängeln und du hast trotzdem noch schöne Feiertage.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wenn du den Wagen zu dem Vekaufenden Händler bringst hast du im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf einen Ersatzwagen. Dies ist im BGB eindeutig geregelt.


    Wo im BGB ist das geregelt?

  • Fred: Peaceland schrieb, dass das Auto erst 3 Wochen alt ist. Somit hat er definitiv Gewährleistung und Garantie.


    polterkarre: Falsch. Gesetzlichen Anspruch auf Ersatzwagen hast du nicht, auch wenn das Auto zu Garantie-/Gewährleistungsarbeiten in der Werkstatt steht. Nenne mir bitte den Paragraphen des BGB, in dem das neuerdings steht.


    Kurzer komprimierter Exkurs:
    Das BGB regelt lediglich die Handhabung von W-U-M-S bei Mängeln.
    Nach BGB hat der Käufer das Recht, Mängel anzuzeigen und muss dem Verkäufer (maximal zweimal!) die Möglichkeit einräumen, den Mangel zu beseitigen. Dazu wird üblicherweise bei Autos zunächst eine Instandsetzung also eine Reparatur angestrebt.
    Übersteigt der Aufwand der Reparatur ganz offensichtlich die Verhältnismässigkeit von Kosten, Nutzen und Erfolg, so besteht die Möglichkeit des Ersatzes durch ein gleichartiges Gut (Gleicher Typ, gleiches Modell). Nennt man auch Umtausch!
    Das entscheidet dann der Käufer, NICHT der Händler. Sowas findet i.d.R. im Elektronikmarkt statt, wenn der gekaufte Drucker defekt ist. Dann darf ich mir im Laden ein gleiches neues Modell abholen und das alte dalassen, auch wenn der Händler meist was anders behauptet.


    Einen Ersatzwagen wirst du nur in Form von Schadensersatz geltend machen können, dazu muss dir aber ein Schaden nachweislich entstanden sein. Wenn du während der Reparaturzeit zur Arbeit musst und die auch mit dem Bus regulär erreichen kannst, dann entsteht dir i.d.R. kein Schaden (Kosten für Buskarte sind i.d.R. billiger als der Sprit+anteilige Fixkosten), also hast du keinen Anspruch.


    Bist du aber auf ein Auto angewiesen, weil dein Arbeitsplatz mit öPNV nicht erreichbar ist, dann kannst du dir erst einen Mietwagen (mindestens eine Fahrzeugklasse niedriger als dein i30!) nehmen, und dann einen Anwalt, der diesen Mietaufwand dann beim Verkäufer/ als zusätzlich entstandene Kosten (=Schadensersatz) durchsetzt.
    Letzteres ist aber eher selten, weil aufgrund der heutigen Infrastruktur die Reparaturen sehr zügig gehen und dein Auto auch sehr schnell wieder funktionstüchtig vor der Tür steht. Ausnahmen gibbet immer.


    Also: Per BGB hast du KEINEN Anspruch auf einen Ersatzwagen. Wenn's in den Garantiebedingungen steht, dann schon. Aber dazu muss man die Garantie geltend machen.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Sorry Jostor, aber das ist jetzt mal nicht qualitativ gut von dir.


    Der Verkäufer hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt und muß nachbessern und ist somit Schadensersatzpflichtig für alle dadurch entstehenden Schäden. Dies beinhaltet auch Kosten für einen Leihwagen oder Verdienstausfall ect.
    Dies ist im BGB eindeutig geregelt. Ob ein Leihwagen im Einzelfall notwendig ist, ist eine andere Frage und kommt auf die Dauer der Reparatur an und auf die Dringlichkeit der Fahrzeugnutzung an.


    Dies hat selbst mein Verkäufer eingesehen und mir einen kostenlosen Leihwagen zur Verfügung gestellt. ;)




    "§ 433
    Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag.(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen."



    "§ 437
    Rechte des Käufers bei Mängeln.Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,


    1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
    2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
    3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. "

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • und der nächste Thread wird mit §§§§§§§§§§§§ versaut ;( ;( ;( ;( ;(


    Mach endlich einen eigenen Paragraphenthread auf da brauchste bloß noch verlinken und nicht immer und immer wieder von vorn erklären. :gaehn:

    Gruß und immer schön

    Einmal editiert, zuletzt von dk1 ()

  • Zitat

    Original von peaceland
    Ich bin nur sowas von sauer, nichts als ärger. Ein Leih-Auto habe ich auch nicht. Mein Verkäufer meinte ich habe Garantie aber ein recht auf ein Leih-Auto habe ich nicht. Ich sehe das eigentlich anders.


    Nein eine konkrete Erwiederung zu dem Themensteller.


    Versauen tust wieder mal du.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von Jostor
    ...Also: Per BGB hast du KEINEN Anspruch auf einen Ersatzwagen.


    So sieht es aus! :super:

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Zitat

    Original von peaceland
    Hallo Gemeinde!!


    Jetzt uim rost. Der wagen hat hinten auf der Heckklappe neben dem 3. Bremslicht einen kleinen Hubbel, so ca 1mm im Durchmesser, darauf war rost, diesen habe ich runtergeputzt. Ist das Garantie? der Händler meinte das wäre nur Staub und nichts wildes. Auch das sehe ich anders.


    Grüße


    rost oder lackpickel? wenn das rost war, dann kanns ja nur flugrost gewesen sein. sonst hättst denn nich weg machen können.


    btw. hört mit eurer § sch**** auf das nervt und bringt keinen weiter
    kinder echt -.-

  • Zitat

    Original von realmaster


    So sieht es aus! :super:


    Du erklärst uns wieder die Welt :todlach:


    Dies mag Händlermeinung sein, die sie gerne ihren Kunden aufzwingen wollen.
    Recht ist aber etwas anderes: "Aufwendungen, die Sie wegen des Mangels hatten, können Sie vom Verkäufer erstattet verlangen.


    Wenn Sie einen Leihwagen mieten müssten, weil Sie das Auto für die Fahrten zur Arbeit dringend benötigen, müsste er Ihnen auch diese Kosten ersetzen."
    Quelle


    Der ganze Artickel ist interessant. Auch wenn den Prohändlern hier das nicht gefällt.


    Ich habe von meinem Verkäufer einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen (Kia Ceed). Selbst bei ATU habe ich einen kostenlosen Leihwagen bekommen, weil sie im Rahmen der Gewährleistung meine Frontscheibe beim Corolla nochmals austauschen mußten, weil sie nach dem ersten Austausch durch ATU undicht war an 3 Stellen.


    Hier noch ein Zitat vom BGH "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens zwar grundsätzlich in Betracht kommt, wenn der Käufer ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann; der Rücktritt vom Kaufvertrag steht dem nicht entgegen (§ 325 BGB). "

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

    Einmal editiert, zuletzt von polterkarre ()

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wenn Sie einen Leihwagen mieten müssten, weil Sie das Auto für die Fahrten zur Arbeit dringend benötigen, müsste er Ihnen auch diese Kosten ersetzen."
    Quelle


    Der ganze Artickel ist interessant. Auch wenn den Prohändlern hier das nicht gefällt...


    Paul, wenn wir mit Artikel und Artickel dasselbe meinen, müsste bei deinem Link wenigstens mal ein Autor erscheinen. Was ist das bitteschön für eine Seite? Wenn sich jemand seiner Sache sicher ist, schreibt er nicht ständig "müsste". Mein Gott, wie armselig... :D


    Zitat

    Hier noch ein Zitat vom BGH "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Anspruch auf Ersatz eines Nutzungsausfallschadens zwar grundsätzlich in Betracht kommt, wenn der Käufer ein gekauftes Fahrzeug infolge eines Sachmangels nicht nutzen kann; der Rücktritt vom Kaufvertrag steht dem nicht entgegen (§ 325 BGB).


    Nein, der Bundesgerichsthof zitiert sich nicht selber. Warum auch? Wenn du eine Quelle zitieren möchtest, gerne, aber schreib das auch so. :nenee:

    Einmal editiert, zuletzt von realmaster ()

  • Abgesehen von den völlig sinnlosen OffTopic Anmerkungen eines Schreibers bin ich sehr wohl der Meinung, dass es wichtig ist, die rechtliche Seite anzuschauen. Es macht einen großen Unterschied, ob ich als Bettler oder rechtlich einigermaßen, wenn auch manchmal oberflächlich, informierter Kunde zum Freundlichen gehe.
    Spitzfindigkeiten spielen erst im äußersten Fall vor Gericht eine Rolle.
    Im vorliegenden Fall erscheint mir ein Werkstattwechsel in der Zukunft für sehr angebracht.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Ich habe von meinem Verkäufer einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen (Kia Ceed). Selbst bei ATU habe ich einen kostenlosen Leihwagen bekommen, weil sie im Rahmen der Gewährleistung meine Frontscheibe beim Corolla nochmals austauschen mußten, weil sie nach dem ersten Austausch durch ATU undicht war an 3 Stellen.


    Wie das ???????
    Ich denke Garantie und Gewährleistungsarbeiten werden (dürfen) nur von autorisierten Händlerwerst. gemacht.

  • Ich gratuliere Euch.


    Wir haben dem Themenersteller genau NICHTS geholfen.


    Lediglich das Thema ist jetzt bereits 2 Seiten lang und technische wurde eigentlich garnix angesprochen....



    Schildere das Problem bitte bisschen genauer:


    Wenn du den Schlüssel drehst, dreht der Motor?
    Schonmal mit dem zweiten Schlüssel probiert wenn es mit dem ersten nicht geht?


    Was hast du genau für ein Modell? EU Wagen?



    Dann würden wir der Lösung wohl langsam näher kommen, es gibt neben mir noch andere Hyundai Techniker und nicht nur Juristen hier die Dir beim eigentlichen Problem helfen können.

  • Das Leute wie du kein Interesse daran haben Kunden über ihre Rechte aufzuklären ist mir schon klar und das Problem liegt sicherlich nicht daran, dass er vielleicht einen EU Wagen hat :todlach:


    Davon abgesehen wäre der Themensteller sehr schlecht beraten selber den Fehler beheben zu wollen, denn damit verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Es ist genau richtig von ihm den Wagen zum Verkäufer zurück zu bringen und Nachbesserung einzufordern im Rahmen der Gewährleistung und nicht auf Garantie.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von Rogerio
    ...Wir haben dem Themenersteller genau NICHTS geholfen.


    Sorry, ich sehe das etwas anders. Bereits die erste Antwort war kompetent und richtig. Die beiden darauf folgenden zielten dann wie immer nur in eine Richtung.

  • Hin zum Händler oder einen anderen suchen wenn man nicht mit der Arbeit zufrieden ist.


  • Zitat

    Original von polterkarre
    Das Leute wie du kein Interesse daran haben Kunden über ihre Rechte aufzuklären ist mir schon klar und das Problem liegt sicherlich nicht daran, dass er vielleicht einen EU Wagen hat :todlach:


    Davon abgesehen wäre der Themensteller sehr schlecht beraten selber den Fehler beheben zu wollen, denn damit verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Es ist genau richtig von ihm den Wagen zum Verkäufer zurück zu bringen und Nachbesserung einzufordern im Rahmen der Gewährleistung und nicht auf Garantie.


    Tut mir sehr leid das so jemand wie ich helfen wollte.


    Ich werde mich künftig mit meinem technischen Halbwissen zurückhalten und Euch Juristen die Themen lassen.
    Dann könnt Ihr über Forderungen, Wandlungen und was weiss ich nich alles diskutieren.
    Auch wenn der Themenersteller vielleicht nur einen kaputten Transponder und ein Flugrost Flecken hatte...


    Also packt Eure Paragraphen aus und ab gehts

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