Wegfahrsperre und Rost

  • Rogerio


    Nicht aufregen und gebe weiter Tipps. :super:
    Manche brauchen das.

  • Zitat

    Original von Rogerio
    Auch wenn der Themenersteller vielleicht nur einen kaputten Transponder und ein Flugrost Flecken hatte...


    Welches der Verkäufer dann im Rahmen der Gewährleistung völlig selbstverständlich reparieren sollte und ihm, falls die Reparatur etwas länger dauern sollte, völlig selbstverständlich einen Firmenwagen umsonst zur Verfügung stellen sollte.


    So sollte ein guter kundenorientierter Verkäufer von sich aus handeln.


    Von Wandlung hat hier niemand gesprochen. Nur solche Unwarheiten: "Was den Ersatzwagen angeht, hat der FHH tatsächlich recht. Grundsätzlich keinen Anspruch." kann man eben nicht unkommentiert stehen lassen. Weil sie eben nicht der Wahrheit entsprechen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von Rogerio
    ...Ich werde mich künftig mit meinem technischen Halbwissen zurückhalten und Euch Juristen die Themen lassen.
    Dann könnt Ihr über Forderungen, Wandlungen und was weiss ich nich alles diskutieren.
    Auch wenn der Themenersteller vielleicht nur einen kaputten Transponder und ein Flugrost Flecken hatte...


    Bitte bleib!
    Es sind doch nur 2-3 Leute die hier permanent quer schießen. Der Rest ist wirklich an technischen Lösungen interessiert.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Wenn Sie einen Leihwagen mieten müssten, weil Sie das Auto für die Fahrten zur Arbeit dringend benötigen, müsste er Ihnen auch diese Kosten ersetzen."
    Quelle


    Der ganze Artickel ist interessant. Auch wenn den Prohändlern hier das nicht gefällt...


    Hm, hier sieht man, dass Mr. P. den unter "Quelle" verlinkten Text nicht zu Ende gelesen hat, denn weiter unten erläutert der Verfasser selbst, dass grundsätzlich kein "Leihwagenanspruch" besteht; Ausnahme: es ist vertraglich vereinbart. Der Verfasser beruft sich tatsächlich auf die gesetzlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes, woraus er Ersatz für einen Mietwagen herleitet. Nichts anders hab ich bereits erwähnt. :teach:


    Dein versuchtes Zitat stammt aus dem BGH-Urteil VIII ZR 16/07, in dem lediglich darauf verwiesen wurde, dass GRUNDSÄTZLICH (d.h. vorbehaltlich jeglicher Einzelfallprüfung und -Enscheidung) der Ersatz des Nutzungsausfallschadens (also eine Schadensersatzleistung gem. BGB!) in Frage kommt. Aufgrund der Schadensminderungspflicht könnte das auch die Busfahrkarte sein oder eben ein Mietwagen. Ein Schaden wird aber monetär bemessen und nicht als Sachleistung. D.h. man könnte ein Auto separat mieten und dann besagte Kosten vom Verkäufer wieder einzutreiben suchen. Das Urteil besagt NICHT, dass der Händler ein Ersatzwagen stellen muss! Und wenn man dieses Urteil vollständig liest, dann weiss man auch, dass in dem besagten Einzelfall einem Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. Nutzungsausfallschaden NICHT stattgegeben wurde!
    Zu guterletzt ist in den mir bekannten Quellen nicht ersichtlich, dass es sich um ein Grundsatzurteil (also Urteil mit gesetzesweisender Wirkung) handelt. D.h. jeder andere Richter an einem Amtsgericht kann und darf je nach Sachlage anders entscheiden.
    *ENDE*


    peaceland:


    Bleib mal bei der Praxis und ignoriere mal unseren theoretischen Exkurs.


    Fakt ist: Der FHH muss kein Auto stellen; entsteht dir durch den Werkstattaufenthalt ein zusätzlicher finanzieller Aufwand, dann solltest du unter Berücksichtigung des finanziellen und zeitlichen Zusatzaufwandes mit dem FHH ins Gespräch gehen; wenn der FHH einigermaßen verständig ist und du etwas Verhandlungsgeschick hast, dann sollte der ganze Kram kein Problem darstellen. Paragraphenreiterei bzw. ggf. juristische Fehlinfo aus dem Forum aufgrund mangelnder Kenntnis der Einzelheiten und der erfolgten Gespräche würde ich mal zurückstellen. Wichtig ist erst mal die grundsätzliche Ausgangslage. Es stellt sich sowieso die Frage der Verhältnismäßigkeit von Schaden und Aufwand zu "Streitwert". Diese Frage kannst aber nur du für dich beantworten - ggf. im schlimmsten Fall ein professioneller Jurist deines Vertrauens. Da sind wir die falschen.


    Ich habe das Glück, mich beruflich relativ viel mit solchen Dingen auseinandersetzen zu müssen und konnte das bereits häufig auch privat umsetzen und nutzen. Bei den Feinheiten genieße ich den Vorteil, zwei Juristen im Familienkreis zu haben, die mir diese Feinheiten gerne erläutern (Was bedeutet juristisch "grundsätzlich"?- Ausnahmen im Einzelfall; Was sind Grundsatzurteile? siehe oben.) Man muss solche Detailangaben nicht nur lesen, sondern auch verstehen können.


    Das ist aber nix für das tägliche Leben.


    Also lass ihn schön Fehler suchen und das auch dokumentieren, findet er nix, lass es dir schriftlich geben und suche einen anderen HH auf, der dem Ärger dann hoffentlich kompetent zu Leibe rückt.
    Was den Flugrost angeht, lass auf jeden Fall nen Lacker raufschauen. Die Jungs kennen teilweise sehr schnell helfende Tricks. Wenn der z.B. sagt "anschleifen und beilackieren", dann ab zum HH und dem die fachmännische Aussage beipulen, damit der HH merkt, dass du nicht doof bist. Dann wird da schon was passieren.


    Vertrau mal deinem Wissen und Können. Meist reicht Persönlichkeit und der Anschein von Ahnung (auch wenn man vielleicht keine hat - ist wie in der Politik). ;)


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • Komisch, der letzte Satz lautet: "Bevor Sie einen Urlaubstag opfern, können Sie jedenfalls auf einen Mietwagen zurückgreifen und Kostenersatz vom Verkäufer fordern."


    Natürlich kann man den Verkäufer nicht zwingen einem einen Leihwagen zur Verfügung zu stellen.
    Wenn man ihm jedoch ganz deutlich veklickert, dass man im Falle der Verweigerung sich selbst einen Wagen mieten wird und die Kosten dafür durch einen Anwalt von ihm einfordern wird, wird jeder logisch denkende Verkäufer einen Firmenwagen kostenlos zur Verfügung stellen. Alles andere vervielfacht seine Kosten.
    Ich habe meine Leihwagen problemlos bekommen. Ich habe noch nicht einmal Sprittgeld oder eine Kilometerpauschale bezahlen müssen.
    Und natürlich entscheidet jeder Richter völlig frei nach seiner eigenen persönlichen Ansicht. Auch Grundsatzurteile zwingen ihn nicht sich daran zu halten. Jeder Richter ist frei in seiner Entscheidung und kann auch dienstrechtlich nicht zu etwas gezwungen werden. Nur sind auch Richter daran interessiert Recht zu sprechen und dass nicht andauernd ihre Urteile aufgehoben werden von der nächsten Instanz. Trotzdem werden täglich Fehlurteile gefällt.


    Dass wir im Punkto Mietwagen als Schadensersatz gemäß BGB einig sind freut mich und dass man grundsätzlich darauf bestehen sollte wird ja im Prinzip auch von dir geraten. Was solltest du auch sonst mit Verhandlungsgeschick meinen.


    Also macht dem Verkäufer klar, dass ihr euch eurer Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bewußt seid und laßt euch nicht auf die freiwillige Herstellergarantie mit seinen Bedingungen verweisen.
    Die freiwillige Herstellergarantie ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit für den Kunden, die ihre eigentlichen Vorteile erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bietet.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Zitat

    Original von polterkarre
    ...Was solltest du auch sonst mit Verhandlungsgeschick meinen.


    Also macht dem Verkäufer klar, dass ihr euch eurer Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bewußt seid und laßt euch nicht auf die freiwillige Herstellergarantie mit seinen Bedingungen verweisen.
    Die freiwillige Herstellergarantie ist lediglich eine zusätzliche Sicherheit für den Kunden, die ihre eigentlichen Vorteile erst nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bietet.


    Du hast es noch immer nicht verstanden. Verhandlungsgeschick bedeutet nicht das Vorbeten irgendwelcher Rechtsprechung oder Paragraphen gegenüber dem Händler. Das bedeutet keinen Vortrag, keinen Monolog, sondern einen Dialog, in dem beideseitige Interessen angesprochen werden und ein einvernehmlicher Abschluss herbei geführt wird, der hoffentlich für beide Seiten interessant ist.
    Dass man sich grundsetzlich im Rahmen unserer Rechtsprechung als Bestandteil des sozialen Umgangs bewegt, sollte selbstverständlich sein.
    Wenn ich also den Händler freundlich dran erinnere, dass ich doch ein noch sehr neues Auto habe und das doch unmöglich schon kaputt sein kann und von seinem guten Service und kompetenten Mitarbeitern gehört habe und überzeugt bin, er werde die Sorge zu meiner Zufriedenheit lösen, dann ist das - mit den jeweils richtigen Worten verpackt - nahezu ein Selbstgänger. Ausnahme: der der FHH ist ein geldgieriger Dünnbrettbohrer, dann darf man mit dem 3. Gespräch gerne mal an die Herrschaften in der schwarzen Robe erinnern.


    Normalerweise sollte ein Händler nämlich daran interessiert sein, sich Kunden zu erhalten und Kunden zu gewinnen. Das geht aber nur, wenn er sein Geschäft versteht, seine Kunden versteht, deren Wünsche berücksichtigt und fachliche Kompetenz vorweisen kann. Schlechte Nachrichten verbreiten sich immer schneller als gute. Das nennt man dann Leumund oder auch Ruf. Und es ist nicht verboten zu sagen, mit Händler xy hab ich schlechte Erfahrungen gemacht - vorausgesetzt, dies entspricht sachlich der Wahrheit.
    Wenn der Gutachter sagt, das ist falsch, und der Händler sagt, das ist Serie und tut nichts gegen den Fehler, dann darf ich das auch so sagen, wenn mich jemand fragt. Ich darf es sogar sagen, wenn ich nicht gefragt werde. Aber immer in höflicher, sachlicher und nicht angreifender Weise!


    Also Verhandlungsgeschick im normalen Geschäftsleben hat nicht das geringste mit einer "Gerichtsverhandlung" zu tun. Die sollte man inhaltlich auch nicht aus der geschäftlichen Verhandlung machen. Wenn unberechtigterweise diese Geschäftsverhandlungen scheitern, dann darf man auch gern zu einer Gerichtsverhandlung laden, dann macht sie nämlich Sinn.


    Aber wie gesagt, die Probleme solide vorgebracht, werden sie i.d.R. auch gelöst.
    OHNE PARAGRAPHENREITEREI !
    Wir benötigen hier vermutlich nur einen neuen Transponder und eine kleine Polierung oder Beilackierung. Da kümmert sich der FHH dann drum. Und weil wir ihn so schön gebauchpinselt haben, gibt er vielleicht einen Ersatzwagen dazu, eventuell zum halben Preis, vielleicht auch kostenlos.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

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