Parkplatzrempler? Bitte um Rat

  • Hallo Gemeinde,


    vor ca. einer Std. hat es an meiner Tür geklingelt. "Hallo Herr XXX sie müssen wohl vor mein Auto gefahren sein".


    8o


    Ich also runter und den Herrn begrüßt. Wir gingen erst zu meinem Fahrzeug welches direkt vor meiner Haustür stand und er zeigte mir zuerst den Schaden an meinem Auto. Jedoch ist genau an dieser Stellen, nämlich unter dem Scheinwerfer auf der Stoßstange schon seit Monaten ein Lackschaden, der mir unbekannterweisen zugefügt wurde. Dies habe ich dem Herrn natürlich sofort gesagt. Er meinte daraufhin das er Polizist ist und das ein frischer Schaden ist. Darauf hin sagte ich, dass ich Vollzugsbeamter bin und das zwar nicht beurteilen kann, aber mir 100% sicher bin das dieser Schaden schon seit Monaten dort ist. Schließlich habe ich mich darüber Wochen geärgert. Allerdings kann ich nicht ausschließen das ich wirlich da vor gefahren bin und wie der Zufall so will exakt der gleiche Schaden auf der gleichen Höhe nochmal passiert ist. Auch die Lackfarbe an seinem Auto könnte passen, bei der Höhe bin ich jedoch etwas am Zweifeln (GolfIV Kombi, linke Heckstoßstange mittig)Ich habe ihm aber auch gesagt, dass ich auf jeden Fall für eine Polizeiliche Fahrzeugvorführung zur Verfügung stehen und sollte der Schaden doch von mir sein, ich natürlich dafür aufkomme. Bleibt mir ja auch nichts anderes übrig.


    Allerdings:


    Der Herr konnte mir weder sagen, wann die Sache passiert sein soll noch wann wir dann wo geparkt haben und ich ihm dem Schaden zugefügt habe. Er geht jetzt erstmal zur Polizei und macht eine Anzeige gegen Unbekannt.


    Wie bewertet ihr den Fall?


    Was blüht mir wenn ich wirklich Schuld sein sollte und dann Fahrerflucht begangen habe, weil ich nix gemerkt habe?


    Bin gerade echt angekotzt.


    lg
    christoph

  • Hi,
    nicht großartig aufregen,wenn er Anzeige erstattet ,na da stellst du dein Auto zur Fahrzeugvorführung zur Verfügung (vll.ist er auch dir reingefahren)


    Ich kann dir nur sagen,wenn einer bei mir privat klingelt, behauptet das ich ihn einen Schaden zugefügt habe und dann noch sagt,das er Polizist ist, hätte er nur noch meine Tür gesehen.
    Sein Beruf (auch deiner) steht nicht zur Debatte,ich sehe das als Einschüchterungsversuch an und würde es im Fall einer Anzeige seinerseits mit zum Ausdruck bringen.

  • Mann, was es doch für doofe Kerle gibt.


    1. Es mag ja nicht ausgeschlossen sein, dass sein Schaden frisch ist. Aber wenn deine Schramme wirklich alt ist, dann kann das schon nicht passen.


    2. Seine berufliche Karriere ist vollkommen uninteressant. Zumal er ja offenbar kein Fachmann für Schadensbegutachtung ist, sondern Polizist sein will. Wie gut Polizisten Schadensbilder einschätzen können, habe ich selbst erfahren. Nämlich gar nicht!


    3. Er kann dir nicht sagen, wann es wo passiert sein soll, weil ihr vermutlich keine jeweiligen Unfallgegner seid. Da will wohl jemand sich günstig einen Schaden richten lassen.


    4. Wenn denn Lackreste an seinem Fahrzeug vorhanden sind, dann soll der Schnittlauch die mal kriminaltechnisch untersuchen lassen. Dann lässt sich nämlich Lackzusammensetzung feststellen. Wenn die mit deinem Hyundailack übereinstimmt und der Typ einer deiner 823 Nachbarn ist, dann ist die besagte Möglichkeit leider nicht ausgeschlossen.
    Wenn aber dein Lack bei ihm kleben soll, dann müsste sein Lack auch bei dir kleben?!


    5. Wenn sein Schaden mittig und deiner am SW ist, müsstest du ihn über Eck touchiert haben. Zumal der jeweilige Kuststoff knischen dürfte. Das merkt man eigentlich. Frage: ist sein Kratzer quer und längs? Die Schramme könnte nämlich nur quer sein, Abweichungen nach oben und unten rühren vermutlich eher von einer Kofferraumbe- oder entladung her, ich denke mal an Einkaufswagen.


    6. Der macht ne Anzeige gegen Unbekannt. Die Schupos werden sich ohne gaaaanz konkrete Hinweise auf Unfallgegner, unfallort, Unfallzeit und Hergang vermutlich nicht für dich interessieren. Die Anzeige muss der Typ mindestens machen, damit er den Schaden über seine Versicherung abrechnen kann, wenn du bzw. deine Versicherung nicht herhalten kann.


    7. Hat der Typ von Fahrerflucht gesprochen? Dann war er jedenfalls kein Polizist, denn es gibt keinen Straftatbestand der Fahrerflucht. Das heißt nämlich "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Insofern kann dir nix passieren, zumal man dir nachweisen müsste, wann und wo du dich dessen schuldig gemacht haben solltest. Und das ist kaum möglich, da er es ja selbst nicht weiß.


    8. Interessant ist, dass ihr euch nicht zu kennen scheint, denn sonst würde evtl. der eine die berufliche Tätigkeit des anderen kennen. (Man kommt ja auch mal in Arbeitsklamotten nach Hause.) Und doch kommt der zielgerade auf dich zu - da scheint einer nen passenden Gegenschaden zu suchen.


    9. Solltest du tatsächlich und nachweisbar den Schaden verursacht haben, hält sich kaum ein Staatsanwalt oder Richter mit so einer Bagatelle auf, das Strafverfahren würde vermutlich wegen mangelndem öffentlichen Interesse gar nicht erst verfolgt werden.


    10. Da es ein nicht sehr großer Lackschaden am Kuststoffstossfänger zu sein scheint, dürfte es in der Tat ein Bagatellschaden sein, der maximal allenfalls eine Teillackierung erfordert, eher allerding dürfte SmartRepair reichen. Kostet vielleicht 300 EUR. Das lohnt die Versicherungsregelung nicht.


    11. Beim guten Nachbarn würde ich um des lieben Friedens willen sagen: "Pass auf, ich kann's nicht mit Sicherheit sagen, dass ich es nicht war, und du weisst nicht wann und wo genau. Lass uns den SmartRepair teilen. und danach gehen wir ein Bier trinken."


    12. Ihr habt ja wohl Namen, Adressen und KFZ-Daten ausgetauscht. Lauf doch damit mal zu einer Polizeidienststelle und frag mal nach dem "Kollegen". Vielleicht versucht da jemand sich durch Amtsanmaßung einen Vorteil zu erpressen.
    Entweder der Typ ist wirklich Polizist, dannn hat er als Privatmann seine dienstliche Tätigkeit als Druckmittel überhaupt nicht zu nutzen, das wäre in der Tat Nötigung und ist strafbar.
    Oder er ist kein Polizist, dann haben wir es mit einem Betrüger zu tun.


    Mach dir keinen Kopf, das wird nicht so heiß gegessen, wie's gekocht wird.
    Vermutlich wird gar nichts passieren. Abwarten und Tee trinken. Du musst deine Unschuld nicht beweisen. Der Gegner muss deine Schuld beweisen.
    Und wie du ja selbst sagst, der weiss ja nicht mal, wann und wo.


    Hauptsache, du hast ihm deine Kfz-Versicherung nicht benannt, damit er nicht ungefragt an die herantritt und dir dort Ärger macht. Isser Schnittlauch, weiß er eh, wie er die herauskriegt (wie du im Zweifelsfall auch). Das muss man ihm aber nicht sagen.


    Sollte da tatsächlich irgend ein Uniformträger aktiv werden oder ein Rechtsverdreher, dann würde ich dem allerdings einen gewieften Verkehrsanwalt entgegensetzen.
    Aber bis dahin würde ich deine Situation absolut save bezeichnen. Deine Reaktion auf Polizist (vs. Vollzugsbeamter) war jedenfalls richtig. Eine "polizeiliche Fahrzeugvorführung" ist niedlich gesagt, vielleicht weiß der Typ gar nicht, dass es soetwas in der Situation gar nicht gibt. Das macht dann ein Gutachter (Dekra/TÜV und co.) und dann auch nicht bei der Polizei.


    Lass dich ja nicht verarschen. Warte erst mal, ob sich überhaupt noch was tut in der Sache. Lohnt den Streß echt nicht.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
    seit 09/2019: KIA Ceed Sportswagon (CD) 1,4 T-GDi DynamicPlusLine (Mj2018, 1260/AER, NL-EU-Import) in Pentametallic :freu:
    "Do scheppert nix. Der kann's auch!"

  • moin
    mein erster gedanke war,daß er dich angestossen hat und er dadurch wuste,wen er ansprechen muß!


    matze

  • Mach dir da mal keine Sorgen.
    Schon allein der Spruch, dass bei dir ein frischer Schaden wäre, würde mich dazu bewegen das alles anzufechten....


    Denn wenn es unter dem Scheinwerfer ist, ist das ja bestimmt die Plastikstoßstange?
    Da kann man mit bloßem Auge nicht einfach entscheiden "Heyy, der is frisch!" Das geht vielleicht bei Blechschäden, die rosten dann mit der Zeit aber auch da würde ich behaupten einen frischen Schaden zu erkennen ist außerhalb der Fähigkeiten von Polizisten....


    Das mit der Unfallflucht ist eine gefährlich Sache.... Da gibts sehr dubiose Gerichtsentscheide... Grundsätzlich legt einem das Gericht immer zu Last, dass man seine Fahrzeugmaße unter Kontrolle hat und einen Anrempler merkt / hört... Wenn du sagst du hast Musik gehört, dann hast Pech...


    Aber kommt mir sehr mysteriös vor, lass ihn mal machen und guck was passiert ;)

  • Ich wette du hörst nie wieder etwas von der Sache.


    Er hat bei sich einen Schaden festgestellt und dann auf doof nach einem anderen Fahrzeug gesucht, was ebenfalls einen Schaden hat. Das ist ja nicht verboten und würde ich auch so machen. An deiner Reaktion hat er gemerkt, dass es du nicht warst und somit kann er nur gegen unbekannt Anzeige erstatten. Was er aber auch nicht tun wird, da es ihm ja nichts bringt.


    Das er sich als Polizist vorgestellt hat, war sicherlich nicht die feine Art und ist wohl mit seinem Ärger über den Schaden zu erklären..

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Letztes Jahr soll mein Sohn mit seinem Accent auch beim Ausparken aus seinem Privatparkplatz einem anderen auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf den Kotflügel gefahren sein.


    Dubiose Zeugen, wahrscheinlich Freunde des angeblich Geschädigten, sagten aus, dass er dagegen gefahren sei und weggefahren, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Sohn sagte, er habe nichts bemerkt. Auch waren weder am Gegnerfahrzeug noch seinem Farbpartikel des anderen zu erkennen. Polizei stellte einen Schaden von 1200 Euro fest.


    Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort erfolgte mit Strafbefehl über 600 Euro. Widerspruch eingelegt, alles umsonst.


    Nachher Versicherungsabrechnung: Schaden 435 Euro. Hätte der Richter gewartet, bis der Sachschaden feststeht und nicht auf die Schätzung der Polizei gesetzt, wäre es laut OLG Jena kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gewesen, da man bei dem Straftatbestand nur vorsätzlich handeln kann, also, man muss wissen, dass man einen Unfall verursacht hat, Fahrlässigkeit gibt es nicht. Das OLG Jena urteilte, dass bei einem Schaden unter 500 Euro von einem Nichtbemerken ausgegangen werden kann.

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    Hyundai iX 55 Premium, Hyundai i10 1,1 Benziner, 67 PS

  • Schönes Ding das!
    Wenn Polizisten schon mal nen Schaden feststellen wollen.
    Bei meinem Schädigerflüchtigen Schaden wollten die am halbdunklen Abend einen Schaden von 800 EUR feststellen. Meine angekündigten Zweifel an die gutachterlichen Fähigkeiten wurden ignoriert. Schaden lohne Aufwand nicht.... bla....
    Und Gutachter stellt letztentlich Schaden weit über 2000 EUR fest.
    Also Leute, wenn Polizisten schätzen sollen - Sofort Widersprechen!!!


    Und was Moonlights Gegner angeht, der kann ja nicht mal eben Zeugen benennen, geschweige denn, Aussagen über Ort und Zeit des Geschehens machen. Insofern wären urplötzlich auftauchende Zeugen nicht glaubwürdig.
    Das nimmt auch kein Richter ab.


    Was Klausie meint, könnte echt plausibel sein. Nicht du hast ihn angekarrt, sondern er dich. Und nun versucht er's mit der Flucht nach vorne, indem er den Spieß versucht umzudrehen.
    Wenn dir dein Altschaden sehr gut bekannt ist, dann würde ich an deiner Stelle jetzt mal (von Fremden nicht einsehbar) gucken, ob du jetzt nicht noch einen zweiten Schaden an der Stoßstange hast, den der Typ verursacht hat!


    Aber ich glaube, da passiert gar nischt mehr.


    Gruß Jostor

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  • Höchstwahrscheinlich sucht er einen "Dummen", der ihm abkauft er sei Polizist um für seinen Schaden grade zu stehen... Mach dich nicht verrückt. Da wird höchstwahrscheinlich ncihts mehr auf dich zu kommen.

    ...und so zerbröselt der Keks nun mal.

  • Wenn er Anzeige erstattet, passiert Lästiges. 2 Beispiele, die mir in den letzten 2 Monaten widerfahren sind.


    1. Ich erhalte von der Polizei einen Anhörungsbogen, wo ich als Beschuldigter Angaben zu meinem Fahrzeug machen soll. Was ist passiert? Während ich in meiner Firma in einer mehrstündigen Besprechung saß (welch ein Glück!), wurde ein Gemüsehändler nicht deutscher Herkunft vor seinem Geschäft zusammengeschlagen. Wahrscheinlich, weil er Probleme mit einem Kunden hatte (bzw. ihn übervorteilt hatte). Der Schläger soll mit einem Fahrzeug geflüchtet sein, das das Kennzeichen meines Wohnwagens trug, der Monate zuvor abgemeldet wurde und fest auf einem Campingplatz steht. Zeitaufwand für mich ca. 20 Stunden.


    2. Nur 4 Wochen später gibt ein ausländischer Mitbewohner dieses Landes an, dass sein Fahrzeug von einem anderen mit dem Kennzeichen X-MS 1.. angefahren und beschädigt wurde. Untersucht wurden darauf hin 100 Fahrzeuge mit einem Kennzeichen dieser Kombination. Welch ein Glück, dass mein Fahrzeug noch keinerlei Beschädigungen an der fraglichen Stelle aufwies.


    Das hat Methode.


    Mitbürger, die sich als Polizist ausgeben, gibt es zuhauf. Lasst Euch einfach den Ausweis zeigen und werft Sie dann aus dem Hausflur oder von Eurem Gelände.

    Einmal editiert, zuletzt von ardeche ()

  • So. Jetzt hat sich die Polizei bei mir schriftlich gemeldet. Am Montag den 19.12 muss ich als "Zeuge" mit meinem PKW zur Gegenüberstellung. Schön das ich damit meinen freien Tag versaue.

  • Müssen tust du überhaupt nicht, wenn die Polizei einlädt.
    Würde mal anrufen, und fragen was du denn wann bezeugen sollst.
    Vielleicht bist du ja gar nicht Zeuge, weil du nichts wahrgenommen hast.
    Die wichtigen Infos kannst du auch per Telefon leisten.
    Oder die Blauen dürfen auch gerne dich besuchen und Frühstück mitbringen
    und das Auto bei dir zu hause begutachten. Problem ist nur, dass das keine Gutachter sind.
    Den bringen die ja dann wohl mit.

    Müssen musst du nur bei richterlicher Vorladung.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Jostor ()

  • Ich werd dir sagen, wie die Geegenüberstellung abläuft:


    Es wird ein Zollstock an das Fahrzeug gehalten und die Höhe des Schadens per Lichtbild dokumentiert. Das gleiche evtl auch mit der Breite der Unfallspuren, Dann wird versucht Fremdlackantragungen zu finden und dieser wird ggf. versucht abzutragen, um ihn kriminaltechnisch zu untersuchen (Sofern der Schaden den Aufwand rechtfertigt).


    Eine Schätzung der Schadenshöhe durch Polizeibeamte ist nicht aussagekräftig. Ich sage bewußt Schätzung, denn es ist keine Begutachtung und stellt nur einen ungefähren Näherungswert dar.


    Richtig ist die Aussage der Vorposter, dass keine Pflicht zur Aussage bei der Polizei besteht. Diese besteht nur bei gerichtlicher/richterlicher Vorladung. Wenn man nett ist, meldet man sich kurz und sagt "Hab keine Zeit". Wenn man einfach nicht kommt, darf dies auch nicht zum Nachteil des Vorgeladenen ausgelegt werden, da das Erscheinen auf Freiwilligkeit beruht.


    Dein Gegenüber muss doch zumindest ungefähr sagen können, wann ihm der Unfallschaden an seinem Fzg. aufgefallen ist. Es scheint ja nicht direkt unten bei dir vor der Tür passiert zu sein. Evtl. hast du ein Alibi für eben diesen Zeitraum.

  • Hab das als Geschädigter auch schon hinter mir, da passierte genau das, was bachus eben erzählt:
    Zollstock ran, Foto machen. Fremdlackspuren haben die gar nicht erst gesucht, sagten, wenn der Schaden augenscheinlich unter 800 EUR liege, lohnt das nicht den Aufwand. (Mein Schaden betrug letztlich laut Gutachter 2500 EUR!)
    Hinweise auf den nahezu ausschließlich möglichen und sehr wahscheinlichen Unfallgegener in meiner damaligen Nachbarschaft (der hatte nämlich an seinem weißen Auto in passender Höhe an passender Stelle Silberlackreste und passende Beulen, während ich weißen Lack am Auto hatte) sind die nicht nachgegangen. Angeblich viel zu wenig greifbare Anhaltspunkte, man könne ja nicht jeden einfach so verdächtigen.


    Ruf mal bei der Polizeidienststelle an, mach deine Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), aber keine Angaben zur Sache. Das musst du nämlich nicht.
    Kann sogar sinnvoll sein, jetzt einen Anwalt zu Rate zu ziehen, denn es stellt sich ja die Frage, ob hier aus einem Zeugen nicht ein Beschuldigter gemacht werden soll. Da macht dann sachkundiger Rat Sinn, bevor du unbedachte Äußerungen bei der Polizei tätigst.

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  • Zitat

    Original von Jostor
    Ruf mal bei der Polizeidienststelle an, mach deine Angaben zur Person (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), aber keine Angaben zur Sache. Das musst du nämlich nicht.


    Als Zeuge hast du nur ein Aussageverweigerungsrecht, wenn du dich selbst belasten oder aber deine Ehefrau, Kinder oder Eltern belasten könntest. Also hast du als Zeuge die Pflicht zur Sache auszusagen. Wenn du die Aussage verweigerst, machst du dich nur verdächtig, weil man dann automatisch annimt, dass du oder deine Frau eine Straftat begangen habt.


    Ich hätte aber nicht gedacht, dass da wirklich noch etwas kommt. Dein Auto haben sie bestimmt schon begutachtet, das steht ja ganz normal an der Straße.


    Geh ganz normal hin, mach deine Angaben und gut ist. Sollte die Staatsanwaltschaft tatsächlich gegen dich einen Strafbefehl wegen Unfallflucht erlassen, dann geh zum Anwalt und lass ihn Einspruch einlegen. Vorher ist das nur rausgeschmissenenes Geld.


    Ich sehe immer noch keinen Grund zur Sorge. Da es ja keinen Zeugen für die angebliche "Tat" gibt, bist du ja vorerst als Halter nur Zeuge. Man wird halt versuchen, ob du einen Rempler zugibst oder angibst, wer den mit deinem Wagen gemacht haben könnte und dich oder den Fahrer dann anschließend strafrechtlich belangen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Erstmal vielen Dank für Euren Rat. Um die ganze Sache zu vereinfach, werde ich einfach zur Gegenüberstellung hinfahren und genau das Schildern was ich Euch geschildert habe. Ich bin mir ja wie gesagt keiner Schuld bewusst, bzw. mir 100% sicher das ich es nicht war. Da es keine Tatzeit und keine Zeuge gibt, und eigentlich auch keinen Tatort......kann die Polizei wie Polterkarre schon schrieb, eigentlich nur darauf hoffen das ich etwas zugebe was ich nicht getan habe. Und das werde ich definitiv nicht.

  • Zitat

    Original von polterkarre
    Als Zeuge hast du nur ein Aussageverweigerungsrecht, wenn du dich selbst belasten oder aber deine Ehefrau, Kinder oder Eltern belasten könntest. Also hast du als Zeuge die Pflicht zur Sache auszusagen. Wenn du die Aussage verweigerst, machst du dich nur verdächtig, weil man dann automatisch annimt, dass du oder deine Frau eine Straftat begangen habt.


    Das ist nur teilweise richtig und entspricht dem volkstümlichen Wissen.
    Das von P. bezeichnete Aussageverweigerungsrecht ist insofern richtig, dass es in §55 StPO (Strafprozessordung) festgeschrieben steht. In der StPO steht aber auch geschrieben, welche Ladungen und Vernehmungen im Ermittlungsverfahren verpflichtend sind und wem gegenüber das o.g. Aussageverweigerungsrecht gilt. Und das sind nicht Ladungen der Polizei, auch wenn es dem obrigkeitsstaatlichen Denken vieler Menschen widerspricht.


    Erscheinen muss man nur bei einer staatsanwaltschaftlichen oder gerichtlichen Ladung. So will es die StPO (§163a, §214). Es gibt also für Zeugen weder eine Erscheinens- noch eine Aussagepflicht vor der Polizei. Ist man als Zeuge zur Gerichtsverhandlung oder Staatsanwaltschaft geladen, so muss man erscheinen und auch aussagen. Und DANN gilt unter Umständen das von P. benannte Zeugnisverweigerungsrecht gem §55 StPO.


    Zitat

    Wenn du die Aussage verweigerst, machst du dich nur verdächtig, weil man dann automatisch annimt, dass du oder deine Frau eine Straftat begangen habt.


    Solltest du nicht hingehen und nicht erscheinen und keine Aussage machen, wird es auch nicht negativ bewertet. Es darf dir auch kein Nachteil daraus entstehen. Was P. da schreibt, entstammt der Drehbuchphantasie von Fernsehkrimis.
    Dann versuchen die Ermittlungsbehörden, sofern es konkrete Anhaltspunkte gibt bzw. soweit das öffentliche Interesse gewahrt wird, weiter zu ermitteln. Da du der nächste Namentlich genannte bist, kommen die dann auf dich erneut zu.
    Die Wahrung öffentlichen Interesses kann auch bedeuten, dass die Aufklärung der besagten Schrammentat erhebliche Kosten verursacht, die in keinem Verhältnis zu Tatbestand und Schaden stehen. Den ermittlungsapparat bezahlt ja immerhin der Steuerzahler. Dann stellen die die Ermittlungen nach nem halben Jahr meist ein. Der Aktenordner wandert dann einmal von links nach rechts.


    @ Moonlight:
    Selbstverständlich steht es dir freii, bei der Polizei auszusagen. Jedoch solltest Du vorher klarstellen lassen, ob Du als Zeuge oder Beschuldigter vernommen wirst. Und denk dran: Papier ist geduldig. Hast du erstmal das Protokoll deiner Aussage unterschrieben, dann gibt es meist kein Zurück mehr. Wer weiss, welchen Strick man dir daraus drehen kann.


    Sollte man dich als Beschuldigter vernehmen wollen, dann musst du nicht aussagen, weder vor der Polizei, noch vor Gericht. Ein falsches Wort bei der polizeilichen Vernehmung reicht aus, um sich in größere Schwierigkeiten zu bringen. So ein Polizist ist kein Jurist und versteht durchaus unbewußt etwas anders, als das gemeint ist, was du gesagt hast. Und ganz ehrlich: Welcher Zeuge liest sich nach einer Vernehmung ein unter Umständen mehrseitiges Protokoll komplett durch und korrigiert Fehler, bevor er es unterschreibt?


    Denke auch daran: Dir muss bei Beginn der Vernehmung mitgeteilt werden, was genau (und damit auch Ort, Zeit, Datum) man dir vorwirft. Ferner musst du darüber belehrt werden, dass du die Wahl hast, auszusagen oder zu schweigen. Ich würde dann aber nichts sagen, bevor ich nicht einen Rechtsanwalt um Rat gefragt habe.


    Ich würde in dem Fall auch das Auto nicht mitnehmen, sondern mit dem Fahrrad hinturnen. Das Auto lässt du schön möglichst uneinsehbar und unantastbar möglichst auf deinem privaten Grund, da hat nämlich niemand was zu suchen, wenn du es nicht willst.


    Übrigens, sagtest du nicht, dass du dich nicht schon früher über deinen Kratzer geärgert hättest? Vielleicht hast du damals ja bereits dich hier im Forum ausgekotzt, dann kannst du den Beitrag ja ausdrucken. oder hast damals bereits Fotos gemacht (evtl. für deine Versicherung?), die mit Datum versehen sind? Vielleicht hat deine Versicherung auch eine Schadensanmeldung, die sie bestätigen kann? Oder es gab datierte Kostenvoranschläge vom Lackierer? Der wäre evtl. sogar dann Dein Zeuge. Darüber ließe sich möglicherweise eine Inkompatibilität zu deinem Gegner nachweisen. Wohlgemerkt: Man muss DIR nachweisen, dass du/dein Auto den Schaden verursacht hat, du musst nicht deine Unschuld beweisen. Wenn du's trotzdem kannst, auch nicht verkehrt. Grundsätzlich gilt die Unschuldsvermutung.


    Hast du überhaupt den gegenerischen Schaden gesehen? Sind in dessen weiterem Umfeld vielleicht unpassende, aber weitere Schäden? Kann es dann nicht sein, dass sich da jemand auf deine Kosten sanieren will, weil gleich ein bißchen mehr gemacht werden muss ? Ich glaube eher, der hat dich angekarrt und ärgert sich, weil er nen Schaden am KFZ hat und du möglicherweise nicht (warum auch immer?).
    Ich find die ganze Geschichte reichlich merkwürdig; so ein Affentanz wegen einer Stoßstangenschramme, von der keiner weiss, wann sie wie entstanden ist.
    Pass bloß auf, dass die dir kein Ei auf die Schiene nageln.
    Und berichte mal.


    Gruß Jostor

    Ex: Fiat Panda /Fiat Punto / Fiat Bravo / Hyundai i30 / KIA Cee'd SportsWagon 1.6 GDI EcoDynamics Business Pack (NL) Darkgun silver
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  • Sei nicht böse Jostor.
    Aber machst du hier nicht aus ner Mücke nen Elephanten?
    Natürlich hast du grundsätzlich recht.


    Aber es geht hier wenn überhaupt um Fahrerflucht. Aber selbst das sehe ich nicht. Es gibt auch genug Entscheidungen, dass bei einem Schaden unter 500 Euro man den Unfall nicht zwingend bemerkt haben muß und dann liegt auch keine Straftat vor.


    Natürlich kann er sich einen Anwalt nehmen und erstmal Akteneinsicht nehmen. Aber dafür müßte er beschuldigt sein. Er ist der Halter des Wagens, mit dem möglicherweise ein Unfall verursacht wurde. Deswegen wird er als Zeuge vernommen. Nach 14 Tagen muß er sich noch nicht einmal daran erinnen können, wer an dem Tage gefahren ist.


    Was spricht dagegen, dass er hingeht und wahrheitsgemäß sagt, das er von keinem Unfall weiß und der Schaden an seinem PKW schon länger vorhanden ist. Das entbindet die Polizei dann von weiteren Ermittlungen in seinem Umfeld und die Sache wird Ruckzuck eingestellt.
    Das läge ja wohl eindeutig in seinem Interesse und nicht das Verfahren hinauszuziehen und weitere Ermittlungen und Kosten zu produzieren. Theorethisch könnten sie zum Beispiel seine Nachbarn befragen. Ich glaube das wäre ihm unangenehmer als alles andere. Du kannst dir vorstellen wie unsensibel Polizisten sein können. Des weiteren ist es auch wichtig warum das Verfahren eingestellt wird. Eine Einstellung wegen fehlendem Anfangsverdacht wäre für ihn das Beste. Bei aus Mangel an Beweisen oder wegen geringer Schuld bleiben eben immer Flecken an der Weste. Die Akten werden nie gelöscht und man weiß ja nicht, ob man nicht noch einmal irgendwann wieder mit denen zu tun hat.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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