i30 bestellt.Wagen seit 3 Monaten überfällig!

  • Also, so steht es ja in den AGBs:


    I. Vertragsabschluss/Vorbehalt der Selbstbelieferung


    1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.


    2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.


    3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


    4. Die Übertragung des Kaufvertrages sowie die Abtretung einzelner Rechte daraus bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.


    Da ich nie eine Bestätigung meines Auftrages erhalten habe und auch die 3 Wochen, die ICH als Käufer an den Vertrag gebunden bin überschritten sind müßte doch ein einfacher Brief ausreichen in dem ich mitteile, dass ich meinen Auftrag zurückziehe, bzw. kein Interesse mehr habe. Angemahnt hatte ich bereits vor 4W..leider war ich so dumm und habe es per email getan. Nun gut, das könnte ich ja noch per Einschreiben nachholen..aber ist das notwendig?

  • Also ich habe sehr negative Erfahrungen mit einem Eu Händler (best-cars24) gemacht. Alles was nicht 1000%ig bewiesen werden kann, wird abgestritten. Selbst Zusagen per email vom Verkäufer selbst oder sogar Inhalte von Faxen von ihm persönlich streitet er ab.


    Somit würde ich auf Nummer sicher gehen. Einschreiben per Rückschein ist ja auch nicht teuer.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Ja, das stimmt. Allerdings ist meine Frage, ob das Anmahnen notwendig bzw unabdingbar ist (da ja eigentlich kein Vertrag besteht), da mich das wieder 10-14 Tage zurückwerfen würde. Denn diese Frist müßte ich dem Händler ja rein rechtlich nochmals zugestehen. D.h. wieder 2 Wochen, in denen ich eigentlich kein anderes Auto kaufen sollte...knapp knapp, brauche zum 1. Januar auf jeden Fall nen Wagen. Mir wäre lieber, ich könnte sofort aussteigen... laut AGBs bin ich doch auch nur 3Wochen an den 'Vertrag' gebunden.

  • Ich werd verrückt! Der Händler hat sich bei mir gemeldet. Er hat einen Wagen für mich, der in ca. 2 Wochen kommen soll ( ist im Vorlauf )...na, ich bin gespannt. Er sagte, es gibt eine Fahrgestellnummer ( steht aber nicht im Angebot :denk: )d.h., dass Auto exsistiert....Ich bin skeptisch

  • Na, dann ist doch alles gut.
    Selbst wenn aus den 2 noch 4 Wochen werden, reicht es ja.


    Mit dem Preis warst du ja anscheinend zufrieden.


    Viel Glück mit Wagen und Händler.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!