i30 bestellt.Wagen seit 3 Monaten überfällig!

  • Hallo ihr Lieben,


    habe mir Ende Juli einen i30 als EU Import mit einer ca Lieferzeit von 6 W bestellt. Mir war damals natürlich schon klar, dass es wahrscheinlich nicht bei den 6 W bleiben würde, jedoch ist der Wagen nun seit 3 Monaten überfällig!
    Ich hatte bereits im ersten Gespräch mit dem Händler nachgehakt, was 'ca. 6W' bedeuten würde, ob es auch mal zu einer doppelten Lieferzeit käme..da lachte er nur und sagte, das käme sehr selten vor! So, nun sind wir bereits in der 18. W seit Bestellung und ich verzweifel langsam. Mein alter Lantra hat leider vor 2 Monaten schlapp gemacht..zum Jahreswechsel neuer Job und ich brauche dringend das Auto. Der Händler ist sehr wage in seiner Aussage und
    kann mir rein gar nichts sagen zum Verbleib des Fahrzeuges. Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tips geben, wie ich die Sache etwas beschleunigen kann? Angemahnt hatte ich den Händler, als dieser 6W in Verzg war...aber aus dem Vertrag möchte ich ja eigentlich nicht raus, weil ich dieses Auto haben will. Ist im Übrigen ein Automatik und die sind auch bei anderen Händlern rar. Habe mir schon Andere im Internet angeschaut, die ab sofort verfügbar waren..sind aber immer schon verkauft wenn ich auf das Angebot stoße.
    Bitte um Hilfe!! Vielen Dank vorab!
    Grüßle
    Katharina

  • Bestehe auf einen Leihwagen, dann geht es meistens fixer mit der Lieferung.
    Sollte er den ablehnen wollen, kannst du mit Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatzforderungen drohen.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Leihwagen hab ich schon angesprochen..da lachte der gute Mann nur am Telefon....ich hab ihn nach seinem großen Fuhrpark gefragt..er meinte, er hätte noch nicht mal einen angemeldeten Vorführwagen. Wie sehe es denn mit Schadenersatz aus? Hab ich da überhaupt eine Chance? Zu drohen, dass ich den Vertrag kündige wird auch nur belächelt. Nach Aussage des Händlers werden pro Jahr 3000 Autos umgesetzt..da ist mein Wagen Pillepalle. Außerdem werden die den eh los..sollte er denn mal kommen.
    Hab leider keine Rechtschutzversicherung...kann einem der Verbraucherschutz helfen?

  • Mit meinem juristischen Laienwissen frage ich mich worauf man bei einem "unverbindlichen Liefertermin" der nicht gehalten wird klagen will?


    Zurücktreten is möglich, auch wenn dir das aktuell erstmal gar nix hilft. Wenn der Händler nicht hilfreich sein möchte wird man da wohl nix machen können.

  • mysticc: zumindest das weiß ich: kein Händler wird dir einen verbindlichen Liefertermin für einen Neuwagen nennen. Die wären ja selten blöd. Du bekommst immer einen unverbindlichen Liefertermin. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Händler willkürlich damit umgehen kann. Sprich mit einem Liefertermin von ca. 2 W ködern und dann erst in 1 Jahr liefern. Daher gibt es ja die 6W-Regelung, die quasi einen Puffer darstellen soll. So weit sollte jeder Händler in der Lage sein zu kalkulieren ob eine Wagen eben 6W+6W oder 6Monate+6W zur Lieferung braucht....In meinem Fall auch interessant, dass der Wagen jetzt mit einer Lieferzeit von ca. 16W auf der Händlerseite steht....


    Mir ist jedoch noch was ganz blödes eingefallen zum Vertrag...da war ICH wohl selten blöd!!!!
    Einleitent im Vertrag steht: ' ( Freibleibendes Angebot ) Das Angebot ist freibleibend bis zur Auftragsbestätigung!'und weiter 'Bestellung: Hiermit bestelle ich verbindlich das angebotene Fahrzeug.-Diese verbindliche Bestellung wird nach Bestätigung durch unseren Lieferanten zur Festbestellung.....etc'
    Jetzt das fatale: Ich habe nie eine schriftliche Bestätigung erhalten und erinner mich gerade an das Telefonat mit dem Händler in dem ich nach einer Bestätigung fragte. Anwort war: 'Ja, das machen wir nicht! Die Bestellung geht einfach so weiter....blablabla'..das bedeutet doch eigentlich, dass kein richtiger Vertrag zustande kam, oder? Oh je, an wen in ich da geraten, und wie dumm war ich?

  • Hallo Martini,
    Dich zu verpflichten und selbst keine Verpflichtung zu uebernehmen....das ist ja eine ganz linke Tour von dem Haendler.
    Was steht denn in den AGBs deines Vertrags?
    In meinem Vertrag stand drin, dass ich 3 Wochen an die Bestellung gebunden bin. UND:
    Der Verkaeufer ist verpflichtet, den Besteller unverzueglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Schadensersatzansprüche kannst du nur aus einem verbindlichen Kaufvertrag geltend machen. Zu nennen wären da zB Kosten für einen Mietwagen. Du hast jedoch bei einem Eu Händler lediglich eine verbindliche Bestellung aufgegebeben. Somit ist es nichts mit Schadensersatz. Warte entweder weiter oder widerrufe deine Bestellung und kaufe dir woanders was besseres mit Kaufvertrag.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

  • Hi Martini22,
    setz dem Händler eine Frist und schau dich doch mal in der Zwischenzeit bei Händlern in deiner Nähe um, was die so dastehen haben, bei denen gibt es auch ab und zu gute Angebote. Vielleicht hast du Glück.

  • Martini22
    Hallo,


    hört sich ja alles nicht so gut an.


    Schaue mal am besten bei diesem Link in diesem Forum, dort findest du bestimmt einiges was dir helfen kann: Link


    Ansonsten vertrete ich immer noch den Standpunkt:


    Als erstes sollte man mit dem Händler über eine Frist sprechen.


    Wenn dort kein fester Liefertermin genannt werden kann, ruhig zum Anwalt gehen und die große Keule rausholen. Der Händler ist Kaufmann und verdient mit Kaufverträgen sein Geld. Wenn er nicht liefern kann, muss er eben "Zahlen"


    Viel Glück,

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.....


    Also, so steht's in den AGBs des Händlers:
    1. Der Käufer ist an die Bestellung für einen Zeitraum von 3 Wochen gebunden. Bei Kraftfahrzeugen, welche beim Verkäufer vorhanden sind, verkürzt sich diese Frist auf 10 Tage.


    2. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer innerhalb der genannten Fristen ( eine Frist wurde hier nicht genannt! )schriftlich die Annahme der Bestellung erklärt oder die Lieferung ausführt.


    3. Wird der Verkäufer vom Lieferanten nicht beliefert, kann er vom Vertrag zurücktreten, wenn ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde und dessen Nichterfüllung vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Entsprechendes gilt, wenn das zur Deckung erworbene Fahrzeug durch Wettereinflüsse (insbesondere Hagel) oder auf dem Transportweg beschädigt wird, ohne dass dies vom Verkäufer zu vertreten ist.. In einem solchen Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und etwa erhaltene Gegenleistungen unverzüglich erstatten.


    Die AGBs habe ich nicht zusammen mit dem Angebot erhalten...die muß man ein wenig auf der Internetseite suchen ;-)


    Klar, ich war euphorisch und hab halt nicht genau gelesen..so muß man es ehrlicherweise sagen. Bzw. fand ich nichts komisch an der Aussage, angesprochen auf eine Bestellbestätigung: "Nee, das machen wir nicht..geht einfach so weiter an unseren Händler...."


    Also es scheint tatsächlich kein Vertrag zustande gekommen zu sein..auf der einen Seite natürlich gut, da ich ohne weiteres 'aussteigen' kann...aber Schadenersatz kann ich natürlich nicht einfordern, oder?
    Fänd's schon gut, wenn ich die 1500EUR wiederbekäme, die ich jetzt ca. für ein sofort verfügbares Auto zahlen müßte.
    Ich schaue auch immer wieder nach Angeboten..aber leider sind alle Automatik Wagen sofort vergriffen..ich bin einfach nicht schnell genug!

  • PS: Mir fällt gerade ein, dass vor ein paar Wochen die AGBs etwas umfangreicher waren und auf die 6W-Frist hinwiesen, nach der der Verkäufer in Lieferverzug gerät und mit einer 10-tägigen Frist angemahnt werden kann. Komisch, dass das entfernt wurde..naja, ist ja rein rechtlich gesehen eh so..ob's nun in den AGBs drin steht oder nicht

  • Zitat

    Original von Martini22
    ...Die AGBs habe ich nicht zusammen mit dem Angebot erhalten...die muß man ein wenig auf der nInternetseite suchen ;-)


    ...Fänd's schon gut, wenn ich die 1500EUR wiederbekäme, die ich jetzt ca. für ein sofort verfügbares Auto zahlen müßte.!


    Hallo Martini,


    Du hast jetzt zweifach gute Gruende, sofort einen Anwalt zu beauftragen.:


    1. Wenn die AGBs nicht bei Vertragsschluss vorlagen, sind sie nicht Bestandteil des Vertrags geworden. Dann gilt BGB, was fuer den Kunden meist vorteilhafter ist. Frag den Anwalt dazu.


    2. Noch wichtiger : Du hast offensichtlich schon 1500€ an den Haendler gezahlt? Richtig?
    Und der Haendler weigert sich, deine Bestellung zu bestaetigen.
    Serioes ist anders.
    Durch Telefonieren und laienhafte Schreiben verlierst du nur noch mehr Zeit.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Fred: Aber bin ich nicht selbst Schuld, wenn ich nicht die AGBs zusammen mit dem Angebot verlangt habe?..außerdem habe ich ja mit dem Angebot unterschrieben, dass ich den AGBs zustimme....tztz..selten blöd..bin sonst eigentlich nicht so dumm, naiv, verwirrt :mauer:
    Eine Anzahlung habe ich, wie Ceed richtig erkannt hat, nicht geleistet.
    Jedoch sind die günstigsten ( und meißt schon vergriffenen ),sofort verfügbaren Angebote mind. 1500EUR teurer. Wenn ich jetzt sofort einen kaufen würde, der noch zu haben ist zahle ich ca. 2500-3000 mehr!!!!

  • Zitat

    Original von Martini22
    Fred: Aber bin ich nicht selbst Schuld, wenn ich nicht die AGBs zusammen mit dem Angebot verlangt habe?..außerdem habe ich ja mit dem Angebot unterschrieben, dass ich den AGBs zustimme....tztz..selten blöd..bin sonst eigentlich nicht so dumm,
    !


    Hallo Martini,


    Die Anzahlung hast du also nicht geleistet. Zum Glueck.


    Zu den AGBs : Hier kommt es nicht auf deine Unwissenheit an, sondern auf die gesetzlichen Regelungen. Und die sind sehr streng gegenueber dem Verwender= Haendler.
    Aus deinem Schreiben entnehme ich, dass du Gesetzesregelungen lesen und verstehen kannst :super:
    Informier dich doch einmal bei Wiki usw.. Dann hast du eine stabile Grundlage, aufgrund der du entscheiden kannst, ob du zu einem Rechtsanwalt gehen willst.
    Konkrete Rechtsberatung wirst du hier nicht finden, da nicht erlaubt.
    Ich empfehle, bei einer solch verfahrenen Situation auf jeden Fall rechtlichen Rat einzuholen.

    Das Kaeltemittel R1234yf kommt mir nicht ins Auto. :stop:

  • Das werde ich tun...nichtsdestotrotz ( welch ein Wort ) möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass ja eigentlich kein Vertrag besteht auf Grund der fehlenden Auftragsbestätigung..daher denke ich, dass es kaum Sinn macht viel Geld für nen Anwalt auszugeben ( wird wohl langsam Zeit ne Rechtschutz an Land zu ziehen! )...oder meinst du es gibt da ein 'Schlupfloch', da die AGBs fehlten? Ganz schön ärgerlich..zumal ich nun schon 2 Monate ohne Auto bin. Schaue auf jeden Fall täglich nach neuen Angeboten...dann bin ich ganz schnell raus aus dieser Geschichte.

  • Zitat

    Original von Martini22
    Schaue auf jeden Fall täglich nach neuen Angeboten...dann bin ich ganz schnell raus aus dieser Geschichte.


    Hi,
    das machst du richtig so.Die einzigen die sich freuen sind die Anwälte,du verlierst Zeit,Geld und Nerven und ein Auto steht deswegen auch nicht auf den Hof.

  • Ich habe noch eine ganz wichtige Frage:
    Eigentlich besteht ja kein Vertrag zwischen mir und dem Händler..oder besser gesagt, der Vertrag käme ja auch ohne Bestellbestätigung zustande, wenn er das Auto liefert. Bedeutet' liefern' in diesem Fall, daß das Auto für mich bereit steht und ich es dann nehmen muß?
    Worauf ich hinaus will: Bin ja auf der Suche bei anderen Händlern..sollte ich jetzt da was finden, muß ich denn dem Händler, bei dem ich bestellt habe, schriftlich mitteilen, dass ich raus bin? ( obwohl es keinen Vertrag gibt? ) Versteht ihr was ich meine? Ich will ja nicht, dass wenn ich mir einen anderen Wagen zulege ich plötzlich die Nachricht bekomme, das bestellte Auto sei da, und das muß ich dann auch nehmen.

  • Ich wette in den AGB`s ist eine Strafzahlung für dich vorgesehen, wenn du den Wagen nicht abnimmst.


    Also schriftlich in Verzug setzen (konkretes Datum angeben) und mit Rücktritt von der Bestellung drohen. Sollte er nicht in der Lage sein zu liefern, anschließend schriftlich den Rücktritt mitteilen. Alles immer per Einschreiben.


    Wenn du ihn in der Zeit bekommst, ist ja alles in Ordnung, wenn nicht nach was anderem umsehen und sobald du es gefunden hast, schriftlich den Rücktritt mitteilen. So hast du noch die Möglichkeit, den Wagen doch noch zu nehmen, falls du nichts besseres findest und er verspätet den Wagen doch noch für dich hat.

    Veteran des großen vaterländischen Verkehrskrieges

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