Inspektion versäumt

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,


    ich habe hier in einem anderen Beitrag gelesen, dass für die Inspektion der Beginn des Garantiedatums entscheidend ist.So wie es aussieht, habe ich damit die erste Inspektion verpasst. Das Auto ist ein EU-Import mit Garantiebeginn 5/2013. Kauf und Erstanmeldung ist 11/2013.


    Hatte nach dem Kauf bei einem örtlichen Hyundaihändler alle Unterlagen vorgelegt gehabt zwecks Anmeldung bei Hyundai Deutschland. Die wollten sich darum kümmern, allerdings kam von Hyundai danach keine Bestätigung oder Rückmeldung. Was kann ich jetzt tun? Wars das mit der Garantie?


    Vielen Dank im Voraus
    Neco

  • Die Garantie läuft seit Mai 2013, aber der Kundendienst ist erst im November 2014 fällig - also alles im grünen Bereich bei dir!


    Gruß Jacky

    Jedes Ding hat drei Seiten: Eine die ich sehe, eine die du siehst, und eine die wir beide nicht sehen.....

  • Das Fahrzeug wurde ja nicht bewegt, wenn jemand zb ein 11 Monate altes Auto mit 0 KM kauft, macht man ja auch nicht nach 4 Wochen schon einen Kundendienst - mit vielleicht nur 700km Gesamtlaufleistung...

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  • Hmmm.... ich weiss das Jacky schon lange dabei ist und viel weiss. Aber ich bin auch der Meinung, dass das Garantiedatum als Inspektionslaufplan gilt und daher die 30.000KM oder 1x Jahr Ölwechsel gemacht werden muss um die Garantie zu behalten....


    Unterscheidet bitte die Wartung (Ölwechsel p.Anno) und die Inspektionen....sind für mich 2 versch. Dinge....

  • Im Notfall vom Händler eine Übergabeinspektion bei Erstzulassung auf den Halter bestätigen lassen - dann laufen die 12 Monate bis November.

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  • Hallo Jacky,


    muss das der Händler machen oder kann er das auch verweigern? Außerdem ist der Händler soweit ich weiß offizieller Kia- aber kein Hyundaipartner. Spielt das eine Rolle?

  • Nein - jeder Meisterbetrieb ist berechtigt eine Inspektion durchzuführen, welche von Hyundai anerkannt werden muss. Red einfach mal mit deinem Händler, der kann da sicher ein wenig "Zaubern" wenn es nötig sein sollte :D

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  • Ich wollt hier keine Panik machen - aber regulär ist es bei Hyundai und KIA so, dass neben den Inspektionen jedes Jahr oder spätestens bei erreichen einer bestimmten Laufleistung ein Ölwechsel (Wartung) gemacht werden muss! Das gehört neben den regulären Inspektionen zum Teil, den der Käufer einhalten muss um die Garantie zu behalten. Egal ob das FZG steht oder fährt... nach spätestens 12Monaten nach Garantieanmeldung muss diese Wartung erfolgt sein....

  • So steht es in den Garantiebedingungen, ab Erstauslieferung bzw ab Erstzulassung - da drückt Hyundai schon mal ein Auge zu. Für eine sogenannte Übergabeinspektion brauchst du nichtmal eine Rechnung, da diese auf kosten des Händlers durchgeführt wird.....

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  • Wartungsplan steht im Serviceheft/Bedienungsanleitung. Wieviel Km hast du denn überhaupt jetzt auf der Uhr?

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  • Jacky, wenn mich meine grauen Zellen nicht ganz trügen hatten wir vor ungefähr ner Woche oder zwei genau das gleiche Thema schon mal. Und ich dachte eigentlich auch, dass ich dich überzeugt hatte: bei EU-Fahrzeugen ist die erste Inspektion 12 Monate nach Zugang beim ausländischen (hier französischen) Importeur fällig.
    Jeder seriöse EU-Händler weißt seine Kunden auch mehrfach auf diesen Umstand hin.
    Ein Protokoll der Übergabeinspektion vom französischen Importeur inkl. Datum und Stempel gehört ebenfalls dazu.

  • Jacky, wenn mich meine grauen Zellen nicht ganz trügen hatten wir vor ungefähr ner Woche oder zwei genau das gleiche Thema schon mal.

    Ja, du hast recht - aber so schnell kann man einen Neukunden doch nicht im Regen stehen lassen, da würde ich als Händler schon eine Lösung finden, eben durch Bestätigung eines Ölwechsels vor Übergabe an den Ersthalter.... :D

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  • Trotzdem kannst du unseren Neuankömmlingen hier doch keine falschen Infos zukommen lassen. :stop: Fakt ist, dass die Inspektion 12 Monate nach Übergabe an den Inspekteur erfolgen muss. Das wäre im hier geschilderten Fall 05/2014 gewesen.
    Ob der örtliche Händler dann da noch was "dreht" bzw. das überhaupt möglich ist und in Hyundais Garantie-System so noch eingetragen werden kann, ist dann der zweite Schritt.
    Sorry für die schlechten Nachrichten, neco. Ich drück dir die Daumen, dass du deine Garantie noch retten kannst. :prost:

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